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   VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08   

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https://dejure.org/2009,20779
VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08 (https://dejure.org/2009,20779)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.03.2009 - 3 K 3163/08 (https://dejure.org/2009,20779)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. März 2009 - 3 K 3163/08 (https://dejure.org/2009,20779)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vorteil iSd § 28 Abs 4 WVG; Beitragspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Nutzens von Maßnahmen des Wasserverbandes als Voraussetzung für die Annahme eines die Beitragspflicht begründenden Vorteils

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.08.1955 - IV C 18.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Wenn etwa mit der erforderlichen Gewissheit feststehen würde, dass ein Verbandsmitglied den ihm gebotenen Vorteil "auf immer und ewig" beseitigt hat, und der Vorteil - objektiv unmöglich oder subjektiv unzumutbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.08.1955 -IV C 018.54-, DVBl. 1956, 717 - auch nicht erneut entstehen wird, kann sich die Frage stellen, ob die Mitgliedschaft aufgrund des § 24 Abs. 1 Satz 2 WVG aufrechterhalten werden kann.
  • BVerwG, 14.11.1996 - 4 B 205.96

    Wasserrecht - Zustandsstörerhaftung des Grundstückseigentümers für

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Aus diesem Grunde bedurfte auch die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Aufgabe des Eigentums an den genannten Grundstücken rechtlich grundsätzlich möglich ist, sowie die weitere Frage einer Sittenwidrigkeit der Dereliktion wegen beabsichtigter Drittschädigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 4 B 205/96 -, NVwZ 1997, 577 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998 - 10 S 233/97 -, VBlBW 1998, 312)im vorliegenden Fall keiner Entscheidung mehr.
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Es ist dann Sache der Verwaltungsbehörden und der Verwaltungsgerichte, die bei der Gesetzesauslegung verbleibenden Zweifelsfragen mit Hilfe der anerkannten Auslegungsregeln zu beantworten (vgl. BVerwG Beschluss vom 13.05.2008 -9 B 63.07 -, Juris, und Urteil vom 01.12.2005 - 10 C 4.04 -, NVwZ 2006, 589 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Dieses Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ) und soll im Bereich des Abgabenrechts für die Abgabenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit gewährleisten.
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Dieses Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ) und soll im Bereich des Abgabenrechts für die Abgabenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit gewährleisten.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1998 - 10 S 233/97

    Sittenwidrige Veräußerung eines Altlastengrundstücks zwecks Umgehung der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Aus diesem Grunde bedurfte auch die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob die Aufgabe des Eigentums an den genannten Grundstücken rechtlich grundsätzlich möglich ist, sowie die weitere Frage einer Sittenwidrigkeit der Dereliktion wegen beabsichtigter Drittschädigung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.11.1996 - 4 B 205/96 -, NVwZ 1997, 577 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.01.1998 - 10 S 233/97 -, VBlBW 1998, 312)im vorliegenden Fall keiner Entscheidung mehr.
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Dieses Bestimmtheitsgebot verlangt vom Normgeber, die Rechtsvorschriften so genau zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, 234 ; Beschlüsse vom 9. August 1995 - 1 BvR 2263/94 und 229, 534/95 - BVerfGE 93, 213 und vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 - BVerfGE 110, 370 ) und soll im Bereich des Abgabenrechts für die Abgabenschuldner eine ausreichende Vorhersehbarkeit und damit Rechtssicherheit gewährleisten.
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Vielmehr ist anerkannt, dass es legitime öffentliche Aufgaben rechtfertigen können, Grundstückseigentümer in einem öffentlich-rechtlichen Wasserverband zusammenzuschließen, sofern dabei schutzwürdige Interessen der Verbandsmitglieder nicht willkürlich vernachlässigt werden (BVerfG, Urt. v. 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 354).
  • VG Lüneburg, 15.05.2007 - 3 A 354/06

    Aufforstung; Aufhebung; Ausnahme; Beregnungsverband; Beseitigung; Entschließung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Eine andere rechtliche Betrachtungsweise könnte möglicherweise jedoch in extremen Ausnahmefällen geboten sein (vgl. hierzu VG Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 15.05.2007 - 3 A 354/06 -, juris).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2009 - 3 K 3163/08
    Vielmehr ist anerkannt, dass es legitime öffentliche Aufgaben rechtfertigen können, Grundstückseigentümer in einem öffentlich-rechtlichen Wasserverband zusammenzuschließen, sofern dabei schutzwürdige Interessen der Verbandsmitglieder nicht willkürlich vernachlässigt werden (BVerfG, Urt. v. 29.07.1959 - 1 BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 354).
  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 63.07

    Gesetzgebungsspielraum bei der Anordnung einer Gebührenpflicht für Amtshandlungen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09

    Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § 28

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. März 2009 - 3 K 3163/08 - teilweise geändert.

    Mit Urteil vom 11.03.2009 - 3 K 3163/08 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage stattgegeben und den Beitragsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11.03.2009 - 3 K 3163/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Münster, 23.03.2012 - 3 K 33/11

    Anforderungen an die Verteilung der Aufwendungen für Unterhaltung und

    vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15. November 1995 - 11 B 72/95 -, Urteil vom 12. Juli 2006 - 10 C 9/05 - VG Stuttgart, Urteil vom 11. März 2009 - 3 K 3163/08 - Klenke, Typisierung abgabenrechtlicher Tatbestände als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Konkordanzgebotes, KStZ 1998, 129.
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