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   VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22   

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VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22 (https://dejure.org/2022,29609)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.2022 - 9 K 2418/22 (https://dejure.org/2022,29609)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 2022 - 9 K 2418/22 (https://dejure.org/2022,29609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anhörung des Feuerwehrausschusses im Rahmen der Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus wichtigem Grund; Anhörung des Betroffenen; Zeitpunkt der Anhörung des Feuerwehrausschusses; Heilung eines Anhörungsmangels

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2021 - 1 S 3252/20

    Beendigung seines ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes; Anhörung; Heilung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22
    Der Ausschuss wird regelmäßig nur in Kenntnis der Stellungnahme des Betroffenen in der Lage sein, seine "beratende Funktion" gegenüber dem Gemeinderat effektiv und unter Berücksichtigung auch der Interessen des Betroffenen auszuüben und dem Gemeinderat Empfehlungen mit "tatsächliche(m) politische(m) Gewicht" zu geben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2021 - 1 S 3252/20 -, juris Rn. 51).

    Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt grundsätzlich die Behörde (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2021 - 1 S 3252/20 -, juris Rn. 41).

    Der Ausschuss wird regelmäßig nur in Kenntnis der Stellungnahme des Betroffenen in der Lage sein, seine "beratende Funktion" gegenüber dem Gemeinderat effektiv und unter Berücksichtigung auch der Interessen des Betroffenen auszuüben und dem Gemeinderat Empfehlungen mit "tatsächliche(m) politische(m) Gewicht" zu geben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2021 - 1 S 3252/20 -, juris Rn. 51).

    Die Heilungsvorschriften aus §§ 45, 46 LVwVfG sind auch für das Ausschlussverfahren nach § 13 Abs. 3 FwG anwendbar (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2021 - 1 S 3252/20 -, juris Rn. 63).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2021 - 1 S 1764/21

    Beendigung des Feuerwehrdienstes

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22
    43 Zu welchem Zeitpunkt die Behörde die Anhörung durchführt, steht grundsätzlich in ihrem verfahrensrechtlichen Ermessen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 6).

    Davon ausgehend ist der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Anhörung in der Regel erreicht, wenn in dem Verwaltungsverfahren der aus Sicht der Behörde entscheidungserhebliche Sachverhalt nach §§ 24 ff. LVwVfG hinreichend aufgeklärt ist (Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 2 EL April 2022, § 28 VwVfG Rn. 47) und sie entschlossen ist, (vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung) einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.1990 - 10 S 1129/90 -, juris Rn. 7).

    Äußerungen des Betroffenen aus der Zeit vor der Verfahrenseinleitung stellen bereits begrifflich keine Anhörung im Verwaltungsverfahren dar und machen diese per se auch in aller Regel nicht gemäß § 28 Abs. 2 LVwVfG entbehrlich (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 6).

    Voraussetzung ist, dass andere, mildere Disziplinarmaßnahmen, wie sie in § 14 Abs. 5 FwG genannt werden (Verweis, Geldbuße, vorläufige Dienstenthebung) zu keiner Veränderung des Verhaltens geführt haben, eine Änderung des Verhaltens nicht erwarten lassen oder der besonderen Schwere des Fehlverhaltens nicht gerecht werden würden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 28).

  • VG Karlsruhe, 26.06.2006 - 6 K 2361/05

    Ausschluss eines ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen; Anhörung

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22
    Eine Heilung des Anhörungsmangels setzt voraus, dass sich gerade der für die Entscheidung zuständige Gemeinderat mit dem (nachträglich vorgebrachten) Vorbringen des Antragstellers aus dem Gerichtsverfahren befasst hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2006 - 6 K 2361/05 -, juris Rn. 18 f.).

    Eine Heilung des Anhörungsmangels würde jedoch vorliegend voraussetzen, dass sich gerade der für die Entscheidung zuständige Gemeinderat mit dem (nachträglich vorgebrachten) Vorbringen des Antragstellers aus dem Gerichtsverfahren befasst hat (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2006 - 6 K 2361/05 -, juris Rn. 18 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 920/14

    Disziplinarrecht - zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22
    Voraussetzung ist, dass andere, mildere Disziplinarmaßnahmen, wie sie in § 14 Abs. 5 FwG genannt werden (Verweis, Geldbuße, vorläufige Dienstenthebung) zu keiner Veränderung des Verhaltens geführt haben, eine Änderung des Verhaltens nicht erwarten lassen oder der besonderen Schwere des Fehlverhaltens nicht gerecht werden würden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.09.2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 10 S 1129/90

    Stillegung eines Kernkraftwerks wegen Zweifel an der Genehmigungsfähigkeit -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.09.2022 - 9 K 2418/22
    Davon ausgehend ist der früheste Zeitpunkt für den Beginn der Anhörung in der Regel erreicht, wenn in dem Verwaltungsverfahren der aus Sicht der Behörde entscheidungserhebliche Sachverhalt nach §§ 24 ff. LVwVfG hinreichend aufgeklärt ist (Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 2 EL April 2022, § 28 VwVfG Rn. 47) und sie entschlossen ist, (vorbehaltlich des Ergebnisses der Anhörung) einen Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.2021 - 1 S 1764/21 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.06.1990 - 10 S 1129/90 -, juris Rn. 7).
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