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   VG Stuttgart, 06.11.2002 - 7 K 3309/02   

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https://dejure.org/2002,27635
VG Stuttgart, 06.11.2002 - 7 K 3309/02 (https://dejure.org/2002,27635)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2002 - 7 K 3309/02 (https://dejure.org/2002,27635)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2002 - 7 K 3309/02 (https://dejure.org/2002,27635)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verfahren bei Wahl eines Ortsvorstehers nach Nichtwahl des bisherigen Ortsvorstehers und fehlenden freiwilligen Kandidaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Düsseldorf, 08.06.2005 - 7 K 3080/02

    Erlöschen eines Steueranspruchs wegen Festsetzungsverjährung; Beginn der

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2002 - 7 K 3309/02
    Mit Beschluss vom 09. Oktober 2002 - 7 K 3080/02 - lehnte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Anträge der Kläger und drei weiterer Ortschaftsräte von E. auf Erlass von einstweiligen Anordnungen ab.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Klageverfahrens und des Verfahrens des vorläufigen Rechtschutzes - 7 K 3080/02 - einschließlich der von den Beteiligten vorgelegten Unterlagen verwiesen.

    Im dort ergangenen Beschluss vom 09.10.2002 - 7 K 3080/02 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart ausgeführt:.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2002 - 7 K 3309/02
    Ein kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit ist dadurch gekennzeichnet, dass Gemeindeorgane oder Organteile über Bestand und Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte streiten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1992 - 1 S 2242/91 - , NVwZ 1992, 373).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2002 - 7 K 3309/02
    Ein kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit ist dadurch gekennzeichnet, dass Gemeindeorgane oder Organteile über Bestand und Reichweite zwischen- oder innerorganschaftlicher Rechte streiten (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1992 - 1 S 2242/91 - , NVwZ 1992, 373).
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