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   VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19   

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https://dejure.org/2021,47585
VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19 (https://dejure.org/2021,47585)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2021 - 8 K 439/19 (https://dejure.org/2021,47585)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2021 - 8 K 439/19 (https://dejure.org/2021,47585)
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Volltextveröffentlichung

  • rabüro.de

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Landratsämter in Baden-Württemberg für Überwachungsmaßnahmen nach dem BKrFQG

 
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  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1979 - X 3376/78
    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Die jeweils folgenden Nummern sind daher subsidiär zu den vorangehenden (BT-Drs. 7/910, S. 36: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1979 - X 3376/78 -, juris Rn. 17, Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl, 2019, § 3 Rn. 18; Henkel, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. Aufl. 2019, § 3 Rn. 35).

    Denn die zwischen den einzelnen Nummern des § 3 Abs. 1 LVwVfG bestehende Subsidiarität gilt nach dem Wortlaut, dem Sinn und Zweck und der Systematik der Vorschrift auch für mehrere, nacheinander aufgeführte Tatbestandsmerkmale innerhalb einer einzelnen Nummer (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.04.1979 - X 3376/78 -, juris Rn. 19 f.; Schuler/Harms, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Werkstand 07/2020, § 3 Rn. 18; Kranig, ZD 2013, 550, 553).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - 1 N 22.01

    Örtliche Zuständigkeit für Auskunftsverlangen nach dem Fahrpersonalgesetz und

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Maßgeblich ist für § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG - auch in Abgrenzung zum Sitz nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 LVwVfG - der Ort, an dem die Tätigkeiten bzw. Arbeitsvorgänge tatsachlich stattfinden, auf die sich die in Frage stehende Verwaltungshandlung bezieht (Ramsauer, in Kopp/ Ramsauer, VwVfG, 20. Aufl. 2019, § 3 Rn. 22; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - OVG 1 N 22.01 -, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass der Betrieb eines Unternehmens wie auch einer seiner Betriebsstatten eine gewisse räumlich-gegenständliche Verfestigung des Unternehmens bzw. der Betriebsstätte an einem Ort voraussetzen (a.A. wohl OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2008 - OVG 1 N 22.01 -, juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268

    Pflicht des Inhabers einer Ferienwohnungsagentur zur Leistung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Denn mit Blick auf eine Betriebsstätte eines Unternehmens im Sinne dieser Vorschrift ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass diese - wie auch der entsprechend heranzuziehende § 12 Satz 1 AO vorsieht - eine solche räumlich-gegenständliche und sogar auf eine gewisse Dauer angelegte Verfestigung erfordert und ein bloßes Tätigwerden in fremden Räumen für die Begründung einer Betriebsst#tte nicht ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 -6 § 2112/13 -, juris Rn. 48; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 3 Rn. 20; s.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 09.04.1987 -4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156, 157; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.05.2012 - 3 C 12.11

    Verwaltungsakt; rechtswidriger Verwaltungsakt; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Auch die Begleitumstände, unter denen die Willenserklärung abgegeben wurde, sind bei der Auslegung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 31.05.2012 - 3 C 12.11 -, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 04.07.2006 - 5 B 90.05

    Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage im

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Maßgebend fir die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist vorlegend - wie bei Anfechtungsklagen im Allgemeinen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.07.2006 - 5 B 90.05 -, juris Rn. 6) - der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier der Erlass des Widerspruchsbescheids.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2012 - 10 S 3390/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums; Angaben bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Dies ist dann der Fall, wenn für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechts- oder Tatsachenfrage von Bedeutung ist, die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich wäre und deren obergerichtliche Klärung zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.02.2012 - 10 S 3390/11 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 9 B 20.13

    Zum nicht mit Gründen versehenen Urteil; Auslegung von Willenserklärungen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Entscheidend ist nicht der innere, sondern der erklärte Wille, wie ihn der Empfänger bei objektiver Würdigung verstehen konnte (BVerwG, Beschluss vom 49.09.2013 - 9 B 20.13 u.a. -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 09.04.1987 - 4 B 85 A.435
    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Denn mit Blick auf eine Betriebsstätte eines Unternehmens im Sinne dieser Vorschrift ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass diese - wie auch der entsprechend heranzuziehende § 12 Satz 1 AO vorsieht - eine solche räumlich-gegenständliche und sogar auf eine gewisse Dauer angelegte Verfestigung erfordert und ein bloßes Tätigwerden in fremden Räumen für die Begründung einer Betriebsst#tte nicht ausreichend ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.12.2013 -6 § 2112/13 -, juris Rn. 48; Schmitz, in: Stelkens/ Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 3 Rn. 20; s.a. Bayerischer VGH, Urteil vom 09.04.1987 -4 B 85 A.435 - NVwZ-RR 1989, 156, 157; Bayerischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 4 ZB 17.2268 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 09.05.2019 - 2 C 1.18

    Erforderlichkeit einer Anlassbeurteilung in einem auf Regelbeurteilungen

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Ein Kausalzusammenhang ist dagegen zu bejahen, wenn nach den Umstanden des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den angenommenen Verfahrensmangel die Entscheidung anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urteil vom 09.05.2019 -2 C 1.18 -, juris Rn. 72 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2021 - 8 K 439/19
    Maßgeblich für die Beurteilung, ob eine behördliche Erklärung als Willenserklärung anzusehen ist und sie - wenn das der Fall ist - eine Regelung i.S.d. § 35 VwVfG enthält und welchen Inhalt diese hat, bestimmt sich nach den gemäß §§ 133, 157 BGB für die Auslegung von Willenserklärungen maßgeblichen Rechtsvorschriften (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.07.2018 - 6 B 75.17 -, juris Rn. 8).
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