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   VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09   

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https://dejure.org/2011,13102
VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09 (https://dejure.org/2011,13102)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 (https://dejure.org/2011,13102)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Juni 2011 - 2 K 4529/09 (https://dejure.org/2011,13102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitragsrecht; Frage der fingierten Abschnittsbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fiktion einer Abschnittsbildung aufgrund tatsächlichen Handelns im Erschließungsbeitragsrecht; Erfordernis zweier gegenüberliegender Baulinien bei Festsetzung einer Ortsstraße allein durch die flächenmäßige Begrenzung durch Baulinien in einem ehemals württembergischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag - Vorauszahlung; Abschnittsbildung; Vorhandene Straße; Planerfordernis und Minderausbau; Einmaligkeit der Beitragserhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Stuttgart, 13.05.2009 - 2 K 2399/08

    Erschließungsbeitrag anlässlich Ausbau einer alten württembergischen Ortsstraße;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09
    Dazu hätte noch vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes, weil eine Straßenfestsetzung (nur) durch Baulinien nicht überleitungsfähig i.S.v. § 173 BBauG war (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 13.05.2009 - 2 K 2399/08 - juris), ein Ausbau in der Breite von 11 Metern erfolgt sein müssen, woran es unstreitig im vorliegenden Fall fehlt.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09

    Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09
    Bedenken gegen die Gültigkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf den gemeindlichen Eigenanteil, bestehen nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2010 -2 S 2052/09 - BWGZ 2010, 765-767).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.1993 - 2 S 1934/91

    Erschließungsbeitrag: Anwendung des StrG BW § 5 Abs 6 S 1 auf Bebauungspläne und

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09
    Im ehemals württembergischen Landesteil, zu dem auch das Gebiet der Beklagten gehörte, konnte seit Inkrafttreten der Neuen Allgemeinen Bauordnung vom 06.10.1872 (Reg. Bl. S. 305) bzw. der Novelle der Bauordnung vom 28.07.1910 (Reg. Bl. S. 333) sowie dem Aufbaugesetz vom 18.08.1948 (Reg. Bl. S. 127) eine Ortsstraße im Rechtssinne, d. h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur noch auf Grund und nach Maßgabe eines Ortsbauplans oder eines nach § 7 des Aufbaugesetzes erlassenen Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d. h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne herstellen durften (st. Rspr. des VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.09.1993 - 2 S 1934/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1993 - 2 S 3019/91

    Erschließungsbeitrag: erstmalige plangemäße Herstellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.06.2011 - 2 K 4529/09
    Ausnahmsweise erfolgte die Festsetzung der Ortsstraße wohl weiterhin lediglich durch die flächenmäßige Begrenzung mittels zweier Baulinien, wie es noch die WBO in der Fassung vom 12.10.1872 als rechtliches Instrument vorsah (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.09.1993 - 2 S 3019/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 465/18

    Beitragsfähige Erschließungsanlage - vorhandene Straße - Abschnittsbildung -

    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).

    Auf die Frage der Überleitungsfähigkeit gemäß § 173 BBauG eines ausschließlichen Baulinienplans nach altem württembergischen Recht (vgl. dazu VG Stuttgart, Urteil vom 13.05.2009 - 2 K 2399/08 - juris Rn. 22 und Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27) kommt es vorliegend daher nicht an.

  • VG Stuttgart, 22.07.2020 - 15 K 6883/18
    Unabhängig von der Frage, ob ab Inkrafttreten der Württembergischen Bauordnung die Festsetzung einer Ortstraße allein durch zwei Baulinien ausreichend war (so wohl VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.09.1993 - 2 S 3019/91 - juris Rn. 29), reicht jedenfalls die Festsetzung einer einseitigen Baulinie nicht aus, um eine Ortsstraße verbindlich festzusetzen, da es in diesem Fall - abgesehen von Ausnahmefällen aufgrund topographischer Besonderheiten - an einer flächenmäßigen Begrenzung des Straßenraums fehlte (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1995 - 2 S 120/93 - juris Rn. 28; VG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2011 - 2 K 4529/09 - juris Rn. 27).
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