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   VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17   

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https://dejure.org/2018,42395
VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17 (https://dejure.org/2018,42395)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2018 - 4 K 14972/17 (https://dejure.org/2018,42395)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2018 - 4 K 14972/17 (https://dejure.org/2018,42395)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    Mitgliedsbeitrag der IHK - Aufstellung des Wirtschaftsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IHKG § 3
    IHK-Beitrag; Mittelbedarf; Ausgleichsrücklage; Risikoprognose; Gebot der Schätzgenauigkeit; Gestaltungsspielraum; Beurteilungsspielraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen die Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Jahre 2012 bis 2017 erfolgreich

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen die Beitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart für die Jahre 2012 bis 2017 erfolgreich

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    IHK-Mitgliedsbeitragsbescheide wegen Vermögensbildung rechtswidrig?

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Mitgliedsbeitragsbescheide der Industrie- und Handelskammer Stuttgart auf dem Prüfstand -mündliche Verhandlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 09.12.2015 - 10 C 6.15

    Ausgleichsrücklage; Beitragsbescheid; Beitragsbedarf; Betriebsmittelrücklage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Auf einer zweiten Stufe wird dieser Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 12 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34).

    Die damit gemeinte Schwankung beruht auf einem endgültigen Zahlungsausfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 19), die Ausgleichsrücklage dient der Überbrückung dadurch verursachter Liquiditätsengpässe (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 33).

    Die Höhe der Rücklage hat sich an ihrem Zweck zu orientieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18).

    Dabei steht einem willkürlich ins Blaue hinein getroffenen Ansatz die Annahme eines rein spekulativen Szenarios oder eines schlimmsten Falles ("worst case") gleich, für deren Eintritt es keinen nachvollziehbaren tatsächlichen Anhalt gibt (vgl. zur erforderlichen Tatsachengrundlage Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 66 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2018 - 12 K 1978/16.F -, juris, Rn. 23; VG Trier, Urteil vom 18.06.2018 - 2 K 1089/18.TR -, juris, Rn. 28; VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2018 - Au 2 K 16.371 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 35; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017 - 20 K 3225/15 -, juris, Rn. 343 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 20: es seien Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass das abgesicherte Risiko tatsächlich bestanden habe).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2016 - 6 S 1261/14

    Maßstäbe für die Zulässigkeit der Bildung von Rücklagen bei der Haushaltsplanung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Auf einer zweiten Stufe wird dieser Bedarf alsdann gemäß einer Beitragsordnung im Wege der Beitragserhebung auf die Kammerzugehörigen umgelegt (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6.15 -, juris, Rn. 12 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 29 ff.).

    Diese für die Zulässigkeit der Rücklagenbildung geltenden Maßstäbe sind nicht nur bei einer IHK-Haushaltsplanung zu berücksichtigen, die nach den Grundsätzen der Kameralistik aufgestellt wurde, sondern finden auch bei der Aufstellung eines Wirtschaftsplans Anwendung, bei der die Grundsätze der doppischen Haushaltsführung nach § 3 Abs. 7a IHKG mit Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanzierung sowie der damit verbundenen Orientierung an der kaufmännischen Buchführung zu beachten sind (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 33).

    Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34).

    Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 6 S 860/17

    Erhebung der IHK-Beiträge; Umwidmung von in der Liquiditätsrücklage befindlichen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Das Vorhalten einer Mittelreserve zum Ausgleich von Beitragsschwankungen kann ein sachlicher Zweck im Rahmen zulässiger Kammertätigkeit sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 34).

    Als von den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern gedeckter Zweck der Ausgleichsrücklage ist die Absicherung gegen solche Schwankungen anerkannt, die im jeweiligen Haushaltsjahr bei ungünstigem Verlauf zu zeitweisen Liquiditätsengpässen führen können (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).

    Die IHK bewegt sich innerhalb ihres Gestaltungs- und Beurteilungsspielraums, wenn sie über die Höhe der Ausgleichsrücklage anhand einer ordnungsgemäßen Risikoprognose entscheidet (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12).

