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   VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01   

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https://dejure.org/2002,18515
VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01 (https://dejure.org/2002,18515)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.07.2002 - 7 K 4197/01 (https://dejure.org/2002,18515)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juli 2002 - 7 K 4197/01 (https://dejure.org/2002,18515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Grenzen der Berücksichtigung von Straftaten bei der Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.03.1988 - 1 C 55.86

    Einordnung - Deutsche Lebensverhältnisse - Einbürgerung - Kenntnisse der

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Dies setzt jedenfalls grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse voraus (BVerwG, Urteil vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 BVerwGE 79, 94, 97).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 08.03.1988 - 1 C 55.86 -, a. a. O., 79 ff) müssen die an die deutschen Sprachkenntnisse zu stellenden Anforderungen den Besonderheiten des in § 9 StAG geregelten Lebenssachverhalts Rechnung tragen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 13 S 1279/96

    Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Aus dem Verwertungsverbot lässt sich jedoch nicht - aufgrund eines Umkehrschlusses - auf die rechtlich gebotene Verwertbarkeit der Eintragung in sämtlichen Rechtsbereichen vor Ablauf der Tilgungsfrist schließen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.10.1996 - 13 S 1279/96 - InfAusIR 1997, 111), mit anderen Worten aus dem Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG folgt kein Verwertungsgebot.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1998 - 13 S 2212/96

    Einbürgerung: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Bezug von Sozialleistungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Maßstab hierfür ist die Höhe der Regelsätze in der Sozialhilfe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.07.1998 - 13 S 2212/96 ESVGH 49, 24).
  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 185.79

    Notwendigkeit eines staatlichen Interesses an der Einbürgerung - Einbürgerung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Sind jedoch die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (BVerwG Urteile vom 18.08.1981 - 1 C 185.79 BVerwGE 64, 7, 9 und vom 16.05.1983 - 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4).
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 138.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Andere Staaten sind von Völkerrechts wegen verpflichtet, nicht nur die staatsangehörigkeitsrechtlichen Vorschriften eines Staates, sondern auch deren Auslegung durch Behörden und Gerichte des betreffenden Staates zu beachten (BVerwG, Beschluss vom 04.10.1995 - 1 B 138.95 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 172 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 05.10.1990 - 2 BvR 650/89 -).
  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 28.81

    Notwendigkeit der Zustimmung des Reichsministers des Innern zu landesbehördlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2002 - 7 K 4197/01
    Sind jedoch die Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben, ist der Betroffene einzubürgern, insoweit besteht kein Ermessen der Behörde (BVerwG Urteile vom 18.08.1981 - 1 C 185.79 BVerwGE 64, 7, 9 und vom 16.05.1983 - 1 C 28.81 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 4).
  • VG Stuttgart, 26.11.2007 - 11 K 3108/06

    Einbürgerung eines ausweisungsrechtlich erheblich straffällig gewordenen

    Wann ein Ausweisungsgrund nicht mehr aktuell vorliegt und daher nicht mehr herangezogen werden darf, lässt sich nicht allgemein festlegen; hierzu kommt es auf die Art und den Inhalt des jeweiligen Ausweisungsgrundes an (vgl. so bereits Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländerrecht, 1991, Seite 128 - die entsprechenden Regelungen des AuslG 1990 haben ersichtlich "Pate gestanden" bei der Gesetzesreform am 30.06.1993 ; VG Stuttgart, Urt. v. 08.07.2002 - 7 K 4197/01 -, zit. nach ).

    Aus dem Verwertungsverbot lässt sich jedoch nicht - aufgrund eines Umkehrschlusses - auf die rechtlich gebotene Verwertbarkeit der Eintragung vor Ablauf der Tilgungsfrist schließen (VG Stuttgart, Urt. v. 08.07.2002, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende

    Nicht anders hat dies das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Urteil vom 8.7.2002(VG Stuttgart, Urteil vom 8.7.2002 - 7 K 4197/01 -, juris) gesehen, in dem es ohne viele Worte unter Hinweis auf § 41 Abs. 3 BZRG entschieden hat, dass die Verwertung einer entmakelten Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren offensichtlich ausgeschlossen sei.
  • VG Saarlouis, 14.12.2010 - 2 K 495/09

    Einbürgerung bei noch nicht getilgten strafrechtlichen Verurteilungen (u.a.

    BVerwG, Beschluss vom 26.02.1997 -1 B 5.97-, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 8; BGH, Beschluss vom 21.04.2009 -1 StR 144/09-, dokumentiert in juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.09.2002 -13 S 880/00- sowie Beschluss vom 09.12.1993 -11 S 2319/93-, beide Entscheidungen dokumentiert in juris; a.A. nur VG Stuttgart, Urteil vom 08.07.2002 -7 K 4197/01-, dokumentiert in juris: da die Einbürgerungsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht zum Kreis der in § 41 Abs. 3 BZRG genannten Stellen gehörten, denen über eine strafentmakelte Jugendstrafe eine Auskunft zu erteilen sei, ferner die Auskunft nur für Strafverfahren zu erteilen sei, sei eine Verwertung der Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren offensichtlich ausgeschlossen.
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