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   VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20   

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VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20 (https://dejure.org/2021,58755)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2021 - 15 K 867/20 (https://dejure.org/2021,58755)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2021 - 15 K 867/20 (https://dejure.org/2021,58755)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen; vorhandene - historische - Ortsstraße; Nachweislast bei unauffindbaren historischen Planunterlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Historische Ortsstraße; Neue Allgemeine Bauordnung für das Königreich Württemberg 1873; Vorhandene Straße; Nichterweislichkeit des Inhalts eines Ortsbauplans; Ausbauprogramm; Straßenbreite; Straßenentwässerung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    In diesem Sinne ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass historische Ortsstraßen solche öffentlichen Wege im Gemeindebezirk sind, die ohne Rücksicht auf ihre straßentechnische Beschaffenheit bei Inkrafttreten des Ortsstraßengesetzes im Hinblick auf ihre Lage, die räumliche Ausdehnung des Ortes und den Bedarf an bebauungsfähigen Grundstücken ihrem Wesen nach die Aufgabe hatten, die Bebauung entlang des Weges - wenn auch nur einseitig - zu ermöglichen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.2019 - 2 S 465/18 -, juris Rn. 59).

    Ob eine planerische Festsetzung getroffen wurde, kann bei Fehlen eines Originalplans mit Hilfe anderer Dokumente, die die betreffenden Festsetzungen enthalten oder beschreiben, nachgewiesen werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.10.2019 - 2 S 465/18 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -, juris Rn. 21).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1995 - 2 S 120/93

    Erschließungsbeitragsrecht: vorhandene Erschließungsanlage

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Zudem musste sich der plangemäße Ausbau auf den gesamten Straßenverlauf, der sich nach natürlicher Betrachtungsweise bestimmte, erstrecken (Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris Rn. 25).

    Denn nach der Bauordnung 1910, auf welche sich ausschließlich die von der Beklagten zitierte Rechtsprechung bezog, wurde eindeutig zwischen der Festsetzung der Straßen (Straßengrenzen, Straßenbreiten, Höhenlagen) und der Festsetzung von Baulinien unterschieden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.10.1995 - 2 S 120/93 -, juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urt. v. 22.07.2020 - 15 K 6883/18 -, juris; Reif, in: Gössl/Reif, Stand: 30.08.2021, § 49 Rn. 3.2.3.2).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nach den vormaligen landes- oder ortsrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 22/78 -, juris Rn. 20 und v. 13.08.1976 - IV C 23.74 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2020 - 2 S 2349/20 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1982 - 2 S 233/80

    Erschließungsbeitrag; erstmalige Herstellung; Beitragserlaß im Bebauungsplan

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Er hat ferner das Vorliegen einer historischen Ortsstraße verneint bei einer Straße, an der auf einer Längenausdehnung von rund 250 m fünf Gebäude verstreut vorhanden waren (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.03.1982 - 2 S 233/80 -, juris; Buhl, VBlBW Bad.-Württ. 1984, 273).
  • VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 618/20

    Klagen mehrerer Grundstückseigentümer gegen Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die vorgelegten umfangreichen Schriftsätze der Beteiligten, die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Parallelverfahren (15 K 618/20, 15 K 689/20, 15 K 874/20, 15 K 897/20 und 15 K 1029/20), die beigezogenen Behördenakten sowie das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.1984 - 2 S 1103/82

    Erschließungsbeitrag - "historische Ortsstraße"

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    In Anwendung dieser Grundsätze hat etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Existenz von lediglich drei Gebäuden an einer Straße, von denen eines seinen Zugang auch von einer anderen Straße hatte, nicht genügen lassen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.10.1984 - 2 S 1103/82 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1991 - 2 S 1826/89

    Erschließungsbeitrag - historische Ortsstraße

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion abhängt, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1991 - 2 S 1826/89 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Deshalb kann nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bei Baulinienplänen auf der Grundlage der Neuen Allgemeinen Bauordnung von 1872 unterstellt werden, dass die Baulinien im Zweifel mit den Straßengrenzen identisch gewesen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993 - 2 S 3019/91 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21.12.1970 - II 257/69 - zweifelnd: Urt. v. 23.07.1973 - II 465/72 - vgl. auch Beschl. v. 11.03.1981 - 2 S 1717/80 - und Urt. v. 03.09.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305; ferner die bei Buhl, VBlBW 1984, S. 271 Fn. 133 zitierten Entscheidungen).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1987 - 2 S 6/87

    Einzelabrechnung bei Unwirksamkeit der gebildeten Erschließungseinheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Deshalb kann nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bei Baulinienplänen auf der Grundlage der Neuen Allgemeinen Bauordnung von 1872 unterstellt werden, dass die Baulinien im Zweifel mit den Straßengrenzen identisch gewesen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.09.1993 - 2 S 3019/91 -, juris Rn. 29; Urt. v. 21.12.1970 - II 257/69 - zweifelnd: Urt. v. 23.07.1973 - II 465/72 - vgl. auch Beschl. v. 11.03.1981 - 2 S 1717/80 - und Urt. v. 03.09.1987 - 2 S 6/87 -, VBlBW 1988, 305; ferner die bei Buhl, VBlBW 1984, S. 271 Fn. 133 zitierten Entscheidungen).
  • BVerwG, 13.08.1976 - IV C 23.74

    Festlegung des Umfanges von Erschließungsstraßen; Herstellungsmerkmale und

    Auszug aus VG Stuttgart, 03.12.2021 - 15 K 867/20
    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung nach den vormaligen landes- oder ortsrechtlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.09.1979 - 4 C 22/78 -, juris Rn. 20 und v. 13.08.1976 - IV C 23.74 -, juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.11.2020 - 2 S 2349/20 -, juris).
  • VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.1997 - A 2 S 371/96
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 5 S 1746/02

    Folgen des Verlusts eines Bebauungsplandokuments für die Gültigkeit des Plans;

  • BVerwG, 21.09.1979 - 4 C 22.78

    Zulässigkeit der Revision bei Begründung der Revision mit dem Eintritt der

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Dies mag zu der Erkenntnis nötigen, dass die Abstände zwischen den Baulinien einer Straße in jenen Plänen der von der Gemeinde vorgesehenen Straßenbreite zwar entsprechen konnten, aber nicht entsprechen mussten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 3. Dezember 2021 - 15 K 867/20 - juris, Rn. 38 f.).
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