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   VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19   

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https://dejure.org/2019,25064
VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19 (https://dejure.org/2019,25064)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.03.2019 - 8 K 992/19 (https://dejure.org/2019,25064)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. März 2019 - 8 K 992/19 (https://dejure.org/2019,25064)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 S 1 Nr 4 PBefG, § 25 Abs 2 PBefG, § 26 Nr 2 PBefG
    Verlegung des Betriebssitzes eines Taxiunternehmers; Definition des Betriebssitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxigenehmigung; Erlöschen; Betriebssitz; Verlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Frankfurt/Main, 16.05.2001 - 12 E 1602/00
    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Durch das Erlöschen der Genehmigung bei Verlegung des Betriebssitzes in eine andere Gemeinde soll verhindert werden, dass der Taxenverkehr in einer anderen Gemeinde ausgeübt und dadurch die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes an diesem Ort gefährdet wird (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 16.05.2001 - 12 E 1602/00 -, juris; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Dezember 2018, § 26 Nr. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Das Gericht nimmt in diesem Rahmen eine eigene Interessenabwägung vor (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gem. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, ESVGH 47, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1994 - 3 S 1443/93

    Erteilung einer Taxigenehmigung - Bestehen eines Betriebssitzes

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 1.83 -, jeweils juris) Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die nach seiner Auffassung erfüllt sein müssen, um einen Betriebssitz annehmen zu können.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2017 - 10 S 1160/16

    Feststellender Verwaltungsakt; Abgrenzung von einschränkender Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Jedenfalls würde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zur Folge haben, dass dem Antragsteller eine vorübergehende weitere Nutzung der Taxigenehmigungen etwa im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (vgl. § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG) nicht vorgeworfen werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2017 - 10 S 1160/16 -, juris; BVerwG, Urteil vom 20.01.2016 - 9 C 1.15 -, juris).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 1.83

    Personenbeförderung - Genehmigung - Genehmigungsbehörde - zuständigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 (Urteil vom 28.09.1994 - 3 S 1443/93 -, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 20.09.1984 - 7 C 1.83 -, jeweils juris) Mindestvoraussetzungen aufgestellt, die nach seiner Auffassung erfüllt sein müssen, um einen Betriebssitz annehmen zu können.
  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.03.2019 - 8 K 992/19
    Jedenfalls würde die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zur Folge haben, dass dem Antragsteller eine vorübergehende weitere Nutzung der Taxigenehmigungen etwa im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (vgl. § 61 Abs. 1 Nr. 1 PBefG) nicht vorgeworfen werden könnte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.2017 - 10 S 1160/16 -, juris; BVerwG, Urteil vom 20.01.2016 - 9 C 1.15 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2019 - 9 S 880/19

    Verlegung des Betriebssitzes eines Taxiunternehmers

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. März 2019 - 8 K 992/19 - wird zurückgewiesen.
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