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   VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18   

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VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18 (https://dejure.org/2020,5871)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 (https://dejure.org/2020,5871)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. März 2020 - 8 K 9790/18 (https://dejure.org/2020,5871)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 42 PBefG, § 13 PBefG, § 12 Abs 1a PBefG, § 12 Abs 6 PBefG, § 8 Abs 3b PBefG
    Antrag eines Bewerbers um eine Linienverkehrsgenehmigung; keine Möglichkeit der verbindlichen Zusicherung von im Antrag fehlenden, in der Vorabbekanntmachung zwingend vorgeschriebenen Fahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienbündel; Vorabbekanntmachung; Versagungsgrund; Verbindliche Zusicherung; Salvatorische Klausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung bei zwei Bewerbern

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.07.2019 - 8 B 53.19

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für zehn Buslinien für den

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Auf die Wesentlichkeit einer Abweichung kommt es dabei für den zwingenden Versagungsgrund der Nichterfüllung von Anforderungen der Vorabbekanntmachung nicht an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.07.2019 - 8 B 53/19 - juris).

    Damit konnte ihr Antrag, der insoweit von der Vorabbekanntmachung abgewichen war, deren Anforderungen gleichwohl erfüllen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.07.2019 - 8 B 53/19 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2019 - 13 A 254/17

    Konkurrentenklage um die Erteilung einer Genehmigung für den

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Die Entscheidung eines Unternehmens, sich als Mitglied einer Arbeits- oder Bietergemeinschaft zu beteiligen, unterliegt im Grundsatz der Einschätzungsprärogative der beteiligten Unternehmen, die nur beschränkt auf die Einhaltung ihrer Grenzen kontrollierbar ist (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2019 - 13 A 254/17 -, juris, m.w.N.).

    Die Auswirkungen von Arbeits- und Bietergemeinschaften auf das vorhandene Wettbewerbsverhältnis erweisen sich insbesondere dann als problematisch, wenn sich eine so große Anzahl an Unternehmen an der Arbeits- und Bietergemeinschaft beteiligt, dass diese nahezu das gesamte Spektrum möglicher Anbieter erfasst (vgl. zum Ganzen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.12.2019 - 13 A 254/17 -, juris, m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihm und nicht dem Konkurrenten erteilt werden müssen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2015 - 7 A 10718/14 - jeweils in juris).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr. bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - und vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 - jeweils in juris).

  • VG Stuttgart, 05.02.2020 - 8 K 6836/18

    Beantragung einer Linienverkehrsgenehmigung für eine längere als die vorgesehene

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Im Übrigen geht das Gericht davon aus, dass sich dem Antrag der Beigeladenen zumindest hilfsweise eine Antragstellung lediglich für die vorab bekanntgemachte Geltungsdauer entnehmen ließ, nachdem die Beigeladene beim Beklagten im Rahmen der Beantragung einer Genehmigung für ein anderes Linienbündel klargestellt hatte, dass sie grundsätzlich die Genehmigung für die Höchstdauer beantrage, ihr Angebot aber auch für einen kürzeren Zeitraum gelten solle (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 05.02.2020 - 8 K 6836/18 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihm und nicht dem Konkurrenten erteilt werden müssen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2015 - 7 A 10718/14 - jeweils in juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2015 - 7 A 10718/14

    Auswahlentscheidung bei mehreren konkurrierenden Anträgen auf Erteilung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Die Bestimmungen des § 13 PBefG schützen den Bewerber um eine Linienverkehrsgenehmigung, der - wie hier die Klägerin - geltend macht, die Genehmigung habe ihm und nicht dem Konkurrenten erteilt werden müssen (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.03.2009 - 3 S 2455/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.04.2015 - 7 A 10718/14 - jeweils in juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2018 - 9 S 2424/17

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr. bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - und vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 - jeweils in juris).
  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.03.2020 - 8 K 9790/18
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (st. Rspr. bei personenbeförderungsrechtlichen Konkurrentenklagen, vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - und vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 - jeweils in juris).
  • VGH Hessen, 18.11.2020 - 2 A 611/16

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Vollständigkeit der Antragsunterlagen;

    Dabei kommt es für die rechtliche Beurteilung, ob dieser Versagungsgrund gegeben ist, allein darauf an, ob der vom Bewerber innerhalb der Antragsfrist des § 12 Abs. 6 PBefG gestellte Antrag "vollständig" war bzw. sich "nur" auf Teilleistungen bezieht (VG Stuttgart, Urteil vom 4. März 2020 - 8 K 9790/18 - juris Rn. 90).
  • VG Saarlouis, 06.04.2022 - 5 K 1008/19

    PersonenbeförderungsrechtsKonkurrentenklage im Personenbeförderungsrecht,

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach-und Rechtslage sei dabei sowohl für das Verpflichtungsbegehren als auch für die Anfechtung der der Beigeladenen erteilten Genehmigung der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (VG Stuttgart, Urteil vom 04.03.2020 - 8 K 9790/18 -, juris, Rn. 76; BVerwG, Urteil vom 24.10.2013 - 3 C 26.12 - vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.07.2018 - 9 S 2424/17 -, jeweils juris).
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