    Aus diesem Grund vermag das Gericht auch dem Gedanken nicht zu folgen, Rücklagen "am unteren Ende" des im Finanzstatut vorgesehenen Rahmens erschienen "weniger rechtfertigungsbedürftig" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.07.2017 - 6 S 860/17 -, juris, Rn. 12), wenn dieser Rahmen nicht seinerseits den Anforderungen genügt.

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 8 LB 130/17

    Ausgleichsrücklage; Beitrag; Doppik; Industrie- und Handelskammer; Kammerbeitrag;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36).

    Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).

    Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob es genügt, wenn die Höhe der Ausgleichsrücklage zwar nicht (ex ante) ordnungsgemäß ermittelt wurde, aber (ex post) ermittelbar ist (dazu OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, juris, Rn. 55 ff.).

  • OVG Hamburg, 20.02.2018 - 5 Bf 213/12

    IHK-Beiträge; Bildung unzulässiger Rücklagen; Überholung einer vorläufigen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Auf diese Weise ermöglicht die Ausgleichsrücklage, ohne Zusatzbelastung den Leistungsumfang der Kammer auch bei Schwankungen im Beitragsaufkommen aufrecht zu erhalten (Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 64).

    Dabei steht einem willkürlich ins Blaue hinein getroffenen Ansatz die Annahme eines rein spekulativen Szenarios oder eines schlimmsten Falles ("worst case") gleich, für deren Eintritt es keinen nachvollziehbaren tatsächlichen Anhalt gibt (vgl. zur erforderlichen Tatsachengrundlage Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 66 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2018 - 12 K 1978/16.F -, juris, Rn. 23; VG Trier, Urteil vom 18.06.2018 - 2 K 1089/18.TR -, juris, Rn. 28; VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2018 - Au 2 K 16.371 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 35; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017 - 20 K 3225/15 -, juris, Rn. 343 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 20: es seien Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass das abgesicherte Risiko tatsächlich bestanden habe).

    Maßgeblich bleibt das Gebot der Schätzgenauigkeit, das durch die pauschale Festlegung eines Rahmens, innerhalb dessen gleichsam beliebig Rücklagen gebildet werden könnten, deutlich verfehlt würde (im Ergebnis ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 65; der Sache nach auch Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2016 - 6 S 1261/14 -, juris, Rn. 36).

  • VG Schleswig, 15.02.2018 - 12 A 173/16

    (Vorläufige) Festsetzung des IHK-Mitgliedbeitrags; Verbot der Vermögensbildung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Die damit gemeinte Schwankung beruht auf einem endgültigen Zahlungsausfall (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 19), die Ausgleichsrücklage dient der Überbrückung dadurch verursachter Liquiditätsengpässe (Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 33).

    Dabei steht einem willkürlich ins Blaue hinein getroffenen Ansatz die Annahme eines rein spekulativen Szenarios oder eines schlimmsten Falles ("worst case") gleich, für deren Eintritt es keinen nachvollziehbaren tatsächlichen Anhalt gibt (vgl. zur erforderlichen Tatsachengrundlage Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 66 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2018 - 12 K 1978/16.F -, juris, Rn. 23; VG Trier, Urteil vom 18.06.2018 - 2 K 1089/18.TR -, juris, Rn. 28; VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2018 - Au 2 K 16.371 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 35; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017 - 20 K 3225/15 -, juris, Rn. 343 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 20: es seien Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass das abgesicherte Risiko tatsächlich bestanden habe).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvF 1/04

