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   VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22   

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VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22 (https://dejure.org/2022,40378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10.11.2022 - 4 K 2725/22 (https://dejure.org/2022,40378)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 10. November 2022 - 4 K 2725/22 (https://dejure.org/2022,40378)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 5 AufenthG 2004, Art 8 Abs 1 MRK, § 5 Abs 1 AufenthV, § 49 Abs 1 AufenthV
    Feststellung eines tatsächlichen Ausreisehindernisses - schuldlose Staatenlosigkeit; früheres Jugoslawien; Wiedereinbürgerungsmöglichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatenlos, Reiseausweis für Staatenlose, Reiseausweis für Ausländer, Privatleben, Verwurzelung, Entwurzelung, zumutbare Anforderungen, Gebühren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 92/13

    Auslegung und Anwendung des § 5 Abs. 1 Nr. 1a AufenthG; Erteilung einer

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Daneben ist die Behörde auch gehalten (Anstoßpflicht), von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Ausländer gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese Möglichkeiten mit dem betroffenen Ausländer bei Bedarf zu erörtern (vgl. zu den wechselseitigen Pflichten VGH Mannheim, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 87; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 51ff).

    Ein solches Zusammenwirken zulasten Dritter - hier der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Rechtsordnung - anzunehmen liegt jedenfalls dann nahe, wenn der Ausländer einer Bevölkerungsgruppe angehört, die in dem betreffenden Drittland nicht wohl gelitten ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 64).

    Auch bei einer schuldlosen Staatenlosigkeit kann ein Ausländer verpflichtet sein, einen (Wieder-)Einbürgerungsantrag zu stellen oder seine Nachregistrierung zu betreiben, um ein bestehendes Abschiebungshindernis zu beseitigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 67 und Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 - juris Rn. 74; VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Nach der Legaldefinition des Art. 1 Abs. 1 StlÜbK ist ein Staatenloser eine Person, die kein Staat auf Grund seines Rechts als Staatsangehöriger ansieht, d.h. eine Person, die de jure staatenlos ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 36).

    Gemeint sind damit Personen, die auf den Schutz ihres Staates verzichten, ohne dass ihr Staat sie deswegen seinerseits aus der Staatsangehörigkeit entlässt, sowie diejenigen, deren Staat ihnen seinen Schutz verweigert (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 27, 36) bzw. Personen, die den Schutz ihres Heimatstaates nicht in Anspruch nehmen wollen oder können (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.1984 - 1 C 30.81 - juris Rn. 21).

    Aus dem Umstand, dass eine Person rechtlich und tatsächlich eine Möglichkeit hat, eine Staatsangehörigkeit (ggf. auch wieder) zu erwerben, folgt nicht, dass das Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen auf diese Person schon nicht anwendbar ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 16.07.1996 - 1 C 30.93 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 8.98

    Aufenthaltsbefugnis; ehemals rumänische Staatsangehörige; Rechtmäßigkeit des

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    57 § 25 Abs. 5 Satz 4 AufenthG stellt mit dem Merkmal "zumutbare Anforderungen" auf die Obliegenheit des ausreisepflichtigen Ausländers ab, alles in seiner Kraft Stehende und ihm Zumutbare dazu beizutragen, etwaige Abschiebungshindernisse zu überwinden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 8.98 - juris Rn. 25).

    Es genügt, dass er zumutbare Handlungen zur Ermöglichung seiner Ausreise unterlässt oder verzögert; ohne Bedeutung ist es dabei, ob das Hindernis schuldhaft geschaffen worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998 - 1 C 8.98 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 30.12.1997 - 1 B 223.97

    Übermittlung einer Berufungsschrift durch Telefax - Ablehnung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    60 Einem ausreisepflichtigen Ausländer ist es im Einzelfall zumutbar, alle möglichen Schritte zu unternehmen, die staatsangehörigkeitsrechtlichen Konsequenzen der Auflösung der Republik Jugoslawien durch Erwerb einer der jeweiligen Volkszugehörigkeit entsprechenden Staatsangehörigkeit zu bewältigen und nicht die Stellung als Staatenloser im Bundesgebiet durch Untätigkeit zu verfestigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223.97 - juris Rn. 6).

    Im Übrigen übt die Behörde ihr Ermessen nicht fehlerhaft aus, wenn sie dem Betreffenden so lange keinen Reiseausweis für Staatenlose ausstellt, wie er die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise seine Staatenlosigkeit zu beseitigen; von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223.97 - juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 08.01.2018 - 19 C 16.670

    Keine unverschuldete Hinderung an der Ausreise bei unzureichender Mitwirkung an

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Auch bei einer schuldlosen Staatenlosigkeit kann ein Ausländer verpflichtet sein, einen (Wieder-)Einbürgerungsantrag zu stellen oder seine Nachregistrierung zu betreiben, um ein bestehendes Abschiebungshindernis zu beseitigen (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 67 und Urt. v. 29.01.2009 - 11 LB 136/07 - juris Rn. 74; VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 9).

