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   VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06   

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VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.08.2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. August 2008 - 5 K 1081/06 (https://dejure.org/2008,4480)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige - zur Wiederholungsgefahr bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, der wegen Ehrenmordes verurteilt wurde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Zwischenstaatliche Vereinbarung; ARB 1/80, EU-Richtlinien: Assoziationsberechtigung; Faktischer Inländer; Wiederholungsgefahr; Ehrenmord

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage gegen Ausweisung wegen "Ehrenmordes" abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Ausweisung wegen Ehrenmordes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass wegen des Innehabens einer Rechtsposition nach Art. 7 ARB 1/80 von einem Fall der Ermessensausweisung bei besonderem Ausweisungsschutz gemäß § 56 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 55 AufenthG aus ausschließlich spezialpräventiven Gründen auszugehen sei.

    Zwar verfüge der Kläger über ein zu berücksichtigendes freies Zugangsrecht zum deutschen Arbeitsmarkt, doch würde dieses durch den spezialpräventiven Ausweisungszweck gerechtfertigt, zumal Art. 14 ARB 1/80 eine Ausweisung nicht verhindern könne.

    Zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass dem Kläger ein von seinem Vater abgeleitetes Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Satz 1 1. Spiegelstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (ANBA) 1981, 2 - im Folgenden: ARB 1/80) - zusteht.

    "Die Heranziehung gemeinschaftsrechtlicher Regelungen zur Auslegung der assoziationsrechtlichen Bestimmung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 beruht jedoch darauf, dass nach Auffassung des EuGH die fraglichen Vorschriften des ARB 1/80 eine weitere Stufe bei der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer im Geiste der Art. 48 bis 50 EG bilden (EuGH, "Nazli", a.a.O., RdNr. 54).

    Handelt es sich bei Art. 28 RL 2004/38/EG daher nicht mehr um eine Regelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern um eine Ausgestaltung der Unionsbürgerschaft, kommt eine Übertragung auf die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht in Betracht (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil vom 20.03.2008 - 10 BV 07.1856 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2008 - 11 ME 247/05 -, InfAuslR 2005, 453; vom 06.06.2005 - 11 ME 39/05 -, NVwZ-RR 2005, 654, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2389/06 -, NVwZ 2007, 1445; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2006 - 24 L 2122/05 -, InfAuslR 2006, 263; Hailbronner, a.a.O. Art. 14 ARB 1/80 Rn. 12 ff).

    Dass der Ausweisungsschutz des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 somit von dem durch Art. 28 Abs. 3 RL 2004/38/EG gewährten Schutz abweicht (zu dem nach der früheren Rechtslage gebotenen Gleichlauf siehe die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 21.10.2004, Rs. C-136/03 "Dörr", Slg. 2005, I-4759, Rn. 59), ist daher eine Konsequenz des höheren Integrationsgrads, den die Europäische Union durch die Einführung der Unionsbürgerschaft und das Inkrafttreten der RL 2004/38/EG erreicht hat.

    a) Da der Kläger als türkischer Staatsangehöriger ein Aufenthaltsrecht nach Art. 7 Abs. 1 1. Spiegelstrich ARB 1/80 besitzt, kommt nur eine Ermessensausweisung nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 und § 55 AufenthG in Betracht (BVerwGE 121, 315) und zwar auch dann, wenn die Tatbestände der §§ 53, 54 AufenthG erfüllt sind.

    Im Hinblick auf die Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH v. 11.11.2004, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72) setzt eine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen voraus, dass aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2000, Nazli, EuGRZ 2000, 50; v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, NVwZ 2004, 1099).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2008 - 13 S 1917/07

    Vorabentscheidungsersuchen zur Anwendbarkeit der EGRL 38/2004 Art 28 Abs 3 lit a

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige unterliegen nicht den materiellen Beschränkungen des Art. 28 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 2004/38 EG (EGRL 38/2004) in ihrer Umsetzung durch § 6 Abs. 5 FreizügG/EU (in Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.07.2008 - 13 S 1917/07 -).

    Zur Begründung schließt sich die Kammer der Rechtssprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschluss vom 22.07.2008 - 13 S 1917/07 -) an, der in einem Vorlagebeschluss an den EuGH ausgeführt hat:.

    Versteht man weiter den Begriff der öffentlichen Sicherheit als gemeinschaftlichen Rechtsbegriff, der nicht einseitig durch einen einzelnen Mitgliedstaat bestimmt werden kann (vgl. EuGH, Urt. v. 04.12.1974, 41/74 "von Duyn" Slg. 1974, 1337, RdNr. 19 und v. 04.06.2002, C - 483/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2002 I-4781, RdNr. 48) und misst ihm vom Inhalt nur den Bestand des Staates, seiner Einrichtungen und wichtiger öffentlicher Dienste sowie das Überleben der Bevölkerung zu, wäre im vorliegenden Fall diesen Voraussetzungen nicht Genüge getan (vgl. zum Ganzen Vorlagebeschluss des VGH Bad.-Württ., v. 22. Juli 2008 - Az.: 13 S 1917/07 - RdNr. 25 ff. - bisher unveröffentlicht - und insbesondere auch Nieders. OVG, Urt. v. 27.03.2008, DVBl. 2008, 929).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Für die Beurteilung der streitgegenständlichen Verfügung war nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 130, 20) die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung maßgebend.

    Der Beklagte hat insoweit Gelegenheit zur Ergänzung von Ermessenserwägungen erhalten (vgl. zur Zulässigkeit dieses Vorgehens bereits BVerwG, Urt. v. 28.06.2006 - Az.: 1 C 4/06 - Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 47 und BVerwGE 130, 20 ff.) und hält an seiner bisherigen Entscheidung fest.

