Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52560
VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20 (https://dejure.org/2021,52560)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2021 - 2 K 5541/20 (https://dejure.org/2021,52560)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2021 - 2 K 5541/20 (https://dejure.org/2021,52560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufzug; Barrierefreiheit; Baudenkmal; Erscheinungsbild; Kulturdenkmal; Treppenauge; Treppenraum; Treppenlift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2020 - 1 S 581/18

    Versagung der Genehmigung nach

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Damit gehört Denkmalschutzrecht in solchen Fällen zum Prüfprogramm der Baurechtsbehörde (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - juris Rn. 58; Schlotterbeck, in: Schlotterbeck/Hager/Busch/Gammerl, LBO, 8. Aufl. 2020, § 58 Rn. 272; Kemper/Strobl, a.a.O., § 7 Rn. 23).

    Die weite Auslegung des Genehmigungstatbestands entspricht der Funktion des Genehmigungserfordernisses als präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 u. v. 27.06.2005 - 1 S 1674/04 - VBlBW 2006, 20; Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 14 S. 245).

    Wird auf den Genehmigungstatbestand des § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG, also auf die Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes abgestellt, bedarf es zur Rechtfertigung einer Versagung einer erheblich nachteiligen Veränderung (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - VBlBW 2021, 243 juris Rn. 71; Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 14 und dazu a) sowie einer fehlerfreien Ermessensausübung (dazu b); beides liegt hier vor.

    Die Veränderung muss - unterhalb der Schwelle einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als belastend empfunden werden (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 03.11.2020, a.a.O. u.v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg begründet allein der Umstand, dass eine Genehmigungsbehörde die Veränderung des Erscheinungsbilds eines Nachbarhauses entgegen § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG genehmigt hat, keinen Anspruch eines Dritten, dass sein mit § 8 Abs. 1 Nr. 2 DSchG unvereinbares Vorhaben ebenfalls genehmigt wird (Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 - juris Rn. 78).

    Nur soweit die Bezugsfälle nach ihren Dimensionen und der gesamten baulichen Gestaltung einen vergleichbaren Zuschnitt sowie eine vergleichbare Lage in der näheren Umgebung haben, können sie für die Entscheidung der Beklagten von Relevanz sein (vgl. nochmals VGH Bad.-Württ., Urt. v. 03.11.2020, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Bei einem Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung; die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, ist hier tendenziell schnell erreicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 - juris Rn. 24; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 185).

    Dieses Ergebnis lässt sich auch aus der Begrenzung der Erhaltungspflicht des Denkmaleigentümers auf das Zumutbare (§ 6 Satz 1 DSchG) herleiten, was dazu führt, dass die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 185; vgl. auch Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 4: wenn die Belastung für den Eigentümer unzumutbar wird, ist die Versagung ermessensfehlerhaft).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2020 - 1 S 29/19

    Versagung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zum Anbau von Stahlbalkonen

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Zum anderen hat die Entscheidung immer "kategorienadäquat" zu erfolgen, d. h. sie muss sich an der für das Schutzobjekt maßgeblichen denkmalrechtlichen Bedeutungskategorie orientieren (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 - juris Rn. 24; Davydov, in: Martin/Krautzberger, Denkmalschutz und Denkmalpflege, 4. Aufl. 2017, Teil E Rn. 174).

    Bei einem Kulturdenkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, hat eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung; die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, ist hier tendenziell schnell erreicht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.03.2020 - 1 S 29/19 - juris Rn. 24; Urt. v. 01.09.2011 - 1 S 1070/11 - VBlBW 2012, 185).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2010 - 1 S 585/10

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage auf einer Scheune

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Es geht nicht an, insoweit nur auf die Gestaltungsmerkmale abzustellen, die Anlass für die Einstufung des Hauses als Kulturdenkmal waren und in der Denkmalliste aufgezählt werden (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393; VG München, Urt. v. 10.06.2013 - M 8 K 12.2759 - juris Rn. 30).

    Die Veränderung muss - unterhalb der Schwelle einer baurechtlichen Verunstaltung - deutlich wahrnehmbar sein und vom für die Belange des Denkmalschutzes aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als belastend empfunden werden (VGH Bad.-Württ. Urt. v. 03.11.2020, a.a.O. u.v. 10.06.2010 - 1 S 585/10 - VBlBW 2010, 393).

