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   VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14   

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https://dejure.org/2015,14606
VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14 (https://dejure.org/2015,14606)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.01.2015 - 11 K 4299/14 (https://dejure.org/2015,14606)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Januar 2015 - 11 K 4299/14 (https://dejure.org/2015,14606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Förderungsleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG); Rückforderung von Vorschussleistungen aufgrund von Fehlzeiten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 S 1 AFBG, § 10 AFBG, § 7 Abs 3a AFBG, § 16 Abs 1 Nr 2 AFBG, § 50 Abs 2 SGB 10
    Rückforderung von Vorschussleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausbildungsförderung - Eignung; Eignungsnachweis im Regelfall; Ausnahmefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).".
  • BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02

    Zur Benachteiligung einer allein erziehenden Frau bei der Ausbildungsförderung -

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).".
  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12

    "Regelmäßige Teilnahme" i.S.v. § 9 S. 4 AFBG auch bei entschuldigten Fehlzeiten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Mit der seit 08.10.2012 gültigen Fassung des § 9 AFBG wollte der Gesetzgeber eine Einstellung der Fördermaßnahme und die Rückforderung von erbrachten Leistungen ermöglichen, wenn durch den nach der Regelung vorgesehenen Nachweis die regelmäßige Teilnahme nicht nachgewiesen wird (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 23.11.2012, - 1 B 351/12 -, ).
  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).".
  • VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12

    Arbeitgeberweisung; Attest; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Bei der Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Teilnahme für die Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten kommt es entscheidend darauf an, ob die Ursache für die Säumnis in Umständen liegt, die der einer grundsätzlichen eigenen Gestaltungsfreiheit offenen Sphäre des Auszubildenden zuzurechnen sind, oder ob sie auf Umständen beruht, die von diesem nicht beeinflusst werden können bzw. nicht zu vertreten sind (vgl. VG Hannover, Urteil vom 13. März 2014 - 3 A 4605/12 -, ).
  • VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12

    Entschuldigung von Fehlzeiten; regelmäßige Teilnahme; Rückforderung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Aus der Gesetzesbegründung (BT-DrS. 16/10996, S. 27: "Von einer regelmäßigen Teilnahme kann ausgegangen werden, wenn die Teilnehmer oder Teilnehmerinnen nicht mehr als 10% der Gesamtunterrichtsstunden der Fortbildungsmaßnahme unentschuldigt gefehlt haben") folge, dass die Voraussetzungen für die Einstellung der Förderung insoweit nur bei einem unentschuldigten Fehlen erfüllt sind (vgl. auch Verwaltungsgericht Oldenburg, Urteil vom 09.11.2012, - 13 A 3804/12 -, ).
  • BVerwG, 18.04.1985 - 5 C 4.82

    Fehlzeiten - Auszubildender - Ausbildungsziel - Eignungsvermutung - Widerlegt -

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14
    Erst wenn die Fehlzeiten ein solches Maß erreichen, dass nach den Umständen angenommen werden muss, es fehle dem Auszubildenden überhaupt an dem ernsthaften Willen, die Ausbildung abzuschließen, obwohl er der Ausbildungsstätte weiterhin organisationsrechtlich angehört, ist ein Schluss auf mangelhafte Eignung gerechtfertigt (Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. A., Anm. 2 zu § 9 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 18.04.1985 - 5 C 4/82 -, BVerwGE 71, 199-204, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 12 S 1983/16

    Rückforderung von Mitteln der Aufstiegsförderung

    Eine Umdeutung einer gebundenen Entscheidung in eine Ermessensentscheidung ist jedoch wegen des Fehlens einer Ermessensausübung durch den Beklagten, die das Gericht nicht ersetzen kann, nicht möglich (VG Augsburg, Urteil vom 11.06.2013, a.a.O., juris Rn. 38), wie sich auch aus § 43 Abs. 3 SGB X ausdrücklich ergibt (VG Stuttgart, Urteil vom 07.01.2015 - 11 K 4299/14 - juris Rn. 28 bzgl. der Rückforderung einer Vorschussleistung).
  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 12 B 15.2304

    Aufhebung der Bewilligung eines Maßnahmebeitrags im Rahmen der beruflichen

    Eine Umdeutung ist daher sowohl nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. VG Augsburg, U. v. 11.6.2013 - Au 3 K 12.1564 - juris Rn. 38) wie auch explizit nach § 43 Abs. 3 SGB X nicht möglich (vgl. hierzu VG Stuttgart, U. v. 7.1.2015, 11 K 4299/14 - juris Rn. 25 ff. für die Rückforderung einer Vorschussleistung).
  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 12 ZB 14.2598

    I. Die regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme der Auftstiegsfortbildung in Form

    Eine Umdeutung ist daher sowohl nach allgemeinen verwaltungsrechtlichen Grundsätzen (vgl. VG Augsburg, U.v. 11.6.2013 - Au 3 K 12.1564 - juris Rn. 38) wie auch explizit nach § 43 Abs. 3 SGB X nicht möglich (vgl. hierzu auch VG Stuttgart, U.v. 7.1.2015, 11 K 4299/14 - juris Rn. 25 ff. für die Rückforderung einer Vorschussleistung).
  • VG Stuttgart, 29.11.2021 - 11 K 830/21

    Rückforderung bewilligter Maßnahmebeiträge

    Demgegenüber stellt § 47 Abs. 2 SGB X den nachträglichen Widerruf in das Ermessen der Behörde und gebietet die Berücksichtigung von Aspekten des Vertrauensschutzes (VGH Bayern, Beschluss vom 06.08.2015 - 12 ZB 14.2598, juris Rn. 18; VGH Bayern, Beschluss vom 19.04.2016 - 12 B 15.2304, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - 12 S 1983/16, juris Rn. 35; VG Augsburg, Urteil vom 11.06.2013 - Au 3 K 12.1564, juris Rn. 38; i.E. auch VG Stuttgart, Urteil vom 07.01.2015 - 11 K 4299/14, juris Rn. 28).
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