  • EuGH, 02.06.2005 - C-136/03

    Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Nach dieser Vorschrift trifft, "sofern keine Rechtsmittel gegeben sind oder die Rechtsmittel nur die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung betreffen oder keine aufschiebende Wirkung haben", die Verwaltungsbehörde die Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen "außer in dringenden Fällen erst nach Erhalt der Stellungnahme einer zuständigen Stelle des Aufnahmelandes" vor der sich der Betroffene entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften verteidigen, unterstützen oder vertreten lassen kann, wobei "diese Stelle eine andere sein muss als diejenige, welche für die aufenthaltsbeendende Maßnahme zuständig ist" (vgl. EuGH v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72; BVerwG v. 09.08.2007 InfAuslR 2007, 431).

    Im Hinblick auf die Übertragung der Grundsätze des gemeinschaftsrechtlichen Ausweisungsschutzes auf die Beschränkung des Aufenthaltsrechts nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. EuGH v. 11.11.2004, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198; v. 02.06.2005, Dörr und Ünal, NVwZ 2006, 72) setzt eine Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen voraus, dass aufgrund des persönlichen Verhaltens des Betroffenen eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung vorliegt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt (vgl. EuGH, Urt. v. 10.02.2000, Nazli, EuGRZ 2000, 50; v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, NVwZ 2004, 1099).

  • BVerfG, 23.09.1991 - 2 BvR 1327/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung der lebenslangen

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Ein Sachverständigengutachten kann nicht an die Stelle dieser richterlichen Prognose treten, sondern nur eine Hilfestellung dafür bieten, vgl. BVerfG v. 23.09.1991, NJW 1992, 2344).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2005 - 11 ME 39/05

    Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren geltender Anspruch auf Gewährung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Handelt es sich bei Art. 28 RL 2004/38/EG daher nicht mehr um eine Regelung der Arbeitnehmerfreizügigkeit, sondern um eine Ausgestaltung der Unionsbürgerschaft, kommt eine Übertragung auf die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nicht in Betracht (so im Ergebnis auch Bayerischer VGH, Urteil vom 20.03.2008 - 10 BV 07.1856 -, juris; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 05.10.2008 - 11 ME 247/05 -, InfAuslR 2005, 453; vom 06.06.2005 - 11 ME 39/05 -, NVwZ-RR 2005, 654, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2389/06 -, NVwZ 2007, 1445; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.2006 - 24 L 2122/05 -, InfAuslR 2006, 263; Hailbronner, a.a.O. Art. 14 ARB 1/80 Rn. 12 ff).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Dies schränkt das Ausweisungsermessen regelmäßig ein (vgl. BVerwGE 59, 112) und erfordert besonders schwerwiegende Gründe.
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Darüber hinaus hängt die Rechtmäßigkeit der Ausweisung davon ab, dass das öffentliche Interesse am Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit das private Interesse des Betroffenen an seinem Verbleib im Bundesgebiet deutlich überwiegt (vgl. EuGH v. 29.04.2004, Orfanopolus und Oliveri, a.a.O.; EGMR v. 22.03.2007, Maslov, InfAuslR 2007, 221, BVerfG v. 10.05.2007, NVwZ 2007, 946).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Denselben Anforderungen muss die Ausweisung nach Art. 3 Abs. 3 des Europäischen Niederlassungsabkommens vom 13. Dezember 1955 (BGBl. II 1959 S. 997) genügen (vgl. BVerwGE 101, 247).
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
    Angesichts der Schwere der vom Kläger begangenen Straftat und der für ihn ungünstigen Gefahrenprognose sowie der noch bestehenden kulturellen Beziehungen zu seinem Heimatland war es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit nicht geboten, die Ausweisung von vornherein zeitlich zu befristen (vgl. BVerwG v. 15.03.2005, NVwZ 2005, 1074).
  • VG Düsseldorf, 10.02.2006 - 24 L 2122/05

    Ausländerrecht: Ausweisung eines infolge ARB 1/80 privilegierten türkischen

  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06

    Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss

  • OVG Niedersachsen, 05.10.2005 - 11 ME 247/05

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung ; Ausweisung aus zwingenden Gründen der

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

  • EuGH, 04.06.2002 - C-483/99

    Besondere Rechte des französischen Staates an der Société Nationale Elf-Aquitaine

  • BVerwG, 06.04.1989 - 1 C 70.86

    Ausländer - Rauschgifthandel - Ausweisung - Generalprävention -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03

    Dörr und Ünal

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2389/06

    Ausweisung Ausweisungsschutz Assoziationsberechtigter Unionsbürgerrichtlinie

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 29.02

    Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer;

  • EGMR, 30.11.1999 - 34374/97

    BAGHLI v. FRANCE

  • VGH Bayern, 20.03.2008 - 10 BV 07.1856

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wiederholungsgefahr;

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 26/08

    Rechtschutz eines 1985 in Deutschland geborenen türkischen Staatsangehörigen

  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2006 - 13 S 358/06

    Zu den Voraussetzungen und Auswirkungen einer nur teilweisen Gewährung von

  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • EGMR, 22.03.2007 - 1638/03

    MASLOV v. AUSTRIA

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94

    Blutrache - § 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere

  • EGMR, 28.06.2007 - 31753/02

    D (A), Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische

  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2006 - 11 S 2299/05

    Verwaltungsverfahren bei Ausweisungsverfügung gegen nach EWGAssRBes 1/80

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

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