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   VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22   

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https://dejure.org/2022,28151
VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22 (https://dejure.org/2022,28151)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.08.2022 - 7 K 3216/22 (https://dejure.org/2022,28151)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. August 2022 - 7 K 3216/22 (https://dejure.org/2022,28151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität; Losverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugang zu öffentlichen Einrichtungen; Kapazitätserschöpfung; Kapazitätserweiterung; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Aufnahmekriterien für kommunale Kindertageseinrichtungen; Losverfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • VG Darmstadt, 21.03.2019 - 5 K 1831/15

    Richtlinien der Stadt Langen für die Vergabe von Kita-Plätzen in städtischen und

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22
    Er findet neben dem kapazitätsunabhängigen Anspruch des § 24 Abs. 2 SGB VIII Anwendung (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 24, 67; VG Potsdam, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 19, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 5; Rixen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, Stand: 26.08.2019, § 24 Rn. 17).

    Das unter dem dritten Spiegelstrich normierte Vergabekriterium der "sozialen Gründe/sozialen Notlagen" dürfte zu unbestimmt sein (vgl. hierzu VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 22).

    Der Betreuungsbedarf ist bei beiden Gruppen derselbe, und die Tatsache, schon bisher fremde Betreuung in Anspruch genommen zu haben, lässt nicht erkennen, was die Gruppe dieser Kinder bei der Neuplatzvergabe besonders qualifiziert (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 25).

    Hierbei werden Kinder von Eltern eines bestimmten Arbeitgebers erheblich bevorzugt (vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209

    Zulassung zu einem Volksfest

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22
    Dabei kommt den Gemeinden eine weitreichende und gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Ausgestaltungsbefugnis hinsichtlich der Voraussetzungen, Bedingungen und Art der Benutzung zu (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Urteil vom 31.03.2003 - 4 B 00.2823 -, juris).

    So sind die Gemeinden als Ausfluss der verfassungsrechtlich verbürgten Selbstverwaltungsgarantie grundsätzlich dazu befugt, den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen im Wege von Benutzungsbedingungen auszugestalten und den Benutzungsanspruch beispielsweise durch zeitliche Befristungen, Kapazitätsbegrenzungen oder inhaltliche Vorgaben zu beschränken (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.04.2018 - 4 CS 17.2083 -, juris Rn. 16 mit Verweis auf Bayerischen VGH, Beschluss vom 13.09.2016 - 4 ZB 14.2209 - BayVBl. 2017, 166 Rn. 8 m. w. N).

  • VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18

    Anspruch auf Aufnahme in eine Kindertagesstätte oder in einen Hort

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22
    Er findet neben dem kapazitätsunabhängigen Anspruch des § 24 Abs. 2 SGB VIII Anwendung (vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 22.07.2016 - 12 BV 15.719 -, juris Rn. 24, 67; VG Potsdam, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, Rn. 19, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 21.03.2019 - 5 K 1831/15.DA -, juris Rn. 5; Rixen in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Auflage, Stand: 26.08.2019, § 24 Rn. 17).

    Auch der Einwand des Antragstellervertreters, dass sich die Antragsgegnerin nicht auf Kapazitätserschöpfung berufen könne, wenn ein sachgerecht ausgestaltetes und durchgeführtes Verfahren zur Vergabe der Kindergartenplätze nicht stattgefunden habe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30.17 -, beck-online Rn. 13; VG Potsdam, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 22 m. w. N.), führt hier nicht zu einem Anspruch auf vorläufige Zuweisung eines Ganztagesplatzes.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2022 - 12 S 1770/22

    Gerichtskostenfreiheit eines Verfahrens auf Zuweisung eines Betreuungsplatzes in

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03.08.2022 - 7 K 3216/22 - wird aufgehoben, soweit mit diesem ein Streitwert festgesetzt wird.

    Die Aufhebung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 03.08.2022 - 7 K 3216/22 -, soweit mit diesem eine Gerichtskostenfreiheit verneint und ein Streitwert in Höhe von 5.000,-- Euro festgesetzt worden ist, findet ihre Grundlage in § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG.

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