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   VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17   

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VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17 (https://dejure.org/2019,48575)
VG Stade, Entscheidung vom 30.10.2019 - 6 A 3809/17 (https://dejure.org/2019,48575)
VG Stade, Entscheidung vom 30. Oktober 2019 - 6 A 3809/17 (https://dejure.org/2019,48575)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    FahrlPrüfO; VwVfG; FahrlG 28 I
    Anscheinsbeweis; Auswendiglernen; Beweislastumkehr; Fachkundeprüfung; Fahrlehrerprüfung; Nachprüfung; Prüfungsausschluss; Täuschung; Toilettenpausen; Übereinstimmungen mit der Musterlösung; unzulässiges Hilfsmittel; Ausschluss von der Fahrlehrerprüfung rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Mainz, 07.12.2015 - 1 L 1495/15
    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).

    Gelingt dies, so obliegt der Prüfungsbehörde der sogenannte Vollbeweis (VG Mainz, B. v. 07.12.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7).

    Dass er auch Satzzeichen (in diesem Fall falsch) auswendig gelernt hat, ist ebenfalls lebensfremd, und hat im Übrigen auch der Kläger verneint (vgl. VG Mainz, B. v. 07.12.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 8, wo eine Gerichtsentscheidung in weiten Teilen wörtlich übernommen wurde und auch eine besondere Interpunktion - zwei Doppelpunkte - vom Prüfling übernommen wurden).

    Wie genau der Kläger getäuscht hat, ob durch Einsatz eines (Zweit-)Handys oder durch den Einsatz eines anderen technischen Gerätes, kann offenbleiben (so auch: VG Mainz, B. v. 07.12.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 8).

  • VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18
    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).

    Nach Auffassung des Gerichts sind derartig lange Pausenzeiten im Rahmen einer Klausur eine außergewöhnlich lange Zeitspanne (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 49 zu einer 8minütigen Toilettenpause).

    Warum der Kläger gerade im Wiederholungsversuch insgesamt 22 Minuten und davon alleine 16 Minuten innerhalb einer Bearbeitungsstunde für Pausen genutzt hat, ist bei lebensnaher Betrachtung nicht nachvollziehbar (vgl. VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 49 zu einer 8minütigen Toilettenpause).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2011 - 14 A 2726/09

    Zulassung einer Berufung im Zusammenhang mit einem Streit über einen

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Vielmehr muss der Kläger dartun, dass dieser andere Geschehensablauf ernsthaft in Betracht kommt (OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.10.2011 - 14 A 2726/09 -, juris Rn. 5).

    Auch der Umstand, dass beim Kläger während der schriftlichen Fachkundeprüfung ein unzulässiges Hilfsmittel nicht gefunden worden ist, schließt eine auf dem Beweis des ersten Anscheins beruhenden Täuschungshandlung nicht aus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 11.10.2011 - 14 A 2726/09 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 20.02.1984 - 7 B 109.83

    Anscheinsbeweis - Voraussetzungen - Internes Lösungsmuster - Besonders

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 20.02.1984 (7 B 109/83) könne ein Täuschungsversuch durch den Beweis des ersten Anscheins bewiesen werden, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmittel teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedanken übereinstimmten.

    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2013 - 14 A 880/11

    Rechtmäßigkeit des Durchfallens durch eine Fahrlehrerprüfung wegen einer

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Der Beklagte verweist schließlich auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24.07.2013 (14 A 880/11) und der Kammer vom 10.01.1992 (6 A 195/91).

    Der Kläger hat danach eine eigenständige und reguläre Prüfungsleistung vorgespiegelt, bei deren Erbringung er sich in Wahrheit unerlaubter Hilfe bedient hat (vgl. zur Definition der Täuschungshandlung: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 24.07.2013 - 14 A 880/11 -, juris Rn. 32).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.02.2012 - 10 A 11083/11

    Täuschung bei Zweiter juristischer Prüfung nicht nachgewiesen

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).
  • BVerwG, 23.01.2018 - 6 B 67.17

    Beweis des ersten Anscheins; Darlegungslast für Gehörs- und Aufklärungsrügen;

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Die Verwaltungsgerichte haben dabei von Amts wegen zu ermitteln, ob ein die Schlussfolgerung tragender Sachverhalt und, wenn sie davon überzeugt sind, tatsächliche Anhaltspunkte für eine vom Regelfall abweichende Erklärung vorliegen (BVerwG, B. v. 23.01.2018 - 6 B 67/17 -, juris Rn. 6).
  • VG Stade, 10.01.1992 - 6 A 195/91

    Täuschungshandlungen im schriftlichen Prüfungsteil einer

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Der Beklagte verweist schließlich auf Urteile des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24.07.2013 (14 A 880/11) und der Kammer vom 10.01.1992 (6 A 195/91).
  • VG Köln, 11.10.2012 - 6 K 992/12

    Beweis der objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Täuschungshandlung

    Auszug aus VG Stade, 30.10.2019 - 6 A 3809/17
    Dies ist gegeben, wenn sich aufgrund von feststehenden Tatsachen bei verständiger Würdigung der Schluss aufdrängt, dass der Prüfungsteilnehmer getäuscht hat und ein abweichender Geschehensablauf nicht ernsthaft in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 03.02.2012 - 10 A 11083/11.OVG -, juris Rn. 27; VG Düsseldorf, Urt. v. 30.10.2018 - 2 K 2519/18 -, juris Rn. 40; VG Mainz, B. v. 07.09.2015 - 1 L 1495/15.MZ -, juris Rn. 7; VG Köln, Urt. v. 11.10.2012 - 6 K 992/12 -, juris Rn. 17).Das ist unter anderem dann der Fall, wenn die Prüfungsarbeit und das vom Prüfer erarbeitete, allein zur Verwendung durch die Prüfungskommission bestimmte Lösungsmuster teilweise wörtlich und im Übrigen in Gliederung und Gedankenführung übereinstimmen (BVerwG, B. v. 20.02.1984 - 7 B 109/83 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2021 - 6 K 957/20

    Theoretische Fahrprüfung, Einzelprüfung, Täuschungshandlung, Kamera

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 24. Juli 2013 - 14 A 880/11 -, juris, Rn. 32; VG Stade, Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 A 3809/17 -, juris, Rn. 63; Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 229.
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