    Im Übrigen übt die Behörde ihr Ermessen nicht fehlerhaft aus, wenn sie dem Betreffenden so lange keinen Reiseausweis für Staatenlose ausstellt, wie er die Möglichkeit hat, in zumutbarer Weise seine Staatenlosigkeit zu beseitigen; von einem Staatenlosen können weitreichende Bemühungen um die Verleihung einer in Betracht kommenden Staatsangehörigkeit verlangt werden, wozu gehört, den förmlichen Anforderungen zu entsprechen, die das als Aufnahmestaat in Betracht kommende Land für Einbürgerungsanträge aufgestellt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.12.1997 - 1 B 223.97 - juris Rn. 7; VGH München, Beschl. v. 08.01.2018 - 19 C 16.670 - juris Rn. 18).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2007 - 2 LA 441/07

    Bestehen eines Anspruchs auf Erteilung eines Reiseausweises für Staatenlose;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    52 Hinreichend nachgewiesen ist die Staatenlosigkeit, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass die Staaten, als deren Angehöriger der Betroffene überhaupt in Betracht kommt, ihn nicht als Staatsangehörigen ansehen; an diesen Nachweis dürfen aufgrund der mitunter gegebenen Beweisnot des Betroffenen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.12.2007 - 2 LA 441/07 - juris Rn. 6).

    Wäre eine gleichzeitige oder vorherige Einbürgerung des Vaters der Klägerin unabdingbare Voraussetzung für eine Einbürgerung der Klägerin, spricht einiges dafür, dass eine eventuelle Weigerung des Vaters der Klägerin bei der Beurteilung der Mitwirkungspflichten der Klägerin zu deren Lasten ginge (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.12.2007 - 2 LA 441/07 - juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 1622/07

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei Straftaten von erheblicher

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    51 c) Bei der Klägerin liegt jedoch ein tatsächliches Ausreisehindernis vor, da sie gegenwärtig staatenlos ist und kein aufnahmebereiter Staat vorhanden ist (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 78).

    Daneben ist die Behörde auch gehalten (Anstoßpflicht), von sich aus das Verfahren weiter zu betreiben und auf weitere, dem Ausländer gegebenenfalls nicht bekannte Möglichkeiten aufmerksam zu machen und diese Möglichkeiten mit dem betroffenen Ausländer bei Bedarf zu erörtern (vgl. zu den wechselseitigen Pflichten VGH Mannheim, Urt. v. 22.07.2009 - 11 S 1622/07 - juris Rn. 87; OVG Lüneburg, Urt. v. 25.03.2014 - 2 LB 92/13 - juris Rn. 51ff).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Unter "Ausreise" im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG ist sowohl die freiwillige Ausreise als auch die zwangsweise Abschiebung zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15 und Urt. v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 12).

    Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen Vollstreckungshindernissen ergeben, zu denen unter anderem auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind, als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG; bei Bestehen solcher Abschiebungsverbote bzw. Vollstreckungshindernissen hat nicht nur die zwangsweise Rückführung des betroffenen Ausländers zu unterbleiben, sondern es ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Ein geduldeter Aufenthalt ist nicht rechtmäßig (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.10.1990 - 1 C 15.88 - juris Rn. 19).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2017 - 3 B 14.16

    Humanitärer Aufenthaltstitel; Geburt im Inland; Ausschluss des Familiennachzugs

    Auszug aus VG Stuttgart, 10.11.2022 - 4 K 2725/22
    Dabei trifft ihn die Darlegungs- und Nachweislast dafür, dass er die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen, ein ausländisches Identitätsdokument zu erhalten, unternommen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.02.2017 - OVG 3 B 14.16 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2012 - 18 E 1084/11

    Staatenloser i.S.d. Art. 28 StlÜbk als ein sog. De-jure-Staatenloser und

  • BVerwG, 16.12.1998 - 1 B 105.98

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltsbefugnis nach unanfechtbarer Ablehnung

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LB 136/07

    Ausweisung und Androhung der Abschiebung aus dem Bundesgebiet; Verschleierung der

  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 57/17

    Einstweilige Anordnung; Abschiebung; Duldung; Staatenlosigkeit; Schulbesuch;

  • BVerwG, 26.06.2014 - 1 B 5.14

    Schicksal des vorläufigen Aufenthaltsrechts bei Antragsablehnung; zum zumutbaren

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 30.81

    Einbürgerung - Asylberechtigter - Iran - Iranische Regierung - Staatsangehöriger

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 11 S 1112/20

    Beschäftigungsduldung, Zuständigkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2010 - 2 M 132/10

    Faktischer Inländer

  • BVerwG, 19.11.2019 - 1 C 41.18

    Das Anwerbungs- und Vermittlungsmonopol der Bundesagentur für Arbeit in

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerfG, 25.08.2020 - 2 BvR 640/20

    Unzureichende Abwägung wesentlicher Umstände in einer Ausweisungssache verletzt

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2021 - 11 S 2721/20

    Anforderungen an die hinreichenden Erfolgsaussichten im

  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2020 - 11 S 3717/20

    Vorliegen eines Ausweisungsinteresses wegen strafgerichtlicher Verurteilung; kein

  • OVG Sachsen, 06.09.2021 - 3 A 419/18

    Zum Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen bei langjährigem Aufenthalt;

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