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   VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11   

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VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11 (https://dejure.org/2011,86213)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09.12.2011 - 11 K 1451/11 (https://dejure.org/2011,86213)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 11 K 1451/11 (https://dejure.org/2011,86213)
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Volltextveröffentlichung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Zustimmung zur betriebsbedingten Kündigung - Prüfungsmaßstab des Integrationsamtes

 
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  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Sie ist an Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen auszurichten ( vgl. BVerwG , Urt. 02.07.1992 - 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287).

    Das Integrationsamt hat im Zustimmungsverfahren nach §§ 85 ff. SGB IX grundsätzlich auch nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbehinderten etwa sozial gerechtfertigt im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG ist ( vgl. BVerwG , Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51/90 - a.a.O.).

    Rechtfertigen solche Erwägungen eine Versagung der Zustimmung nicht, so hat die behördliche Zustimmung dem Kündigenden diejenige Rechtsstellung zurückzugeben, die er hätte, wenn es keinen besonderen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gäbe ( vgl. BVerwG, Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 - a.a.O.).

    Hierbei hat er jedoch übersehen, dass er nicht über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu entscheiden hat; die ist vielmehr Sache des Arbeitsgerichts ( vgl. BVerwG , Urt. v. 02.07.1992 5 C 51/90 - BVerwGE 90, 287).

  • BVerwG, 18.09.1996 - 5 B 109.96

    Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten, Prüfkompetenz der

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung kann aber nur angenommen werden, wenn sie ohne jeden vernünftigen Zweifel in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht offen zu Tage liegt, sich jedem Kundigen geradezu aufdrängt ( vgl. BVerwG , Beschl. v. 18.09.1996 - 5 B 109/96 - Buchholz 436.61 § 21 SchwbG Nr. 8 ).
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Dessen Zweck geht dahin, den Schwerbehinderten vor den Gefahren, denen er wegen seiner Behinderung auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt ist, zu bewahren und sicherzustellen, dass er gegenüber den gesunden Arbeitnehmern nicht ins Hintertreffen gerät ( vgl. BVerwG , Urt, 12.01.1966 - V C 62.64 - BVerwGE 23, 123).
  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Der Sonderkündigungsschutz soll vor allem die Nachteile der Schwerbehinderten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgleichen ( vgl. BVerwG , Urt. v. 28.02.1968 - V C 33.66 - BVerwGE 29, 140).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist ( vgl. VGH Mannheim Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 9 S 2178/05

    Zur Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Denn der Gefahr, mit vorgetäuschten Kündigungsgründen überzogen zu werden, ist der nichtbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen ausgesetzt, so dass es auch insoweit gerechtfertigt ist, den Schwerbehinderten wie jeden anderen Arbeitnehmer auf den repressiven Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte zu verweisen ( vgl. BVerwG , Urt. v. 02.07.192 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90.275; VGH Mannheim Beschl. v. 24.11.2005 - 9 S 2178/05 -. VBlBW 2006, 148).
  • VG Stuttgart, 12.05.2011 - 11 K 5112/10

    Zustellung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten per Email;

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Falls die Klägerin die Pflicht aus § 71 Abs. 1 SGB IX im Falle der Kündigung des Beigeladenen nicht mehr erfüllt, muss der Beklagte - in Art einer 'Unzumutbarkeitsprüfung'- dahingehen Erwägungen anstellen, ob er einem Verstoß der Klägerin gegen die gesetzliche Pflicht aus § 71 Abs. 1 SGB IX zustimmt ( vgl. VG Stuttgart Urt. v. 12.05.2011 - 11 K 5112/10 - juris -).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.1989 - 6 S 1739/87

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung psychisch Behinderter

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Dies beinhaltet die Prüfung, ob die Behörde in ihre Ermessenserwägungen alle wesentlichen, den Streit zwischen den Beteiligten kennzeichnenden Gesichtspunkte eingestellt hat und ob sie dabei von einem richtigen und vollständigen Sachverhalt ausgegangen ist ( vgl. VGH Mannheim Urt. v. 09.05.1994 - 7 S 2294/92 - juris - und Urt. v. 05.07.1989 - 6 S 1739/87 - juris).
  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90

    Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 09.12.2011 - 11 K 1451/11
    Denn der Gefahr, mit vorgetäuschten Kündigungsgründen überzogen zu werden, ist der nichtbehinderte Arbeitnehmer gleichermaßen ausgesetzt, so dass es auch insoweit gerechtfertigt ist, den Schwerbehinderten wie jeden anderen Arbeitnehmer auf den repressiven Rechtsschutz durch die Arbeitsgerichte zu verweisen ( vgl. BVerwG , Urt. v. 02.07.192 - 5 C 39.90 - BVerwGE 90.275; VGH Mannheim Beschl. v. 24.11.2005 - 9 S 2178/05 -. VBlBW 2006, 148).
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