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   VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16   

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VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16 (https://dejure.org/2018,5095)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.02.2018 - 14 K 2909/16 (https://dejure.org/2018,5095)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 14 K 2909/16 (https://dejure.org/2018,5095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Akteneinsichtsrecht in Vertragsverhandlungsprotokolle zum Glückspielstaatsvertrag

  • fragdenstaat.de

    Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln) - Anwendungsbereich/Zuständigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationszugang; informationspflichtige Stelle; Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben; föderative Zusammenarbeit; Ministerpräsidentenkonferenz; Regierungshandeln; Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung; Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 4.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Dieser Zweck würde nur unvollkommen gefördert, wenn gerade der Bereich der Vorbereitung und Durchführung grundlegender Weichenstellungen für das Gemeinwesen vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen wäre (BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, in juris Rn. 20).

    Das IFG des Bundes kommt daher für Bundesbehörden einschließlich der Bundesministerien auch dann zur Anwendung, wenn Tätigkeiten, die zum Regierungshandeln zu rechnen sind, etwa gesetzesvorbereitende Tätigkeiten, betroffen sind (BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, juris Rn. 10).

    Der Anspruch auf Informationszugang gegenüber Bundesministerien ist im Bereich des Regierungshandelns ausschließlich über den - im IFG nicht gesetzlich normierten - Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 - juris Rn. 11 und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, juris Rn. 34 f. und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3/11 -, juris Rn. 30 f. "ungeschriebener Versagungsgrund").

  • BVerwG, 30.03.2017 - 7 C 19.15

    Abschluss des Verfahrens; Aufklärungsrüge; Funktionsfähigkeit und

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Der Anspruch auf Informationszugang gegenüber Bundesministerien ist im Bereich des Regierungshandelns ausschließlich über den - im IFG nicht gesetzlich normierten - Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 - juris Rn. 11 und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, juris Rn. 34 f. und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3/11 -, juris Rn. 30 f. "ungeschriebener Versagungsgrund").

    Die nachträgliche Offenlegung damit verbundener, gegebenenfalls auch kontroverser Erörterungen und Positionierungen mag bei einer sich auf den Wirkungsbereich eines Landes beschränkenden Tätigkeit lediglich einen Ausschnitt aus der Genese eines Gesetzesentwurfs offenbaren, was das Ansehen einer Ministerialverwaltung in einem demokratischen Staat nicht zu beeinträchtigen geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 - juris, Rn 18).

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Trotz des formellen Abschlusses der Verhandlungen zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag sei zu erwarten, dass es aufgrund der Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 16.10.2015 - 8 B 1028/15 -) zur Wiederaufnahme der Beratungen der Länder kommen werde.

    Die Befürchtung zu erwartender Nachteile in der Länderzusammenarbeit gewinne insbesondere deshalb besondere Bedeutung, weil aufgrund des Beschlusses des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.12.2015 (8 B 1028/15), der Teile des Glücksspieländerungsstaatsvertrages für verfassungswidrig gehalten habe, die Verhandlungen für einen Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages wieder aufzunehmen seien.

  • VG Magdeburg, 13.12.2017 - 6 A 247/16

    Akteneinsicht nach dem InfZG ST in Materialien zum 1.

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Vorgelegt wurden Urteile des VG Bremen (vom 27.04.2017 - 4 K 1332/16 -) und des VG Magdeburg (vom 13.12.2017 - 6 A 247/16 MD -), in denen über gleichlautende Anträge der Klägerin in den Bundesländern Bremen und Sachsen-Anhalt entschieden worden ist.

    Hierauf hatte das VG Magdeburg in seinem Urteil vom 13.12.2017 - 6 A 247/16 -, das zum gleichlautenden Antrag der Klägerin gegenüber der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt ergangen ist, maßgeblich abgestellt.

  • BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11

    Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Der Anspruch auf Informationszugang gegenüber Bundesministerien ist im Bereich des Regierungshandelns ausschließlich über den - im IFG nicht gesetzlich normierten - Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung begrenzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.03.2017 - 7 C 19.15 - juris Rn. 11 und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 4/11 -, juris Rn. 34 f. und Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3/11 -, juris Rn. 30 f. "ungeschriebener Versagungsgrund").

