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   VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16   

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VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16 (https://dejure.org/2017,6975)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.03.2017 - 2 K 6515/16 (https://dejure.org/2017,6975)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. März 2017 - 2 K 6515/16 (https://dejure.org/2017,6975)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris, Rn. 33; Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - juris).

    Hiernach ist bei einem Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes von überragender Bedeutung; die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, ist hier tendenziell bald erreicht (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris, Rn. 33).

    Diese Maßstäbe gelten auch - wie hier - bei Beeinträchtigung nicht im Denkmalbuch eingetragener Sachgesamtheiten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris, Rn. 39).

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Dies kann jedoch dahinstehen, denn das Erfordernis der gesicherten planungsrechtlichen Erschließung dient grundsätzlich nur den öffentlichen Interessen und hat folglich keine nachbarschützende Funktion (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.02.2017 - 15 ZB 16.398 - juris, Rn. 66).

    Einem Nachbarn kann daher ein Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG gegenüber einer Baugenehmigung nur dann zustehen, wenn deren Umsetzung infolge des Fehlens der wegemäßigen Erschließung des Baugrundstücks zur Begründung oder Ausweitung eines Notwegerechts nach § 917 Abs. 1 BGB an seinem Grundstück führt und damit gleichsam im Wege einer "Automatik" eine unmittelbare Verschlechterung seiner Eigentumsrechte bewirkt, ohne dass ihm im Übrigen hiergegen ein sonstiger effektiver Rechtsschutz zur Verfügung steht, weil die Baugenehmigung nach Bestandskraft auch für die Zivilgerichte bindende Wirkung entfaltet (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.02.2017 - 15 ZB 16.398 - juris, Rn. 67; Nieders.OVG, Urt. v. 21.01.2016 - 1 LB 57/15 - juris, Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2012 - 2 B 983/12

    Verstoß gegen das Abstandflächenerfordernis bei Erteilung der Baugenehmigung zur

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Dem Grundstück muss gleichsam die Luft zum Atmen genommen werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.06.2015 - 8 S 1914/14 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 30.08.2012 - 2 B 983/12 - juris).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Einer Verletzung des Erfordernisses des Einfügens hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt nur dann ausnahmsweise Drittschutz zu, wenn das in § 34 Abs. 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22.75 - juris; Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Einer Verletzung des Erfordernisses des Einfügens hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt nur dann ausnahmsweise Drittschutz zu, wenn das in § 34 Abs. 1 BauGB verankerte Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist (ständige Rechtsprechung des BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22.75 - juris; Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5.12 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2009 - 1 LA 184/06

    Vorliegen einer Abweichung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Entscheidend ist dafür, ob es zu einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 96/76 -, juris; Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - juris; OVG Lüneburg Beschl. v. 12.03.2009 - 1 LA 184/06 - juris; VGH München, Urt. v. 17.10.2002 - 15 CS 02.2068 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1990 - 1 S 2998/89

    Öffentliches Interesse an Erhaltung eines Kulturdenkmals; Seltenheitswert;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Bei unerheblicher Veränderung des Erscheinungsbildes des Kulturdenkmals besteht hingegen regelmäßig ein Genehmigungsanspruch (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 -, juris, Rn. 33; Urt. v. 23.07.1990 - 1 S 2998/89 - juris).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 96.76

    Änderung des Streitgegenstands; Rechtsänderung während des Revisionsverfahrens;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Entscheidend ist dafür, ob es zu einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstücks kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1978 - IV C 96/76 -, juris; Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 - juris; OVG Lüneburg Beschl. v. 12.03.2009 - 1 LA 184/06 - juris; VGH München, Urt. v. 17.10.2002 - 15 CS 02.2068 - juris).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Dies wird insbesondere dann angenommen, wenn die baulichen Dimensionen des "erdrückenden Gebäudes" aufgrund der Besonderheiten des Einzelfalles derart übermächtig sind, dass das "erdrückte" Gebäude oder Grundstück nur noch überwiegend wie eine von dem herrschenden Gebäude dominierte Fläche ohne eigene baurechtliche Charakteristik wahrgenommen wird, oder das Bauvorhaben das Nachbargrundstück regelrecht abriegelt, d.h. dort das Gefühl des Eingemauertseins oder der Gefängnishofsituation hervorruft (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 - 4 C 1.78 -, sog. "Hochhaus-Fall" - 12-geschossiges Hochhaus neben 2-geschossiger Bebauung - OVG NRW, Urt. v. 09.08.2006, - 8 A 3726/05 - juris).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.03.2017 - 2 K 6515/16
    Sie vermitteln einem Dritten aber insoweit Drittschutz, als der Eigentümer eines Baudenkmals durch die Errichtung eines Vorhabens in der Nähe seines eigenen Denkmals in der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG verletzt sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347; BayVGH, Beschl. v. 04.08.2011 - 2 CS 11.997 - juris, Rn. 4).
  • VGH Bayern, 17.10.2002 - 15 CS 02.2068

    Nachbarwiderspruch; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - 8 A 3726/05

    Optisch bedrängende Wirkung einer Windkraftanlage?

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2014 - 8 S 979/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2014 - 3 S 1400/14

    Streitwert bei Nachbarklage gegen Einfamilienhaus oder kleines Mehrfamilienhaus

  • VGH Bayern, 04.08.2011 - 2 CS 11.997

    Vorbescheid; Bindungswirkung; einheitlich abweichende Abstandsflächentiefen;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2015 - 8 S 1914/14

    Sicherung einer planungsrechtlich zulässigen Grenzbebauung

  • OVG Niedersachsen, 21.01.2016 - 1 LB 57/15

    Nachbarstreit; Notwegerecht; Realverband

  • BVerwG, 13.11.1997 - 4 B 195.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Absehen von einer Beweisaufnahme und Aufklärungspflicht,

  • VG Karlsruhe, 09.02.2024 - 2 K 3320/23
    Das Gericht verweist nach eigener Würdigung auf die folgenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Antragsbefugnis im Eilverfahren betreffend die inzwischen aufgehobene denkmalschutzrechtliche Genehmigung (VG Karlsruhe, Beschl. v. ..., n.v., UA S. 4 f.; vgl. hierzu auch VG Stuttgart, Beschl. v. 03.03.2017 - 2 K 6515/16 -, juris Rn. 21; Strobl, in Strobl/Sieche/Kemper/Rothemund, Denkmalschutzgesetz für Baden-Württemberg, 4. Aufl. 2019, § 2 Rn 24):.
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