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   VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10   

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https://dejure.org/2011,69074
VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10 (https://dejure.org/2011,69074)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2011 - 11 K 3583/10 (https://dejure.org/2011,69074)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2011 - 11 K 3583/10 (https://dejure.org/2011,69074)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Ermessensbetätigung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Ermessensbetätigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bedeutung der Einhaltung der Pflichtquote gem. § 71 Abs. 1 SGB IX i.R.d. Ermessensbetätigung des Integrationsamtes vor der Zustimmung zur Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerbehindertenrecht - Schwerbehinderter; Integrationsamt; Zustimmung zur Kündigung; Ermessen; Sachverhaltsaufklärungsmangel; Beschäftigungspflicht; Pflichtquote; Zumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Die zu treffende Ermessensentscheidung setzt somit eine Abwägung einerseits der Belange des schwerbehinderten Beschäftigten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und andererseits der Interessen des Arbeitgebers, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).

    Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Arbeitgeber gehalten wäre, den Schwerbehinderten "durchzuschleppen" (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140), wenn also eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.06.1990 aaO).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Dieses hat über einen Antrag des Arbeitgebers auf Erteilung der Zustimmung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.1989 - 6 S 1 297/88 -).

    Damit werden die Grenzen dessen bestimmt, was zur Verwirklichung des dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Teilhabeanspruchs dem Arbeitgeber zugemutet werden darf (BVerwG, Urteil vom 31.07.2007 - 5 B 81/06 -, und Urt. v. 02.07.1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287 m. w. N. zum SchwbG).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an wirtschaftlichem Nutzen in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.1 0.1 971 V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -, Beschluss vom 18.09.1989 - 5 B 100.89 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2 und Beschluss vom 16.06.1990 - 5 B 1 27.89 -, Buchholz a.a.0. Nr. 3 und Urt. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336 = DVBl 1996, 858).

    Die Behörde muss vielmehr dem Untersuchungsgrundsatz (§ 20 SGB X) folgend alle Tatsachen ermitteln, die unter Berücksichtigung des Antrags auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung erforderlich sind, um die gegensätzlichen Interessen gegeneinander abzuwägen und sich von der Richtigkeit der für die Entscheidung wesentlichen Umstände unter Berücksichtigung der Behauptungen der Verfahrensbeteiligten eine eigene Überzeugung zu bilden (vgl. etwa Bay. VGH, Beschl. v. 18.6.2008 - BV 05.2467 - unter Hinweis auf BVerwG vom 19.10.1995, BVerwGE 99, 336/338 und vom 6.2.1995 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1985 Nr. 9).

  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an wirtschaftlichem Nutzen in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.1 0.1 971 V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -, Beschluss vom 18.09.1989 - 5 B 100.89 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2 und Beschluss vom 16.06.1990 - 5 B 1 27.89 -, Buchholz a.a.0. Nr. 3 und Urt. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336 = DVBl 1996, 858).
  • BVerwG, 18.09.1989 - 5 B 100.89

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - Anforderungen an

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass das Interesse des Arbeitgebers an wirtschaftlichem Nutzen in zumutbarer Weise zurücktreten muss (BVerwG, Urteil vom 27.1 0.1 971 V C 78.70 -, BVerwGE 39, 36 -, Beschluss vom 18.09.1989 - 5 B 100.89 Buchholz 436.61 § 15 SchwbG 1986 Nr. 2 und Beschluss vom 16.06.1990 - 5 B 1 27.89 -, Buchholz a.a.0. Nr. 3 und Urt. v. 19.10.1995, BVerwGE 99, 336 = DVBl 1996, 858).
  • BVerwG, 22.11.1994 - 5 B 16.94

    Mitwirkung des Schwerbehinderten im Kündigungs- Zustimmungsverfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Diejenigen Umstände, die den persönlichen Lebensbereich des Schwerbehinderten berühren, von ihm aber im Verwaltungsverfahren nicht geltend gemacht werden, braucht das Integrationsamt bei seiner Ermessensentscheidung nicht eigens "ausermitteln", soweit diese sich ihm bei vernünftiger Überlegung nicht aufdrängen mussten oder aber durch die Beteiligten ein Hinweis erfolgt ist (BVerwG, Beschluss vom 22.11.1994 - 5 B 16.94 -, Buchholz 436.61 § 85 SGB IX Nr. 8; Beschluss vom 23.09.1997 - 9 S 1635/96).
  • BVerwG, 05.12.2006 - 5 B 171.06

    Ermessensentscheidung nach § 88 SGB IX - Arbeitszeit - Mehrarbeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Die zu treffende Ermessensentscheidung setzt somit eine Abwägung einerseits der Belange des schwerbehinderten Beschäftigten an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes und andererseits der Interessen des Arbeitgebers, die vorhandenen Arbeitsplätze wirtschaftlich zu nutzen und den Betrieb nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu führen, voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.12.2006 - 5 B 171.06 und Urt. v. 28.02.1968, BVerwGE 29, 140).
  • BVerwG, 10.11.2008 - 5 B 79.08

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Nichtzulassung der Revision - Zustimmung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    In Fällen, in denen die Zustimmung für die beabsichtigte Kündigung erteilt wird, kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt des Bescheids an, der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war mit der Folge, dass erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretene oder vom Schwerbehinderten danach mitgeteilte oder sonstwie bekannt gewordene Umstände die Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten und damit der erteilten Zustimmung im Grundsatz nicht mehr berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2008, - 5 B 79.08 -, ; s. auch Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.11.2010, - M 15 K 09.5850 -, mit weiteren Nachweisen).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    Zwar bestehen infolge der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20.01.2009 in der Rechtssache C-350/06) zum Entgeltanspruch der Arbeitnehmer für krankheitsbedingt ausgefallenen Urlaubsanspruch, für Arbeitgeber in der gegebenen Konstellation entsprechende finanzielle Belastungen, nachdem der EuGH aus Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.11.2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in Verbindung mit Art. 2 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12.06.1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit auf einen entsprechenden "Urlaubsabgeltungsanspruch" erkannt hat.
  • VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.5850

    Schwerbehindertenrecht; außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2011 - 11 K 3583/10
    In Fällen, in denen die Zustimmung für die beabsichtigte Kündigung erteilt wird, kommt es für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage insoweit maßgeblich auf den Zeitpunkt des Bescheids an, der die Grundlage für die dann erklärte Kündigung war mit der Folge, dass erst nach Ausspruch der Kündigung eingetretene oder vom Schwerbehinderten danach mitgeteilte oder sonstwie bekannt gewordene Umstände die Rechtmäßigkeit der Ermessensbetätigung der Beklagten und damit der erteilten Zustimmung im Grundsatz nicht mehr berühren (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.11.2008, - 5 B 79.08 -, ; s. auch Verwaltungsgericht München, Urteil vom 18.11.2010, - M 15 K 09.5850 -, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1989 - 6 S 1297/88

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten - unzumutbares "Durchschleppen"

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des

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