    Auch das BVerwG hält Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung von Regierungsentscheidungen für umso schutzwürdiger, je näher sie der gubernativen Entscheidung stehen und erkennt eine hohe Schutzwürdigkeit der Erörterungen im (Bundes-)Kabinett an (BVerwG, Urteil vom 03.11.2011 - 7 C 3/11 -, juris Rn. 30).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes gehörten zum unantastbaren Kernbereich exekutiver Tätigkeit "die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungen vollziehe (BVerfGE 67, 100, 139).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlage II

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Allerdings habe das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass auch bei abgeschlossenen Vorgängen Fälle möglich seien, in denen die Regierung aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung geheim zu haltende Entscheidungen mitzuteilen nicht verpflichtet sei (BVerfG, Beschluss vom 30.03.2004 - 2 BvK 1/01 -).
  • VG Bremen, 27.04.2017 - 4 K 1332/16

    Akteneinsicht - Glücksspielstaatsvertrag; Informationszugang; Schutz von

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.02.2018 - 14 K 2909/16
    Vorgelegt wurden Urteile des VG Bremen (vom 27.04.2017 - 4 K 1332/16 -) und des VG Magdeburg (vom 13.12.2017 - 6 A 247/16 MD -), in denen über gleichlautende Anträge der Klägerin in den Bundesländern Bremen und Sachsen-Anhalt entschieden worden ist.
  • OVG Saarland, 11.12.2020 - 1 A 230/18

    Glücksspieländerungsstaatsvertrag, Materialien, Informationszugang, funktioneller

    [VG Stuttgart, Urteil vom 2.2.2018 - 14 K 2909/16 -, Juris, Rdnr. 47].
  • VG Karlsruhe, 24.11.2021 - 6 K 192/19

    Informationszugang: Zugang zu amtlichen Akten - Ausschlussgründe - Rechte einer

    Anders als in dem dem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 02.02.2018 (- 14 K 2909/16 -, juris) zugrundeliegenden Sachverhalt stellt die im Zusammenhang mit der Erstellung der verfahrensgegenständlichen Akten durchgeführte Tätigkeit des Kultusministeriums keinen Prozess politischen Handelns oder politischer Willensbildung dar, welcher dem Regierungshandeln und nicht der Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Verwaltungsaufgaben zuzuordnen wäre.
  • VG Mainz, 23.04.2021 - 4 K 521/19

    Zugang zu Aktenmaterial betreffend den RdFunkÄndStVtr15 RP

    Dies ergibt sich aus der Beteiligung sämtlicher Landesregierungen, die nicht nur interne Abstimmungsprozesse, sondern letztlich einen gemeinsamen politischen Abstimmungsprozess durchzuführen haben (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 - 1 A 230/18 -, juris Rn. 39 unter Bezugnahme auf VG Stuttgart, Urteil vom 2. Februar 2018 - 14 K 2909/16 -, juris Rn. 47).

    Damit stellt die Tätigkeit der Landesregierung zur Vorbereitung und Ausgestaltung der Inhalte eines Staatsvertrages einen einheitlichen Vorgang dar, der in seiner Gesamtheit auf die Haltung und Positionierung der Landesregierung gegenüber den anderen Bundesländern ausgerichtet ist (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 11. Dezember 2020 a.a.O., juris Rn. 39; VG Stuttgart, Urteil vom 2. Februar 2018 a.a.O., juris Rn. 47).

  • VG Schleswig, 20.03.2019 - 8 A 111/16

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Gerade hier ist - anders als bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs durch die Ministerialverwaltung eines Landes - nicht nur ein interner, sondern ein gemeinsamer politischer Abstimmungsprozess unter Beteiligung sämtlicher Landesregierungen betroffen, der maßgeblich von offenem Austausch, Kompromissbereitschaft und gegenseitigem Vertrauen der Beteiligten geprägt ist (vgl. auch VG Stuttgart, Urteil vom 02.02.2018, 14 K 2909/16, juris, Rz. 47).
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