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   VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16   

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https://dejure.org/2016,41871
VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16 (https://dejure.org/2016,41871)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.03.2016 - 7 K 979/16 (https://dejure.org/2016,41871)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. März 2016 - 7 K 979/16 (https://dejure.org/2016,41871)
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Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Klagen gegen Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Widdern und Verhängung eines Ordnungsgeldes -mündliche Verhandlung-

 
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  • VG Stuttgart - 7 K 6179/15 (anhängig)
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16
    Zum Anderen wendet sich der Kläger gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100 EUR wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht (Az.: 7 K 6179/15).

    Klage gegen die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 100 EUR wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht (Az.: 7 K 6179/15):.

  • VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16
    Dem hiergegen erneut gestellten Eilantrag des Klägers gab das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 17.08.2016 (7 K 4084/16) statt und stellte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder her.
  • VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2016 - 7 K 979/16
    Der Kläger wendet sich zum Einen gegen einen Beschluss des Gemeinderats der Stadt Widdern vom 21.01.2016, in dem festgestellt und bestätigt wurde, dass ein wichtiger Grund für sein Ausscheiden aus dem Gemeinderat vorliegt (Az.: 7 K 978/16).
  • VG Stuttgart, 30.11.2016 - 7 K 978/16

    Klage eines Ratsmitglieds gegen sein auf eigenen Antrag hin beschlossenes

    In seinem Beschluss vom 11.03.2016 (7 K 979/16) führte das Verwaltungsgericht Stuttgart aus, dass es sich bei dem "Widerruf" der Bestellung als Gemeinderatsmitglied um einen Verwaltungsakt handle, gegen den Eilrechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft sei.
  • VG Stuttgart, 17.08.2016 - 7 K 4084/16

    Klagen gegen Ausscheidens aus dem Gemeinderat der Stadt Widdern und Verhängung

    Mit der Klage hatte der Kläger zudem einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, den die 7. Kammer mit Beschluss vom 11.03.2016 (7 K 979/16) als unzulässig ablehnte, da dem Kläger wegen seines widersprüchlichen Verhaltens ein Rechtsschutzbedürfnis fehlen würde.
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