Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26998
VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05 (https://dejure.org/2007,26998)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.02.2007 - 11 K 3019/05 (https://dejure.org/2007,26998)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - 11 K 3019/05 (https://dejure.org/2007,26998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,26998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Anforderungen an angemessene Gegenleistung bei der vertraglich vereinbarten grundstücksbezogenen Beitragserhebung nach Änderung eines Bebauungsplanes; Zulässigkeit der Beitragserhebung nach Grundstückteilung; Verjährung von Beitragsansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über einen Vorteilsausgleichs für die Festsetzung überbaubarer Grundstücksflächen bei sachwidriger Koppelung; Erhebung von Abwasserbeiträgen und Wasserversorgungsbeiträgen für die Festsetzung weiterer überbaubarer Grundstücksflächen; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2004 - 2 S 975/02

    Zur Nachveranlagung eines mittlerweile geteilten Grundstückes im Außenbereich

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
    Nachdem aber die Grundstücke der Beklagten - wenn auch möglicherweise schon vor der Aufteilung in 2975/1 und 2976/2 - bereits zu diesen Beiträgen veranlagt worden waren (vgl. Vertrag I. letzter Satz), konnte die Fläche des neu bebaubar gewordenen Grundstücksteils entsprechend dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht nochmals herangezogen werden, da sie nicht im Wege der Umlegung zugeteilt und kein Fall einer zulässigen Nachveranlagung dargelegt ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 - Beschl. v. 15.07.96 - 2 S 573/96 -).

    Erwägungen zur Beitragsbemessung (vgl. § 10 Abs. 3 KAG a.F.) ändern jedoch nichts an der früheren Beitragserhebung (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 2 S 573/96

    Beitragserhebung für ein im Umlegungsverfahren neu gebildetes Grundstück richtet

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
    Nachdem aber die Grundstücke der Beklagten - wenn auch möglicherweise schon vor der Aufteilung in 2975/1 und 2976/2 - bereits zu diesen Beiträgen veranlagt worden waren (vgl. Vertrag I. letzter Satz), konnte die Fläche des neu bebaubar gewordenen Grundstücksteils entsprechend dem Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung nicht nochmals herangezogen werden, da sie nicht im Wege der Umlegung zugeteilt und kein Fall einer zulässigen Nachveranlagung dargelegt ist (vgl. VGH Baden-Württ., Urt. v. 15.7.2004 - 2 S 975/02 - Beschl. v. 15.07.96 - 2 S 573/96 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2002 - 2 L 102/00
    Auszug aus VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
    Diese richtete sich nicht nach § 62 Satz 2 LVwVfG i.V.m. §§ 194 ff BGB, sondern nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG a.F. i.V.m. §§ 228 ff AO (vgl. §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Nr. 1 LVwVfG; Stelkens/Bonk, VwVfG, RdNr. 32 zu § 62; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8.10.2002 - 2 L 102/00 - juris).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.02.2007 - 11 K 3019/05
    Insbesondere ist dafür das Rechtsschutzbedürfnis gegeben, weil die Klägerin vertragliche Ansprüche wie regelmäßig nicht mittels Verwaltungsakts durchsetzen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.2.1976, BVerwGE 50, 171).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht