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   VG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 K 1260/10   

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https://dejure.org/2010,13555
VG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 K 1260/10 (https://dejure.org/2010,13555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2010 - 2 K 1260/10 (https://dejure.org/2010,13555)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 2 K 1260/10 (https://dejure.org/2010,13555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrecht: Amerikanischer Rentner in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer amerikanischen Rentnerin auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen Daueraufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Amerikanischer Rentner in Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2009 - 13 S 656/09

    Verschweigen der Eheschließung bei Beantragung eines Schengen-Visums

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 K 1260/10
    Der Streitwert ist nach der Bedeutung der Sache für die Antragstellerin bemessen (§ 52 Abs. 1 und 2, 53 Abs. 3 Nr. 2, 63 Abs. 2 Satz 1GKG), wobei mit der Hälfte des Auffangwerts für das Hauptsacheverfahren berücksichtigt ist, dass der Antragstellerin im Bundesgebiet noch keine längerfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.04.2009 - Az.: 13 S 656/09 -).
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 K 1260/10
    Die Berücksichtigung der Wohlwollensklausel in Art. 1 Nr. 1 des FHSV kann im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG (amerikanische Rentner in Deutschland) zu einer Ermessensreduzierung führen (im Anschluss an BVerwG; Urteil vom 27. September 1978, I C 22.76BVerwGE 56, 273 ff., Rdnr. 39).
  • VG Karlsruhe, 23.11.2021 - 1 K 3409/20

    Aufenthaltserlaubnis für einen Reservisten der US-Streitkräfte

    US-amerikanische Staatsbürger sind hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nicht durch den Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 privilegiert (anderer Ansicht: VG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2021 - 2 K 1260/10 -, juris).

    In der Rechtsprechung bislang anerkannte Anwendungsfälle des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG sind etwa die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für vermögende Ausländer, die über erhebliche Mittel verfügen und von ihrem Vermögen in der Bundesrepublik leben wollen (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 10.10.2010 - 2 K 1260/10 -, juris Rn. 8; VG Freiburg, Urteil vom 18.07.2018 - 1 K 1083/17 -, juris Rn. 25 ff.; VG München, Urteil vom 12.05.2021 - M 25 K 19.2489 -, juris Rn. 30; Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 7 AufenthG Rn. 14; vgl. auch Ziffer 7.1.3 Satz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz des Bundesministerium des Innern [im Folgenden: VwV-AufenthG]), oder die Erteilung eines Visums zum Zwecke der Adoption eines Kindes aus einem Staat, der dem Haager Adoptionsübereinkommen nicht beigetreten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 16.09 -, juris Rn. 10).

    Der Ausländer muss von seinem Vermögen mit einer gewissen Nachhaltigkeit seinen Lebensunterhalt bestreiten können (Bay. VGH, Beschluss vom 08.11.2019 - 10 CS 19.1798 -, juris Rn. 19 m. w. N.; VG Freiburg, Urteil vom 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m. w. N.; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8).

    Eine völkervertragsrechtliche Privilegierung von US-amerikanischen Staatsbürgern hinsichtlich der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen durch den Freundschaft-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29.10.1954 (BGBl. 1956 II S. 487 [im Folgenden: FHSV]) besteht nicht (so aber wohl: VG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2010 - 2 K 1260/10 -, juris Rn. 8; Maor, in: BeckOK AuslR, 27. Ed. 01.10.2020, § 7 AufenthG Rn. 14b; Fehrenbacher, in: HTK AuslR, Stand 12.05.2020, § 7 zu Abs. 1 Satz 3, Rn. 24).

    Weder aus Art. 1 Ziffer 1 FHSV, nach dem jeder Vertragsteil den Staatsangehörigen des anderen Vertragsteils, ihrem Vermögen, ihren Unternehmen und sonstigen Belangen jederzeit gerechte und billige Behandlung zusichert, noch aus dem Diskriminierungsgebot aus Art. 3 Ziffer 1 Satz 3 FHSV folgt aber eine ähnliche Verpflichtung, im Rahmen des Ermessens besonderes Wohlwollen anzuwenden (a. A. wohl aber: VG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2010 - 2 K 1260/10 -, juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).
  • VG München, 30.07.2019 - M 25 S 19.2490

    Erfolgloses Eilverfahren gegen die Ablehnung der Verlängerung der

    Vielmehr dürfte, um einen besonderen Einzelfall annehmen zu können, zu fordern sein, dass der Ausländer über ein so großes Vermögen verfügt, dass dieser seinen Lebensunterhalt dauerhaft aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann, ohne den Vermögensstock aufzubrauchen, oder über dauerhafte Erträge aus einem fremden Kapitalstock wie bei einer Rente verfügt (vgl. VG Stuttgart B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - beckonline, BeckRS 2010, 51425).
  • VG München, 12.05.2021 - M 25 K 19.2489

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis (Lebensunterhalt

    Dabei ist das Gericht der Auffassung, dass der Ausländer über ein so großes Vermögen verfügen muss, dass dieser seinen Lebensunterhalt mit einer gewissen Nachhaltigkeit bzw. dauerhaft aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann, ohne den Vermögensstock aufzubrauchen, oder über dauerhafte Erträge aus einem fremden Kapitalstock wie bei einer Rente verfügt (vgl. VG Stuttgart B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - beckonline, BeckRS 2010, 51425; VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - beckonline BeckRS 2018, 17396 Rn. 30; so auch BayVGH, B.v. 8.11.2019 - 10 CS 19.1798 - beckonline BeckRS 2019, 30490 Rn. 19, der auf die beiden vorstehenden Urteile verweist).
  • VGH Bayern, 20.03.2023 - 10 ZB 21.1819

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem aufenthaltsrechtlichen

    "Vor diesem Hintergrund erscheint es nach Auffassung des Senats auch als sachgerecht, dass zur Begründung eines besonderen Falles im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG gefordert wird, dass das Vermögen so groß ist, dass der Ausländer davon - mit einer gewissen Nachhaltigkeit - seinen Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. VG Freiburg, U.v. 18.7.2018 - 1 K 1083/17 - juris Rn. 32 f. m.w.N.; VG Stuttgart, B.v. 10.6.2010 - 2 K 1260/10 - juris Rn. 8 a.E.).
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