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   VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04   

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https://dejure.org/2004,23907
VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04 (https://dejure.org/2004,23907)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04.11.2004 - 6 K 3466/04 (https://dejure.org/2004,23907)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 04. November 2004 - 6 K 3466/04 (https://dejure.org/2004,23907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit einer Baueinstellungsverfügung bezüglich einer Doppelgarage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 8 S 2171/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
    Auch in Fällen nicht offenkundig fehlender Genehmigungsfähigkeit rechtfertigt es der mit der sofortigen Baueinstellung verfolgte Zweck, der Baurechtsbehörde eine vom Fortgang der Bauarbeiten unbeeinflusste Prüfung des Vorhabens zu ermöglichen und die Bauarbeiten bis zu einer möglichen Klärung der Sach- und Rechtslage zumindest vorläufig zu unterbinden (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 22.09.2003 - 8 S 1970/03 -, v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - und v. 10.12.1993, VBlBW 1994, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1984 - 5 S 3142/83

    Beweidungsverbot im Naturschutzgebiet; Sofortvollzug; Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
    Im Übrigen ist bei einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel die sofortige Vollziehung geboten, um weitere Baumaßnahmen, die den vorhandenen möglicherweise rechtswidrigen Zustand weiter verfestigen würden, zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 30.09.1970, BRS 23 Nr. 204, v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 - und v. 01.02.1993, VBlBW 1993, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.1993 - 3 S 507/93

    Zu den Voraussetzungen und Anforderungen einer Baueinstellungsverfügung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
    Auch in Fällen nicht offenkundig fehlender Genehmigungsfähigkeit rechtfertigt es der mit der sofortigen Baueinstellung verfolgte Zweck, der Baurechtsbehörde eine vom Fortgang der Bauarbeiten unbeeinflusste Prüfung des Vorhabens zu ermöglichen und die Bauarbeiten bis zu einer möglichen Klärung der Sach- und Rechtslage zumindest vorläufig zu unterbinden (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 22.09.2003 - 8 S 1970/03 -, v. 20.09.1988 - 8 S 2171/88 - und v. 10.12.1993, VBlBW 1994, 196).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1993 - 8 S 1594/92

    Änderung eines sachdienlichen Klageantrags auf Empfehlung des Ausgangsgerichts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 04.11.2004 - 6 K 3466/04
    Im Übrigen ist bei einer Baueinstellungsverfügung in aller Regel die sofortige Vollziehung geboten, um weitere Baumaßnahmen, die den vorhandenen möglicherweise rechtswidrigen Zustand weiter verfestigen würden, zu verhindern (vgl. VGH Baden-Württ., Beschlüsse v. 30.09.1970, BRS 23 Nr. 204, v. 31.01.1984 - 5 S 3142/83 - und v. 01.02.1993, VBlBW 1993, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 8 S 2834/04

    Baueinstellungsverfügung; Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzuges

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. November 2004 - 6 K 3466/04 - wird zurückgewiesen.
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