  • VG Freiburg, 09.07.2009 - 4 K 1143/08

    Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft durch Dachaufbauten sowie Dachfenster

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Ein Anspruch auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG aufgrund einer Selbstbindung der Verwaltung kann daher nur bestehen, wenn es in vergleichbaren Fällen eine Genehmigungspraxis der selben Genehmigungsbehörde gibt, die diese auch beizubehalten beabsichtigt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 09.07.2009 - 4 K 1143/08 - juris Rn. 44 f.).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Abrissgenehmigung für ein

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Der Gesetzgeber hat sich im Denkmalschutzrecht für eine gesteigerte Sozialbindung der jeweiligen Eigentümer entschieden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.04.2010 - 1 BvR 2140/08 - BauR 2010, 1574; Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 6).
  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    In Fällen eines solchen sogenannten "steckengebliebenen Verwaltungsverfahrens" bei komplexen Sachverhalten ist es zulässig, die Behörde nur zur Neubescheidung zu verpflichten, statt die komplexen Sachverhalte selbst zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2003 - 4 B 14.03 - BauR 2003, 1704; OVG Nieders., Urt. v. 15.05.2009 - 12 LC 55/07 - NVwZ-RR 2009, 875).
  • OVG Niedersachsen, 15.05.2009 - 12 LC 55/07

    Möglichkeit eines Bescheidungsurteils bei Ablehnung einer Genehmigung durch eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    In Fällen eines solchen sogenannten "steckengebliebenen Verwaltungsverfahrens" bei komplexen Sachverhalten ist es zulässig, die Behörde nur zur Neubescheidung zu verpflichten, statt die komplexen Sachverhalte selbst zu ermitteln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.06.2003 - 4 B 14.03 - BauR 2003, 1704; OVG Nieders., Urt. v. 15.05.2009 - 12 LC 55/07 - NVwZ-RR 2009, 875).
  • VG Sigmaringen, 28.04.2004 - 2 K 1623/03

    Die fehlende Einsehbarkeit des Innenhofs eines Kulturdenkmals von der Straße aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Ziel ist es, geschichtliche Zeugnisse der Baukultur der Vergangenheit im Original und in Gänze zu erhalten (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 26.08.2021 - 8 A 10328/21 - juris Rn. 37; BayVGH, Urt. v. 03.01.2008 - 2 Bv 07.760 - BRS 77 juris Rn. 18; Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 13; kritisch VG Sigmaringen, Urt. v. 28.04.2004 - 2 K 1623/03 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 03.01.2008 - 2 BV 07.760

    Denkmalschutz: Erhaltung eines Ensembles // Ensemble; Bestandteil; Veränderung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 07.12.2021 - 2 K 5541/20
    Ziel ist es, geschichtliche Zeugnisse der Baukultur der Vergangenheit im Original und in Gänze zu erhalten (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urt. v. 26.08.2021 - 8 A 10328/21 - juris Rn. 37; BayVGH, Urt. v. 03.01.2008 - 2 Bv 07.760 - BRS 77 juris Rn. 18; Kemper/Sieche, a.a.O., § 8 Rn. 13; kritisch VG Sigmaringen, Urt. v. 28.04.2004 - 2 K 1623/03 - juris Rn. 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2005 - 1 S 1674/04

    Denkmalschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit einer Photovoltaikanlage auf einem

  • VG München, 10.06.2013 - M 8 K 12.2759

    Aufzugseinbau; Treppenhaus; Baudenkmal aus dem 19. Jahrhundert; gewichtige Gründe

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.2021 - 8 A 10328/21

    Wiederherstellung eines geschützten Kulturdenkmals; hier: Stellwerk mit

  • VG Karlsruhe, 09.02.2024 - 2 K 3320/23
    Das Denkmalschutzrecht gehört zum Prüfprogramm der Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 Satz 1 und 2 LBO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 58; VG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2021 - 2 K 5541/20 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Im Rahmen der Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung muss bei denkmalschutzrechtlicher Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit zugleich ermessensfehlerfrei über die Frage der Genehmigungsfähigkeit aus denkmalschutzrechtlichen Gründen entschieden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 03.11.2020 - 1 S 581/18 -, juris Rn. 66 ff.; VG Stuttgart, Urt. v. 07.12.2021 - 2 K 5541/20 -, juris Rn. 31).

  • VG Berlin, 09.06.2022 - 19 K 664.17

    Denkmalschutz begrenzt Bebaubarkeit von Tennisplätzen hinter der Berliner

    Dabei ist davon auszugehen, dass bei einem Denkmal, an dessen Erhaltung - wie hier - insbesondere auch aus künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse besteht, eine möglichst umfassende und ungestörte Erhaltung der Identität seiner Substanz und seines Erscheinungsbildes eine überragende Bedeutung hat; die Schwelle zur belastenden Wirkung, die zur Erheblichkeit der Beeinträchtigung führt, ist hier tendenziell bald erreicht (vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 30. März 2020 - VGH 1 S 29/19 -, juris, Rn. 24 und Urteil vom 27. Juni 2005 - VGH 1 S 1674/04 -, juris, Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Februar 2008 - OVG 2 B 12.06 -, juris, Rn. 26; VG Stuttgart, Urteil vom 7. Dezember 2021 - VG 2 K 5541/20 -, juris, Rn. 46).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht