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   VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19   

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https://dejure.org/2021,55435
VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19 (https://dejure.org/2021,55435)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02.12.2021 - 1 K 7255/19 (https://dejure.org/2021,55435)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 1 K 7255/19 (https://dejure.org/2021,55435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 2 S 3 Nr 2 VwVfG, § 48 Abs 4 S 1 VwVfG, § 49a Abs 2 S 2 VwVfG, § 362 BGB
    Leistungsverhältnis zwischen der Postbeamtenkrankenkasse und ihren Mitgliedern der Gruppe A; Leistungsstörung; Rückabwicklungsmodalitäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geldleistung; Sachleistung; Direktabrechnung; Rücknahme; Rückforderung; Leistungskondiktion; Leistungsstörung; Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Wertersatz; Vertrauensschutz; unvollständige Angaben

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2015 - 2 S 384/14

    Postbeamtenkrankenkasse: Rückforderung zu Unrecht erbrachter

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Mit Blick auf den fehlenden Vertrauensschutz ist regelmäßig eine Ermessensreduktion in Richtung einer Rücknahme auch für die Vergangenheit anzunehmen, wenn - wie hier - für einen Ausnahmefall nichts ersichtlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.08.2015 - 2 S 384/14 -, juris Rn. 32 m.w.N.) Unabhängig davon ist die in den angefochtenen Bescheiden der Beklagten erfolgte Ermessensausübung nicht zu beanstanden.

    Erst die positive und vollständige Kenntnis aller Tatsachen im weitesten Sinn, die für die Behördenentscheidung über eine Rücknahme relevant sind oder sein können einschließlich der für die zu treffende Ermessensentscheidung unter Umständen relevanten Tatsachen setzt die Frist in Lauf (vgl. VGH Bad.-Württ. Urt. v. 14.08.2015, a.a.O. Rn. 33).

  • BVerwG, 24.07.2014 - 3 C 23.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Beihilfe; Ausgleichszahlung; Stärkekartoffeln; Erzeuger;

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Schließlich liegt auch nicht der Fall vor, dass ein Begünstigter bei seinen objektiv unrichtigen Angaben ein Höchstmaß an Sorgfalt hat walten lassen, beispielsweise durch eine Erkundigung bei der zuständigen Behörde, so dass der Fehler nicht mehr seiner Verantwortungssphäre zugerechnet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.07.2014 - 3 C 23.13 -, juris Rn. 33 m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2007 - III B 169/05

    Kindergeld

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Die Beklagte hat die Geldleistungen auch in dieser Konstellation bewusst und zweckgerichtet mit dem Willen erbracht, den Anspruch des Klägers auf Erstattung der für seine Stieftochter entstandenen Aufwendungen zu erfüllen (vgl. auch BFH, Beschl. v. 29.01.2007 - III B 169/05 -, juris Rn. 6; BGH, Urt. v. 20.03.2019 - VIII ZR 88/18 -, juris Rn. 16).
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Für die Frage, zwischen welchen Beteiligten eine Zuwendung im Dreiecksverhältnis als Leistung angesehen werden muss, wer also Leistender und wer Leistungsempfänger ist, sind für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Abwicklung die Besonderheiten des einzelnen Falles zu beachten; insbesondere kommt es darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen verfolgt haben (vgl. BGH, Urt. v. 13.06.2002 - IX ZR 242/01 -, juris 8 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.04.2001 - 3 B 97.87
    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Das "Erwirken" im Sinne der oben genannten Vorschrift setzt dabei lediglich die objektive Unrichtigkeit beziehungsweise Unvollständigkeit der Angaben voraus (vgl. BayVGH, Urt. v. 24.04.2001 - 3 B 97.87 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Im Zweifel ist eine objektive Betrachtungsweise aus der Sicht des Zuwendungsempfängers geboten (vgl. BGH, Urt. v. 10.03.1993 - XII ZR 253/91 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 14.01.2016 - III ZR 107/15

    Abrechnung ärztlicher Wahlleistungen während eines Krankenhausaufenthalts:

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Es kommt darauf an, wie eine vernünftige Person in der Lage des Empfängers die Zuwendung nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen musste und durfte (vgl. BGH, Urt. v. 14.01.2016 - III ZR 107/15 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 20.03.2019 - VIII ZR 88/18

    Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis: Weiterveräußerung einer unter

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Die Beklagte hat die Geldleistungen auch in dieser Konstellation bewusst und zweckgerichtet mit dem Willen erbracht, den Anspruch des Klägers auf Erstattung der für seine Stieftochter entstandenen Aufwendungen zu erfüllen (vgl. auch BFH, Beschl. v. 29.01.2007 - III B 169/05 -, juris Rn. 6; BGH, Urt. v. 20.03.2019 - VIII ZR 88/18 -, juris Rn. 16).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze ergibt sich vorliegend Folgendes: Die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassenen Vertragsärzte und -apotheken wollen mit ihren Sach- und Dienstleistungen an Versicherte der Beklagten keine bewusste und zweckgerichtete Zuwendung an die Beklagte erbringen; ihnen geht es vielmehr um die Erfüllung des Sachleistungs(verschaffungs-)anspruchs der Mitglieder gegen die beklagte Postbeamtenkrankenkasse (vgl. auch BSG, Urt. v. 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R -, juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2012 - 2 S 2983/11

    Empfang von Krankenkassenleistungen; Vertrauen auf den Bestand der

    Auszug aus VG Stuttgart, 02.12.2021 - 1 K 7255/19
    Da dies wegen der Beschaffenheit des Erlangten nicht möglich ist, muss das Mitglied der Postbeamtenkrankenkasse den Wert ersetzen (§ 818 Abs. 2 BGB; vgl. zur Zulässigkeit des Rückgriffs auf die zivilrechtlichen Grundsätze des Bereicherungsrechts: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.02.2012 - 2 S 2983/11 -, juris Rn. 24 m.w.N.).
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