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   VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20   

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https://dejure.org/2020,34320
VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20 (https://dejure.org/2020,34320)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2020 - 16 K 5374/20 (https://dejure.org/2020,34320)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2020 - 16 K 5374/20 (https://dejure.org/2020,34320)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Maskenpflicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart abgelehnt ... - Corona-Virus

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Maskenpflicht bei der Oberbürgermeisterwahl in Stuttgart abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    b) Doch auch wenn man die Erfolgsaussichten in der Hauptsache als offen ansehen würde, würde bei der dann gebotenen Folgenabwägung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2020 - 1 S 2347/20 -, juris Rn. 21) jedenfalls das öffentliche Vollzugsinteresse gegenüber dem Aussetzungsinteresse der Antragsteller überwiegen.

    Würde demgegenüber die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs angeordnet und sich später herausstellen, dass die Maßnahmen zurecht angeordnet worden ist, weil die Antragsgegnerin im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben annehmen durfte, dass den zu schützenden Grundrechten der übrigen Bevölkerung - Leben und körperliche Unversehrtheit - im vorliegenden Fall gegenüber den Rechten der Antragsteller der Vorrang zukommt, wären grundrechtlich geschützte Interessen einer großen Anzahl Dritter von hohem Gewicht betroffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 7 ff.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Die danach vorliegenden tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG verpflichten die Antragsgegnerin zum Handeln, ohne dass ihr ein Entschließungsermessen zustünde (gebundene Entscheidung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 23).

    Da § 28 Abs. 1 IfSG auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen und damit ebenfalls präventiven Zwecken dient, ermächtigt die Vorschrift auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).

  • VGH Hessen, 16.10.2020 - 6 B 2515/20

    Sperrzeitverlängerung in Frankfurt am Main wird auch für Bars nicht außer Vollzug

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse der Antragsteller (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Sie tragen zur Minimierung der Sozialkontakte und damit zu einer Verlangsamung der Ausbreitung von SARS-CoV-2 bei (vgl. allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.10.2020 - 1 S 3156/20 -, juris Rn. 28).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Da § 28 Abs. 1 IfSG auch der Verhinderung der Übertragung auf bisher nicht erkrankte Personen und damit ebenfalls präventiven Zwecken dient, ermächtigt die Vorschrift auch zu Maßnahmen gegen Nichtstörer (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.04.2020 - 1 S 925/20 - juris Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16.11 - juris Rn. 36; Gerhardt, Infektionsschutzgesetz Kommentar, 3. Auflage 2020, § 28, Rn. 18).
  • VG Gießen, 16.10.2020 - 8 L 3558/20

    Eilantrag gegen Sperrzeitverlängerung für Gaststätten im Landkreis Gießen

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Denn entsprechend der obigen Ausführungen ist der zu beachtende Schutz der Gesundheit höher zu bewerten als das andererseits zu berücksichtigende Interesse der Antragsteller (VG Gießen, Beschluss vom 16.10.2020 - 8 L 3558/20.GI -, Pressemitteilung vom 16.10.2020; dahingehend auch Hess. VGH, Beschluss vom 16.10.2020 - 6 B 2515/20 -, juris Rn. 21).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 13 MN 371/20

    Beherbergungsverbot; Corona; Normenkontrolleilverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Während der Fall-Verstorbenen-Anteil bei Erkrankten bis etwa 50 Jahren unter 0, 1% liegt, steigt er ab 50 zunehmend an und liegt bei Personen über 80 Jahren häufig über 10% (vgl. zu Vorstehendem im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: RKI, SARS-CoV-2 Steckbrief zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), veröffentlicht unter: www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html?nn=13490888, Stand: 16.10.2020; Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2, veröffentlicht unter: www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html, Stand: 28.09.2020; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.10.2020 - 13 MN 371/20 -, juris Rn. 44 f.).
  • VG Berlin, 15.10.2020 - 14 L 422.20

    Berliner Sperrstunde für Gaststätten vorerst suspendiert

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Zweck der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt, wofür den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine umfassende Schutzpflicht trifft (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15.10.2020 - 14 L 422/20 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Zweck der Regelung ist somit der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit jedes Einzelnen wie auch der Bevölkerung insgesamt, wofür den Staat gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG eine umfassende Schutzpflicht trifft (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 15.10.2020 - 14 L 422/20 -, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1127

    Corona - Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben vorläufig

    Auszug aus VG Stuttgart, 06.11.2020 - 16 K 5374/20
    Bei steigenden Infektionszahlen steht zu befürchten, dass die Gesundheitsämter mit einer Kontaktnachverfolgung nicht mehr nachkommen (andere Infektionslage etwa bei Bay. VGH, Beschluss vom 19.06.2020 - VGH 20 NE 20.1127 -, juris Rn. 42) und das Gesundheitssystem überlastet wird.
  • VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 NE 20.688

    Erfolgloser Eilantrag einer Partei gegen Bayerische Corona-Verordnung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 1 S 2347/20

    Coronakrise: Domina- und BDSM-Studios als Prostitutionsstätten zu behandeln

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2020 - 1 S 3510/20

    Gegen eine Allgemeinverfügung, mit der bestimmte Regelungen für den Ablauf einer

    Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 06.11.2020 - 16 K 5374/20 - wird zurückgewiesen.
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