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   VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16   

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VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16 (https://dejure.org/2017,31204)
VG Stade, Entscheidung vom 31.05.2017 - 6 A 32/16 (https://dejure.org/2017,31204)
VG Stade, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 6 A 32/16 (https://dejure.org/2017,31204)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.10.2016 - 3 B 66.15

    Sicherstellungszuschlag; vorgehaltene Leistungen; Notfallversorgung; geringer

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Anhaltspunkte dafür, dass hierbei mögliche nachgelagerte Änderungen der Rechtslage zu Lasten oder zu Gunsten des Anspruchstellers durchschlagen sollen, bestehen nicht (vgl. VG Gießen, Urt. v. 1.3.2012 - 7 K 1593/09 -, zitiert nach juris; vgl. auch die Bezugnahme auf "KHEntgG a.F." in: BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66/15 -, zitiert nach juris).

    Diese Prüfung umfasst neben dem Vorliegen eines geringen Versorgungsbedarfs und der Notwendigkeit der vorgehaltenen Leistungen zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung auch die Kausalität des geringen Versorgungsbedarfs für die Kostenunterdeckung des den Sicherstellungszuschlag begehrenden Krankenhausträgers (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 -, zitiert nach juris).

    Der Sicherstellungszuschlag darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Krankenhäusern führen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 -, zitiert nach juris) und nicht leistungsfähige Krankenhäuser nicht vor einem Ausscheiden aus dem Markt schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, zitiert nach juris).

    Nur wenn die das Einnahmedefizit verursachenden geringen Fallzahlen in der Versorgungsstruktur des Einzugsgebiets (z. B. ländliches Gebiet) oder der Leistungsart (unregelmäßig oder selten auftretende Behandlungsfälle) begründet sind, kann ein Sicherstellungszuschlag gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 - Hess. VGH, Urt. v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 -, beide a.a.O.).

  • VG Schleswig, 18.06.2015 - 1 A 27/12

    Krankenhausfinanzierung: Sicherstellungszuschlag für chirurgische Abteilung eines

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    § 5 Abs. 2 KHEntgG dient nämlich dazu, einer spezifischen Gefahrenlage zu begegnen und formt insofern das Sozialstaatsprinzip sowie die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz aus (vgl. Schleswig-Holst. VG, Urt. v. 18.6.2015 - 1 A 27/12 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr handelt es sich hier um unbestimmte Rechtsbegriffe, bei deren Konkretisierung der zuständigen Stelle - hier dem Beklagten - ein Beurteilungsspielraum zukommt (Schleswig-Holst. VG, Urt. v. 18.6.2015 - 1 A 27/12 -, zitiert nach juris; jetzt auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.4.2017 - 7 A 10602/16 -, zitiert nach juris).

    Dabei kann es dahinstehen, ob der Auslastungsgrad überhaupt ein geeigneter Parameter für die Begründung eines geringen Versorgungsbedarf sein kann (dagegen Schleswig-Holst. VG, Urt. v. 18.6.2015 - 1 A 27/12 -, zitiert nach juris).

    Dabei geht die Kammer - wie auch das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht (Urt. v. 18.6.2015 - 1 A 27/12 -, zitiert nach juris) - nicht davon aus, dass sich "im Wege schlichter gerichtlicher Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffs" entnehmen lässt, welche räumlichen oder zeitlichen Parameter eine hinreichende Ortsnähe begründen.

  • VGH Hessen, 15.07.2015 - 5 A 1839/13

    Sicherstellungszuschlag

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Der Anspruchssteller, hier die Klägerin, ist insbesondere in Bezug auf das Vorliegen eines für die Kostenunterdeckung kausalen geringen Versorgungsbedarfs darlegungsbelastet (vgl. Hess.VGH, Urt. v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 -, zitiert nach juris).

    Nur wenn die das Einnahmedefizit verursachenden geringen Fallzahlen in der Versorgungsstruktur des Einzugsgebiets (z. B. ländliches Gebiet) oder der Leistungsart (unregelmäßig oder selten auftretende Behandlungsfälle) begründet sind, kann ein Sicherstellungszuschlag gewährt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 - Hess. VGH, Urt. v. 15.7.2015 - 5 A 1839/13 -, beide a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2012 - 13 A 469/11

    Anspruch des Trägers eines Allgemeinkrankenhauses auf Gewährung eines

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Denn die Untätigkeit der Bundesverbände in dieser Hinsicht darf nicht zu Lasten des Krankenhauses gehen, welches einen Sicherstellungszuschlag begehrt (OVG NRW, Urt. v. 25.5.2012 - 13 A 469/11 -, zitiert nach juris).

