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   VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18   

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https://dejure.org/2019,25816
VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18 (https://dejure.org/2019,25816)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2019 - 8 K 9504/18 (https://dejure.org/2019,25816)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2019 - 8 K 9504/18 (https://dejure.org/2019,25816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rewis.io
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 12 Abs 1 GG, § 13 PBefG, § 16 Abs 4 PBefG, § 1 PBZugV, § 145 AO 1977
    Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Verkürzung der Geltungsdauer einer Taxigenehmigung bei bloßen Zweifeln an der Zuverlässigkeit des Unternehmers auf Grund von unbestätigten Verdachtsmomenten; fehlerhafte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxigenehmigung; Wiedererteilung; Geltungsdauer; Höchstgeltungsdauer; Befristung der Genehmigung; Ermessen; Zuverlässigkeit; Einnahmeursprungsaufzeichnung; Abgabenrechtliche Pflichten; Schwerer Verstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltungsdauer eines fristlosen Antrages auf Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 22.03.2018 - 1 B 26/18

    Taxikonzession - abgabenrechtliche Pflichten; Genehmigung zum Verkehr mit Taxen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Ein solch weites Verständnis des Inhalts der Vorschrift wäre nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG problematisch (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 13 PBefG, Rn. 10.), da die Versagung einer Genehmigung ebenso wie ein Berufsverbot tief in das Recht der freien Berufswahl und zugleich in die private und familiäre Existenz eingreift und solche Einschränkungen verfassungsrechtlich nur zulässig sind, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind (OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, juris).

    Abgesehen davon handelt es sich bei der Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt, um eine in die Zukunft gerichtete Prognoseentscheidung, die gefahrenabwehrrechtlicher Natur ist und insbesondere keine Sanktionierung für vergangenes Fehlverhalten zum Gegenstand hat (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris).

  • VGH Bayern, 17.01.2018 - 11 CS 17.2555

    Widerruf von Taxi- und Mietwagengenehmigungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Da für die berücksichtigungsfähigen Anhaltspunkte keine abschließende Regelung ("insbesondere") besteht, ist für die an dem Gesamtverhalten und der Persönlichkeit des Betroffenen auszurichtende Zuverlässigkeitsprognose maßgeblich, ob dieser willens und in der Lage ist, die einschlägigen Vorschriften zu beachten, wobei wegen der ihm anvertrauten Schutzgüter ein strenger Maßstab anzulegen ist und sich die Unzuverlässigkeit auch aus einer Häufung von im Einzelnen nicht so schwerwiegenden Verstößen ergeben kann (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.01.2018 - 11 CS 17.2555 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2015 - 7 B 11168/14

    Lauf der Genehmigungsfrist des PBefG § 15 Abs 1; Annahme der Unzuverlässigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Geschieht dies nicht, so spricht dies dafür, dass insoweit aus der Sicht des Finanzamts keine erwähnenswerten Verstöße des Antragstellers vorliegen (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, jeweils juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2016 - 12 S 1142/16

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Abgesehen davon, dass auch insoweit umstritten ist, ob der Behörde insoweit Ermessen zukommt und inwieweit gegebenenfalls auch die wirtschaftlichen Interessen des Unternehmers einzustellen sind (vgl. VGH, Urteil vom 20.12.2016 - 12 S 1142/16 - Rn. 30, juris), enthält § 16 Abs. 4 PBefG bereits keine dementsprechende Vorgabe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2008 - 13 A 8/07

    Unzuverlässigkeit eines Unternehmers bei unkorrektem Verhalten als Taxifahrer

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Ein solch weites Verständnis des Inhalts der Vorschrift wäre nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund von Art. 12 Abs. 1 GG problematisch (OVG Bremen, Beschluss vom 22.03.2018 - 1 B 26/18 -, juris; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, § 13 PBefG, Rn. 10.), da die Versagung einer Genehmigung ebenso wie ein Berufsverbot tief in das Recht der freien Berufswahl und zugleich in die private und familiäre Existenz eingreift und solche Einschränkungen verfassungsrechtlich nur zulässig sind, wenn und solange sie zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter notwendig sind (OVG NRW, Beschluss vom 30.04.2008 - 13 A 8/07 -, juris).
  • OVG Hamburg, 24.06.2009 - 3 Bs 57/09

    Taxenunternehmer; finanzielle Leistungsfähigkeit; Zuverlässigkeit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Geschieht dies nicht, so spricht dies dafür, dass insoweit aus der Sicht des Finanzamts keine erwähnenswerten Verstöße des Antragstellers vorliegen (OVG Hamburg, Beschluss vom 24.06.2009 - 3 Bs 57/09 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, jeweils juris).
  • VG Stuttgart, 27.02.2019 - 8 K 10743/18

    Verstoß gegen abgabenrechtliche Vorschriften bei fehlerhafter Führung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    28 Nach der Rechtsprechung der Kammer begründet die fehlerhafte Führung von Einnahmeursprungsaufzeichnungen alleine noch nicht die Annahme eines "schweren" Verstoßes gegen abgabenrechtliche Vorschriften (vgl. u.a. Urteile vom 27.02.2019 - 8 K 10743/18 - und 12.12.2018 - 8 K 8942/18 -).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.08.2019 - 8 K 9504/18
    Taxiunternehmer sind nicht verpflichtet, das eingesetzte Personal, die jeweiligen Arbeitszeiten und die Kilometerleistung der einzelnen Fahrzeuge zu dokumentieren oder sog. Schichtzettel zu führen, sondern es besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Einzelaufzeichnung, der durch die Vorlage von Schichtzetteln Genüge getan werden kann (vgl. zum Ganzen: BFH, Urteil vom 26.02.2004 - XI R 25/02 -, juris).
  • VG Neustadt, 26.10.2020 - 3 K 559/20

    Gebührenforderung im Verfahren zur Verlängerung einer Taxikonzession; Auslagen

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob das von der Fa. L... erstellte Kurzgutachten einen belastbaren Rückschluss auf die persönliche Zuverlässigkeit des Klägers überhaupt zulässt (vgl. hierzu VG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2019 - 8 K 9504/18) und inwiefern es angesichts des von der Rechtsprechung zu § 1 PBZugV hinreichend präzisierten Prüfprogramms einer Vorauswertung entsprechender Erkenntnisse durch einen externen Sachverständigen überhaupt bedarf.
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