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   VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10   

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https://dejure.org/2011,5052
VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10 (https://dejure.org/2011,5052)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.09.2011 - 12 K 5080/10 (https://dejure.org/2011,5052)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. September 2011 - 12 K 5080/10 (https://dejure.org/2011,5052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG; Fristbeginn; Ausreise; Drittstaatsangehörigen; Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristungsanspruch eines aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgewiesenen Flüchtlings

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 2 S. 1, AufenthG § 25 Abs. 1 S. 2, RL 2004/83/EG Art. 24 Abs. 1, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 11 Abs. 1
    Befristung, Sperrwirkung, Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, anerkannter Flüchtling, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Ausreisepflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis - Sperrwirkung; Ausweisung; Befristung; Ausreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Befristung der Ausweisung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2004 - 13 S 778/02

    Beginn der für den Wegfall der Sperrwirkung der Ausweisung gesetzten Frist, wenn

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Deswegen ist der Beginn der Frist - außer bei Unionsbürgern - regelmäßig an den Zeitpunkt der Ausreise anzuknüpfen (vgl. nochmals BayVGH, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2004, InfAuslR 2005, 52).

    Mit der Vorschrift des § 25 Abs. 5 AufenthG hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, die eine Ausnahme von § 11 Abs. 1 Satz 4 AufenthG zur Vermeidung grundrechtsbeeinträchtigender und unverhältnismäßiger Anforderungen an die Ausreise zulässt (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zunächst (im Urteil vom 4.9.2007, BVerwGE 129, 226) klargestellt, dass die Sperrwirkung einer Ausweisung durch die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis nur partiell entfällt, dabei aber missverständlich ausgeführt, sie entfalle für (alle) Aufenthaltstitel nach dem Abschnitt 5 von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes (wozu auch § 25 Abs. 2 AufenthG gehört).

    Selbst bei Drittstaatsangehörigen wie dem Kläger kann es ausnahmsweise geboten sein, eine Befristung auszusprechen, die keine vorherige Ausreise des Ausländers erfordert (BVerwG, Urt. v. 4.9.2007, BVerwGE 129, 226; OVG Hamburg, Urt. v. 18.12.2008 InfAuslR 2009, 189).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2011 - 12 B 12.10

    Bestandskräftige Ausweisung; BtM-Delikt; türkischer Staatsangehöriger; Befristung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Die Bestimmung der Frist länge ist wie auch sonst eine Ermessensentscheidung; maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wann der mit der Ausweisung verfolgte Zweck erreicht ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011 - OVG 12 B 12.10 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 - jeweils ; so auch Ziffer 11.1.4.6.1 VwV-AufenthG).
  • VGH Bayern, 26.03.2009 - 19 ZB 09.498

    Nachträgliche zeitliche Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Die Bestimmung der Frist länge ist wie auch sonst eine Ermessensentscheidung; maßgeblich ist, ob und gegebenenfalls wann der mit der Ausweisung verfolgte Zweck erreicht ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15.3.2011 - OVG 12 B 12.10 - Bay. VGH, Beschl. v. 26.3.2009 - 19 ZB 09.498 - jeweils ; so auch Ziffer 11.1.4.6.1 VwV-AufenthG).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2011 - 11 S 1197/11

    Anspruch auf Befristung einer Ausweisung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Daher bedarf es hier der Befristung der Ausweisungswirkung ohne vorherige Ausreise, da ansonsten der Kläger "auf Dauer von der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG ausgeschlossen wäre" (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.6.2011 - 11 S 1197/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Denn gerade durch diesen Verlust wird der ordnungsrechtliche Zweck der Ausweisung, die Verhinderung einer Aufenthaltsverfestigung, erzielt (vgl. zur Zulässigkeit der Verfolgung eines solchen Zwecks mit der Ausweisung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.3.2005 - 11 S 2885/04 - ).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Für die Prüfung des Befristungsanspruchs ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; dies gilt auch, soweit - wie vorliegend - die Behörde bereits eine Ermessensentscheidung über die Dauer der Sperrfrist getroffen hat und es um deren Überprüfung geht (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.6.2009, BVerwGE 134, 124; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.7.2009, NVwZ 2009, 1380).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Es ist zu Recht von einem Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausgegangen, da es an einem Ausschlussgrund nach § 11 Abs. 1 Satz 5 AufenthG erkennbar fehlt und weder im Hinblick auf das Gewicht des Ausweisungsgrundes und den mit der Ausweisung verfolgten spezial- und/oder generalpräventiven Zwecken noch im Hinblick auf das Verhalten des Klägers nach der Ausweisung ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.8.2000, BVerwGE 111, 369 und Urt. v. 7.12.1999, BVerwGE 110, 140).
  • BVerwG, 08.07.2009 - 8 C 4.09

    Rechtsschutzinteresse; Komplementär-GmbH; Fehlen von Fortführungsaussichten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Es entfällt zwar, wenn das erstrebte Urteil die Rechtsstellung des Klägers nicht verbessern kann (so etwa BVerwG, Urt. v. 8.7.2009, NVwZ-RR 2009, 980; Wysk in: Wysk, Komm. z. VwGO, §§ 40 bis 53 Vorb. Rn. 43), etwa, weil er das, was er anstrebt, bereits erlangt hat oder auch durch ein stattgebendes Urteil nicht erlangen kann.
  • BVerwG, 11.08.2000 - 1 C 5.00

    Abschiebung; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsgrund; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.09.2011 - 12 K 5080/10
    Es ist zu Recht von einem Regelfall nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ausgegangen, da es an einem Ausschlussgrund nach § 11 Abs. 1 Satz 5 AufenthG erkennbar fehlt und weder im Hinblick auf das Gewicht des Ausweisungsgrundes und den mit der Ausweisung verfolgten spezial- und/oder generalpräventiven Zwecken noch im Hinblick auf das Verhalten des Klägers nach der Ausweisung ein Ausnahmefall vorliegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.8.2000, BVerwGE 111, 369 und Urt. v. 7.12.1999, BVerwGE 110, 140).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 19 ZB 09.73

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen trotz der Sperrwirkung der

  • OVG Hamburg, 18.12.2008 - 4 Bf 69/08

    Sperrwirkung der Ausweisung für andere Aufenthaltserlaubnisse auch nach Erteilung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 13 S 2372/08

    Zum Widerruf einer ausländerrechtlichen Niederlassungserlaubnis gemäß § 52 Abs 1

  • OVG Niedersachsen, 16.01.2017 - 13 LA 43/15

    Ausreise; Ausweisung; Befristung; Flüchtling; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

    Aus diesem Grunde bliebe dem Kläger die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 AufenthG, auf die er aufgrund der Feststellung der Flüchtlingseigenschaft nach Ablauf der Sperrfrist einen Anspruch hätte, auf unabsehbare Zeit versagt (vgl. VGH BW, Beschl. v. Beschl. v. 11.06.2011 - 11 S 1197/11 -, juris, Rdnr. 8; VG Stuttgart, Urt. v. 08.09.2011 - 12 K 5080/10-, juris, Rdnr. 32).
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