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   VG Stuttgart, 01.08.2008 - 3 K 1886/08   

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https://dejure.org/2008,4502
VG Stuttgart, 01.08.2008 - 3 K 1886/08 (https://dejure.org/2008,4502)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.08.2008 - 3 K 1886/08 (https://dejure.org/2008,4502)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. August 2008 - 3 K 1886/08 (https://dejure.org/2008,4502)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung - Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Datenschutz

  • Telemedicus

    Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig

  • Telemedicus

    Datenabgleich von Polizeibewerbern rechtswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutz der Bewerber um eine Einstellung in den Polizeidienst vor der unbeschränkten Ausforschung ihres Privatlebens durch die Einstellungsbehörde; Ein von der Staatsanwaltschaft ohne Zustimmung des Gerichts eingestelltes Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Öffentlichen Dienstes; Datenschutzrecht: Einstellung in den Polizeidienst; charakterliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 15.08.2008)

    Polizei darf eigene Bewerber nicht über Polizeisystem ausforschen

  • heise.de (Pressebericht, 15.08.2008)

    Polizei darf eigene Bewerber nicht über Polizeisystem ausforschen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Unzulässige Datenauskunft über Bewerber aus polizeilichem Informationssystem

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Polizeibehörde darf bei Bewerbern für den Polizeidienst keine Auskunft aus ihrem polizeilichen Informationssystem einholen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Datenauskunft über Bewerber aus polizeilichem Informationssystem

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibehörde darf bei Bewerbern keine Auskunft aus ihrem polizeilichen Informationssystem einholen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1983 - 4 S 1709/83

    Beamter; Einstellung; strafgerichtliche Verurteilung und Tilgung im

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.08.2008 - 3 K 1886/08
    Im Falle der Verwertung von Straftaten hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits mit Urteil vom 15.12.1983 - 4 S 1709/83 - (ZBR 1984, 281) entschieden, dass der Dienstherr vom Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG nur unter den Voraussetzungen der Ausnahmeregelung des (heutigen) § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG abweichen darf, also im Rahmen der Beurteilungsermächtigung zu würdigen hat, ob die Einstellung des Betroffenen zu einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit führen würde.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2008 - 4 S 2332/08

    Einstellung als Polizeibeamter in den mittleren Polizeivollzugsdienst - Zweifel

    Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. August 2008 - 3 K 1886/08 - geändert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2013 - 1 B 1131/13

    Ausschluss der charakterlichen Eignung des Bewerbers in Einstellung in den

    Zur Begründung verweist sie pauschal auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. August 2008 - 3 K 1886/08 -, juris.
  • VG Freiburg, 21.09.2021 - 3 K 1745/21

    Einstellung in den Polizeivollzugsdienst

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang wiederholt auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01.08.2008 (- 3 K 1886/08 -, juris) beruft, wonach eine Ausforschung des Bewerbers nicht zulässig sei und ein nach § 153 Abs. 1 StPO von der Staatsanwaltschaft eingestelltes Ermittlungsverfahren in der Regel kein Einstellungshindernis sei, ist zu beachten, dass dieser Beschluss vom VGH Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27.11.2008 (- 4 S 2332/08 -, juris) geändert und der Antrag des dortigen Antragstellers abgelehnt wurde.
  • VG Gelsenkirchen, 03.08.2017 - 1 L 2265/17

    Charakterliche Eignung, strafrechtliches Ermittlungsverfahren

    Soweit der Antragsteller diesbezüglich in einem Schriftsatz vom 18. Mai 2017 gegenüber dem Antragsgegner weiterhin auf Bedenken in einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart verwiesen hat, VG Stuttgart, Beschluss vom 1. August 2008 - 3 K 1886/08 -, juris Rn. 18, hat ebenfalls der Antragsgegner bereits in seinem vorgenannten Schriftsatz darauf hingewiesen, dass diese Bedenken vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im nachfolgenden Beschwerdeverfahren nicht geteilt wurden.
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