Rechtsprechung
VG Stuttgart, 08.07.2011 - 11 K 2831/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Schriftformerfordernis für die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten
- openjur.de
Schriftformerfordernis für die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Schriftformerfordernis für die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erforderlichkeit eines schriftlichen Antrags des Arbeitgebers beim Integrationsamt für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten; Fehlende Anwendbarkeit des § 41 Abs. 1 Nr. 1 SGB X auf das Schriftformerfordernis des § 87 Abs. 1 S. 1 SGB IX
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerbehindertenrecht - Kündigung Schwerbehinderter; Zustimmung; Schriftlicher Antrag; Eigenhändige Namensunterschrift; Formenstrenge; "Akten-Kosmetik"; Nachholung des schriftlichen Antrags; Sozialer Schutz als Auslegungsregel
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustimmung bei Kündigung eines Schwerbehinderten
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 08.07.2011 - 11 K 2831/09
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2012 - 12 S 383/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2011 - 11 K 2831/09
29 Die Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen sind in erster Linie ein Fürsorgegesetz, das mit seinen Vorschriften über den Sonderkündigungsschutz vor allem die Nachteile des Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 m. w. N.). - BVerwG, 17.03.1988 - 5 B 60.87
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus VG Stuttgart, 08.07.2011 - 11 K 2831/09
34 Soweit der Beklagte im Übrigen darauf hinweist, gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 1 SGB X könne der schriftliche Antrag noch nachgeholt werden (unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 17.03.1988 - 5 B 60/87 zit. n. ), ist festzustellen, dass solches bis heute nicht geschehen ist.
- VGH Baden-Württemberg, 13.06.2012 - 12 S 383/12 Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 08. Juli 2010 - 11 K 2831/09 - ist unwirksam.