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   VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10   

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https://dejure.org/2011,14869
VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10 (https://dejure.org/2011,14869)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.08.2011 - 8 K 2557/10 (https://dejure.org/2011,14869)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. August 2011 - 8 K 2557/10 (https://dejure.org/2011,14869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erstattung von Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG aus ÖPNV-Kooperationsvertrag; Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Selbstverpflichtung eines Landkreises bei Gründung eines Verkehrsverbundes in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag gegenüber einem Verkehrsunternehmen auch zur Sicherung von dessen Alteinnahmen; Anwendung der seit 01.01.2002 geltenden Regelverjährung von drei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subvention; Verkehrsrecht; gewerblicher Straßenverkehr - Ausgleichsleistungen; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Verjährung; Hemmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10
    Im öffentlichen Recht ist anerkannt, dass eine Verjährungseinrede bei einem objektiv pflichtwidrigen Unterlassen, das der Behörde die Möglichkeit nimmt, geschuldete Beiträge rechtzeitig festzusetzen, eine unzulässige Rechtsausübung ist, die zur Unbeachtlichkeit der Verjährungseinrede führt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.05.2007 - 4 LA 521/07 - NVwZ-RR 2007, 575, m.w.N.).
  • BGH, 06.02.2003 - III ZR 223/02

    Unterbrechung der Verjährung durch Beiladung im Verwaltungsrechtsstreit

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10
    Diese systematischen Unterschiede sind - im Zusammenhang gesehen mit dem Wortlaut des § 204 Abs. 1 BGB, der die Beiladung nicht nennt - von solchem Gewicht, dass jedenfalls die einfache Beiladung den in § 204 Abs. 1 BGB aufgeführten Hemmungsgründen, insbesondere der Streitverkündung (§ 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB), nicht gleichgestellt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 06.02.2003 - III ZR 223/02 - NVwZ 2003, 1549, zur Vorgängerregelung des § 209 BGB a.F., m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 16.12.2008 - 5 K 1981/06

    Erstattungsansprüche aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen nach dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.08.2011 - 8 K 2557/10
    Der Regelungsgegenstand des zwischen der Klägerin als Gesellschafterin des ... und dem Beklagten im Jahr 1993 abgeschlossenen Kooperations- und Finanzierungsvertrags (KoFi) bezieht sich auf einen von der gesetzlichen Ordnung öffentlich-rechtlich geregelten Sachverhalt, nämlich die Zusammenarbeit der Beteiligten bei der Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes (vgl. Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2008, § 54 Rdnr. 76; VG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2009 - 5 K 1981/06 - ).
  • VG Düsseldorf, 10.06.2021 - 15 K 4745/18

    Studierendenschaft Schadenersatz Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Untreue Organ

    vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 24. Februar 2012, 3 U 687/11, juris Rdnr. 116; VG Stuttgart, Urteil vom 04. August 2011, 8 K 2557/10, juris Rdnr. 62.; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 199 BGB (Stand: 01.05.2020), Rdnr. 104.
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