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VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 4828/16 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.04.2018 - 2 K 4828/16
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 4 S 1000/18
Zeitnahe Geltendmachung eines unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruchs bzw. …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. April 2018 - 2 K 4828/16 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 6. April 2018 - 2 K 4828/16 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheids des Polizeipräsidiums Einsatz vom 16.11.2015 und dessen Widerspruchsbescheids vom 26.07.2016 zu verpflichten, die im Zeitraum vom 30.03.2009 bis zum 05.04.2009 als Bereitschaftsdienst geleisteten 44, 37 Stunden als Volldienstzeit anzuerkennen und den sich hieraus ergebenden Freizeitausgleich zu gewähren, hilfsweise als Mehrarbeit nach den Grundsätzen der jeweils geltenden Mehrarbeitsvergütungsverordnung zu vergüten.