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   VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20   

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VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20 (https://dejure.org/2022,23917)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.06.2022 - 8 K 1379/20 (https://dejure.org/2022,23917)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juni 2022 - 8 K 1379/20 (https://dejure.org/2022,23917)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Straßenrechtliche Sondernutzungerlaubnis; städtebauliche Belange; Aufstellung von Altkleidercontainern; Dringlichkeitsentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StrG § 16 ; GemO § 43 Abs. 4 S. 1
    Sondernutzung; Gestaltungsrichtlinien; Willkürfreie Umsetzung eines gemeindlichen Gestaltungskonzepts; Altkleidercontainer; Eilentscheidungsrecht des Bürgermeisters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2021 - 5 S 1996/19

    Aufstellung von Altkleidercontainern; Nachschieben von Ermessenserwägungen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Die von der Klägerin beabsichtigte Aufstellung von Altkleidercontainern im öffentlichen Straßenraum - auf Gemeindestraßen der Beklagten - stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 -, juris Rn. 47 ff.), über die die Beklagte gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG als nach § 50 Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrG zuständige Straßenbaubehörde zu entscheiden hat.

    Darüber hinaus darf die Straßenbaubehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen städtebauliche einschließlich spezifisch baugestalterische Belange berücksichtigen, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 -, juris Rn. 52) sowie ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde vorliegt, das - in Form verwaltungsinterner Richtlinien - vom Gemeinderat beschlossen worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.) und willkürfrei umgesetzt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris Rn. 21).

    Auch im Übrigen darf sich die Behörde bei der Ausübung des Ermessens sog. ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften bedienen, in welchen eine tatsächliche oder antizipierte Verwaltungspraxis festgeschrieben wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 -, juris Rn. 61).

    (1) In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Erlass allgemeiner Richtlinien, welche die Ermessenspraxis der Gemeinde bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum bestimmen sollen, kein Geschäft der laufenden Verwaltung ist und damit dem Gemeinderat vorbehalten ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 - juris Rn. 63 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2006 - 5 S 2599/05

    Sondernutzungserlaubnis bei Gemeingebrauchsbeeinträchtigung durch nicht im

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Darüber hinaus darf die Straßenbaubehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen städtebauliche einschließlich spezifisch baugestalterische Belange berücksichtigen, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 -, juris Rn. 52) sowie ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde vorliegt, das - in Form verwaltungsinterner Richtlinien - vom Gemeinderat beschlossen worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.) und willkürfrei umgesetzt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris Rn. 21).

    Auch dürfen - wie bereits ausgeführt - städtebauliche einschließlich spezifisch baugestalterische Belange bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gerade nur dann berücksichtigt werden, wenn ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde vorliegt, das - in Form verwaltungsinterner Richtlinien - vom Gemeinderat beschlossen worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.).

  • BFH, 01.10.1999 - VII R 32/98

    Teilrücknahme einer Klage gegen einen unterschiedliche Einfuhrfälle betreffenden

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Die teils konkludente Erklärung der teilweisen Klagerücknahme in diesem Umfang ergibt sich aus der Stellung eines gegenüber dem ursprünglichen Klagebegehren verminderten Klageantrags mit Schriftsatz vom 18.05.2020 und in der mündlichen Verhandlung (vgl. BFH, Beschluss vom 01.10.1999 - VII R 32/98 -, juris Rn. 9 ff.; Rennert, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 92 Rn. 9).
  • BVerwG, 21.09.2000 - 2 C 5.99

    Verfahrensmangel, Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung; Besetzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es für die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung, dass ein selbständig tragender Grund rechtlich fehlerfrei ist (BVerwG, Urteil vom 21.09.2000 - 2 C 5.99 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 19.09.2018 - 8 K 12220/17

    Erteilung straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Diese müssen sich jedoch ebenfalls am Zweck der Ermächtigung orientieren und müssen sachgerecht sein (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.09.2018 - 8 K 12220/17 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 53.86

    Beamtenrecht - Nichtraucherschutz - Umsetzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Waren dagegen mehrere Beweggründe für die Entscheidung der Behörde in der Weise maßgebend, dass sie erst zusammen zu der Entscheidung führten, so hängt deren Rechtmäßigkeit von der Sachgemäßheit aller tragenden Beweggründe ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 53/86 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1996 - 5 S 3300/95

    Sondernutzungserlaubnis für Imbißstand in Fußgängerzone - Ablehnung aus

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Darüber hinaus darf die Straßenbaubehörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis insbesondere im Bereich von Fußgängerzonen städtebauliche einschließlich spezifisch baugestalterische Belange berücksichtigen, sofern sie einen sachlichen Bezug zur Straße haben (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2021 - 5 S 1996/19 -, juris Rn. 52) sowie ein konkretes Gestaltungskonzept der Gemeinde vorliegt, das - in Form verwaltungsinterner Richtlinien - vom Gemeinderat beschlossen worden ist (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.01.2006 - 5 S 2599/05 -, juris Rn. 6 m.w.N.) und willkürfrei umgesetzt wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.1996 - 5 S 3300/95 -, juris Rn. 21).
  • OVG Saarland, 03.02.2021 - 1 A 308/19

    Aufstellen von Altkleidersammelcontainern im öffentlichen Straßenraum

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    Die übrigen von ihr angestellten Ermessenserwägungen der anderweitigen Möglichkeiten zur Abgabe von Altkleidern sowie der ausreichenden Zuführung in den Recyclingkreislauf sind im Übrigen ohnehin ermessensfehlerhaft, weil es ihnen an einem sachlichen Bezug zur Straße fehlt (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 66).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1996 - 5 S 1775/96

    Keine allgemeinen ökologischen Erwägungen bei Entscheidung über Sondernutzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.06.2022 - 8 K 1379/20
    § 16 Abs. 2 Satz 1 StrG öffnet sich gerade nicht anderen, über den Straßenbezug hinausgehenden öffentlichen Belangen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.10.1996 - 5 S 1775/96 -, juris Rn. 16).
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