    Ohne dass es vorliegend darauf ankommt, weist die Kammer darauf hin, dass allein die Tatsache, dass die von der Klägerin betriebene Klinik mit den entsprechenden Fachabteilungen im Krankenhausplan aufgenommen ist, eine Versorgungsnotwendigkeit i. S. des § 5 Abs. 2 KHEntgG jedenfalls nicht begründet (OVG NRW, Urt. v. 25.5.2012 - 13 A 469/11 -, zitiert nach juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2017 - 7 A 10602/16

    Krankenhausfinanzierung; Feststellung, dass eine Krankenhausfachabteilung -

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Vielmehr handelt es sich hier um unbestimmte Rechtsbegriffe, bei deren Konkretisierung der zuständigen Stelle - hier dem Beklagten - ein Beurteilungsspielraum zukommt (Schleswig-Holst. VG, Urt. v. 18.6.2015 - 1 A 27/12 -, zitiert nach juris; jetzt auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 25.4.2017 - 7 A 10602/16 -, zitiert nach juris).
  • VG Greifswald, 25.09.2013 - 3 A 1246/11

    Sicherstellungszuschlag für die Finanzierung bestimmter defizitär wirtschaftender

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Die Kammer geht davon aus, dass es sich bei § 5 Abs. 2 KHEntgG um eine vollzugsfähige Vorschrift handelt (anders VG Greifswald, Urt. v. 25.9.2013 - 3 A 1246/11 -, zitiert nach juris).
  • VG Gießen, 01.03.2012 - 7 K 1593/09

    Sicherstellungszuschlag für Krankenhaus

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Anhaltspunkte dafür, dass hierbei mögliche nachgelagerte Änderungen der Rechtslage zu Lasten oder zu Gunsten des Anspruchstellers durchschlagen sollen, bestehen nicht (vgl. VG Gießen, Urt. v. 1.3.2012 - 7 K 1593/09 -, zitiert nach juris; vgl. auch die Bezugnahme auf "KHEntgG a.F." in: BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66/15 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 35.07

    Klagebefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Rechtsschutzinteresse; Konkurrentenklage;

    Auszug aus VG Stade, 31.05.2017 - 6 A 32/16
    Der Sicherstellungszuschlag darf nicht zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Krankenhäusern führen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2016 - 3 B 66.15 -, zitiert nach juris) und nicht leistungsfähige Krankenhäuser nicht vor einem Ausscheiden aus dem Markt schützen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.2008 - 3 C 35.07 -, zitiert nach juris).
  • VG Oldenburg, 23.10.2018 - 7 A 8276/17

    Chirurgie; Fachabteilung; Gemeinsamer Bundesausschuss; geringer

    Daraus ergibt sich, dass eine unwirtschaftliche Betriebsführung als Ursache für ein Defizit des Krankenhauses für die Frage des "ob" eines Sicherstellungszuschlags unschädlich ist, solange das Defizit wenigstens auch durch einen geringen Versorgungsbedarf mitverursacht wird (vgl. zu einem Beispiel aus der Rechtsprechung VG Stade, Urteil v. 31. Mai 2017 - 6 A 32/16 -, juris Rn. 18 und Rn. 20; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, Urteil v. 18. Juni 2015 - 1 A 27/12 -, juris Rn. 60).

    Zwar ist in der Rechtsprechung geklärt, dass ein Krankenhaus in Bezug auf das Vorliegen eines für die Kostenunterdeckung kausalen geringen Versorgungsbedarfs darlegungsbelastet ist (vgl. VG Stade, Urteil v. 31. Mai 2017 - 6 A 32/16 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 06.02.2019 - 8 A 236/17

    Flüchtlingsstatus; junger Mann; Somalia

    Auf die hiergegen gerichtete Klage des Klägers hob das Gericht am 7. April 2016 die Abschiebungsandrohung unter der Ziffer 2 des Bescheides auf (Az. 6 A 32/16), weil die Abschiebungsandrohung anstelle einer Abschiebungsanordnung rechtswidrig sei und den Antragsteller in seinen Rechten verletze.
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