    Klage von Union und FDP gegen Bundeshaushalt 2004 erfolglos

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Dieses Gebot wird (erst) durch "gegriffene" Ansätze verletzt, die trotz naheliegender Möglichkeiten besserer Informationsgewinnung ein angemessenes Bemühen um realitätsnahe Prognosen zu erwartender Einnahmen oder Ausgaben vermissen lassen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09.07.2007 - 2 BvF 1/04 -, juris, Rn. 104).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Zwar liegt es nahe, dass Risikorücklagen bis zu einer gewissen prozentualen Größe in Bezug auf den geplanten Aufwand (überhaupt) nicht rechtfertigungsbedürftig sind (keine Vermutung, sondern Fiktion), weil Schwankungen in einem Mindestmaß schlichtweg niemals auszuschließen sind (siehe BVerwG, Urteil vom 26.06.1990 - 1 C 45.87 -, juris, Rn. 21, das 15 % Rücklagen "bezogen auf den Gesamthaushalt" ohne Weiteres akzeptiert hat).
  • VG Düsseldorf, 30.03.2017 - 20 K 3225/15

    Mitgliedsbeiträge der IHK Mittlerer Niederrhein rechtswidrig

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Dabei steht einem willkürlich ins Blaue hinein getroffenen Ansatz die Annahme eines rein spekulativen Szenarios oder eines schlimmsten Falles ("worst case") gleich, für deren Eintritt es keinen nachvollziehbaren tatsächlichen Anhalt gibt (vgl. zur erforderlichen Tatsachengrundlage Hamburgisches OVG, Urteil vom 20.02.2018 - 5 Bf 213/12 -, juris, Rn. 66 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2018 - 12 K 1978/16.F -, juris, Rn. 23; VG Trier, Urteil vom 18.06.2018 - 2 K 1089/18.TR -, juris, Rn. 28; VG Augsburg, Urteil vom 29.03.2018 - Au 2 K 16.371 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 15.02.2018 - 12 A 173/16 -, juris, Rn. 35; VG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2017 - 20 K 3225/15 -, juris, Rn. 343 ff.; siehe auch BVerwG, Urteil vom 09.12.2015 - 10 C 6/15 -, juris, Rn. 20: es seien Anhaltspunkte dafür erforderlich, dass das abgesicherte Risiko tatsächlich bestanden habe).
  • VG Köln, 15.02.2017 - 1 K 1473/16
    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2018 - 4 K 14972/17
    Jedoch kann sich eine mögliche Rechtfertigungsfreiheit von vornherein allenfalls aus einer (sehr) geringen Höhe der Rücklage ergeben, nicht aber daraus, dass die Kammer einen von ihr selbst festgelegten Rahmen nicht verlässt oder eine sonstige Grenze nicht überschreitet: Erklären sich solche Grenzen nicht wegen offensichtlicher Geringfügigkeit von selbst, können sie eine darunterbleibende Rücklagenhöhe überhaupt nur dann rechtfertigen, wenn sie ihrerseits das Ergebnis einer nachvollziehbaren Risikoabschätzung sind (dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 17.09.2018 - 8 LB 130/17 -, Rn. 62 ff.; VG Köln, Urteil vom 15.02.2017 - 1 K 1473/16 -, juris, Rn. 81).
  • VG Augsburg, 29.03.2018 - Au 2 K 16.371

    Rechtmäßigkeit des Haushaltsplans der Handwerkskammer bezüglich der

  • VG Trier, 18.06.2018 - 2 K 1089/18

    Ärztekammerbeitrag 2017

  • VG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 12 K 1978/16

    Die Klägerin ist Mitglied der Beklagten. Mit Bescheid vom 11.3.2016 wurde sie

  • VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17

    (Das so genannte Freiberufler-Privileg nach § 3 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 2 IHKG

    Vor diesem Hintergrund bedarf es keiner Entscheidung, ob die angegriffenen Bescheide auch aus anderen Gründen, insbesondere mit Blick auf die der Beitragserhebung zugrundeliegende Haushaltsführung durch die Beklagte (für das Beitragsjahr 2017 siehe VG Stuttgart, Urt. v. 08.11.2018 - 4 K 14972/17 - juris Rn. 40 ff.) rechtswidrig sind.
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