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   VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15   

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VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15 (https://dejure.org/2016,6766)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.04.2016 - 11 K 3151/15 (https://dejure.org/2016,6766)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. April 2016 - 11 K 3151/15 (https://dejure.org/2016,6766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Genehmigungsfähigkeit einer Anlage von Weihnachtsbaumkulturen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befürchtung einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Falle der Anlage einer Weihnachtsbaumkultur

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Genehmigungsfähigkeit einer Anlage von Weihnachtsbaumkulturen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LLG § 25a Abs. 1; LLG § 25 Abs. 1
    Sonstiges Landwirtschaftsrecht; sonstiges Weinbaurecht, sonstiges Forstrecht; Naturschutz; Landschaftsschutz - Weihnachtsbaumkultur; erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Landwirtschaftsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Weihnachtsbaumkultur

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Landwirtschaftsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit einer Weihnachtsbaumkultur

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2009 - 5 S 217/09

    Erteilung einer Genehmigung für die Anlage einer Weihnachtsbaumkultur

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15
    Auf die unterhalb der Schwelle liegende Bepflanzung jedes Einzelgrundstückes kommt es nicht an (offen gelassen: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06. August 2009 - 5 S 217/09 -, juris).

    Geschützt ist das Bild der Landschaft dabei auch in seiner Funktion als Kultur- und Erholungslandschaft, § 2 Nr. 2 LLG (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06. August 2009 - 5 S 217/09 -, juris).

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - Beschluss vom 11.01.2006 - 5 S 2225/05 - Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, jeweils via juris).

    Dabei kommt es nicht entscheidend auf die optisch-ästhetische Wahrnehmung der Landschaft an, sondern darauf, ob der vorgefundene, durch den Erlass der LandschaftsschutzVO konservierend geschützte Landschaftsbestand in seinem Charakter in erheblicher Weise verändert wird oder nicht (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 5 S 2225/05

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufforstungsgenehmigung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15
    Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds liegt deshalb auch dann vor, wenn der besondere Reiz der Landschaft, der ihren Erholungswert ausmacht und der durch den Ausblick von der Aufforstungsfläche oder den Anblick der Fläche von anderen Standorten aus vermittelt wird, verloren ginge (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 22.07.1981 - 5 S 511/81; 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - und 11. Januar 2006 - 5 S 2225/05 -, jeweils abrufbar bei juris).

    Darum kann selbst eine Aufforstungen mit standortgerechten Waldbäumen das Landschaftsbild im Sinne von § 25 Abs. 2 Nr. 3 LLG erheblich beeinträchtigen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 5 S 2225/05 -, juris).

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - Beschluss vom 11.01.2006 - 5 S 2225/05 - Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, jeweils via juris).

    Die erheblich beeinträchtigende Wirkung für das Landschaftsbild in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche wird auch nicht dadurch bedeutungslos, dass sie mit zunehmender Entfernung weniger bzw. gar nicht mehr gegeben ist (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 5 S 2225/05 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1983 - 5 S 2336/82

    Versagung einer Aufforstungsgenehmigung wegen Behinderung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15
    Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbilds liegt deshalb auch dann vor, wenn der besondere Reiz der Landschaft, der ihren Erholungswert ausmacht und der durch den Ausblick von der Aufforstungsfläche oder den Anblick der Fläche von anderen Standorten aus vermittelt wird, verloren ginge (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 22.07.1981 - 5 S 511/81; 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - und 11. Januar 2006 - 5 S 2225/05 -, jeweils abrufbar bei juris).

    Die erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist nicht notwendigerweise aus großer bis mittlerer Entfernung zu beurteilen, sondern kann bereits dann vorliegen, wenn sie in der nahen bis mittleren Umgebung der Aufforstungsfläche gegeben ist (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteile vom 25.04.1978 - X 2296/76 - 05.08.1983 - 5 S 2336/82 - Beschluss vom 11.01.2006 - 5 S 2225/05 - Urteil vom 06.08.2009 - 5 S 217/09 -, jeweils via juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2009 - 5 S 1654/09

    Einschreiten der Naturschutzbehörde gegen Weihnachtsbaumkultur

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.04.2016 - 11 K 3151/15
    Selbst bei genehmigungsfreien Anpflanzungen sind gestützt auf § 20 Abs. 1 LNatSchG jedoch erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu vermeiden (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.09.2009 - 5 S 1654/09 -, juris).
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