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   VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17   

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VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17 (https://dejure.org/2018,12159)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.04.2018 - 1 K 8555/17 (https://dejure.org/2018,12159)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. April 2018 - 1 K 8555/17 (https://dejure.org/2018,12159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 20 Abs 2 FeV 2010, § 20 Abs 1 S 2 FeV 2010, § 15 Abs 1 FeV 2010
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne weitere Fahrbefähigungsprüfung; Fahrpraxis im EU-Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FeV § 20 Abs. 2 ; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2, 3
    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Fahrpraxis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU-Fahrerlaubnis ohne Fahrpraxis in Deutschland

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne Wiederholung der Prüfung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 11 B 11.1873

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung der Klassen 1 und 3 (alt)

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).

    Daraus folgt auch, dass der Berechtigte in diesen Staaten legal Fahrpraxis erwerben kann (so wohl auch: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris).

  • OVG Sachsen, 26.07.2013 - 3 D 9/13

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, Anordnung einer Fahrerlaubnisprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).

  • OVG Sachsen, 30.09.2014 - 3 D 35/14

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach mangelnder Fahrpraxis über einen Zeitraum

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Danach bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für im Ausland erworbene Fahrpraxis des Klägers, sodass das Gericht auch unter Beachtung des § 86 VwGO nicht über das erfolgte Maß hinaus zur weiteren Sachaufklärung verpflichtet war, weil die bislang bekannten Tatsachen dies nicht nahelegen und sich die Notwendigkeit weiterer Ermittlungen auch nicht aufdrängen musste (BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 10 C 11/07 -, BVerwGE 131, 186-198).
  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass sich ein legitimes Feststellungsinteresse des Klägers daraus ergeben kann, "die Früchte des bisherigen Prozesses zu erhalten" (BVerwG, Urteil vom 20.01.1989 - 8 C 30/87 -,, BVerwGE 81, 226, 227 oder juris, Rn. 9).
  • VGH Bayern, 17.10.2006 - 11 CE 06.974

    Vorläufige Erteilung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Erweist sich sein Begehren auf Erteilung der Fahrerlaubnis ohne aktuellen Nachweis der Fahrbefähigung als rechtmäßig, ist der von § 44a VwGO bezweckten Verfahrenskonzentration genüge getan, weil dann feststeht, dass die weitergehende Anordnung rechtswidrig war (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.10.2006 - 11 CE 06.974 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 C 23.09

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Periode; Zuteilungsperiode;

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Die Regelungslücke in Bezug auf die Verpflichtungssituation ist jedoch planwidrig und die Interessenlage zu jener des Anfechtungsklägers, § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO, vergleichbar (allg. Ansicht, vgl.: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2012 - 8 S 2245/10 -, juris Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 21.12.2010 - 7 C 23/09 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Dabei ist sowohl die Zeitdauer der fehlenden Fahrpraxis als auch der Zeitraum zu berücksichtigen, über den sich die Fahrpraxis des Bewerbers in der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erstreckt hatte, bevor ihm die Fahrerlaubnis entzogen wurde (BVerwG, Urteil vom 27.10.2011 - 3 C 31.10 -, juris Rn. 11; SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Rn. 10; vgl. auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 20 FeV Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2012 - 16 A 1500/10

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist man sich insofern jedenfalls einig, dass fehlende Fahrpraxis über einen Zeitraum von länger als 10 Jahren die Annahme rechtfertigt, dass der Bewerber nicht mehr über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse sowie über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung nicht mehr fähig ist (nach 17 Jahren: BayVGH, Urteil vom 17.04.2012 - 11 B 11.1873 -, juris Rn. 33; nach 16 Jahren: SächsOVG, Beschluss vom 30.09.2014 - 3 D 35/14 -, juris Leitsatz; nach 14 Jahren: OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2012 - 16 A 55/12 -, juris und Beschluss vom 04.01.2012 - 16 A 1500/10 -, juris; nach 13 Jahren bei nur 15-monatiger Fahrpraxis vor Entziehung der Fahrerlaubnis: SächsOVG, Beschluss vom 26.07.2013 - 3 D 9/13 -, juris Leitsatz 2).
  • VG Bremen, 30.01.2012 - 5 K 1036/11

    Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne vorherige Ablegung einer Fahrprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.04.2018 - 1 K 8555/17
    Für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kommt es ausschließlich auf die berechtigte Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr an (VG Bremen, Gerichtsbescheid vom 30.01.2012 - 5 K 1036/11 - juris, Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2012 - 16 A 55/12

    Erfordernis der Anordnung einer praktischen Fahrerlaubnisprüfung nach § 20 Abs. 2

  • EuGH, 26.04.2012 - C-419/10

    Hofmann - Richtlinie 2006/126/EG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2012 - 8 S 2245/10

    Festsetzungsfeststellungsklage - unvollständiger Bauantrag - Entscheidungsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2012 - 11 S 1470/11

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen; schwere Straftat; Prognose der

  • VG Stuttgart, 01.03.2017 - 1 K 2693/16

    Voraussetzungen für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 02.12.2020 - 11 C 20.2024

    Ausstellung eines EU-Führerscheins

    Wie schon das Verwaltungsgericht in dem Gerichtsbescheid vom 10. November 2014 festgestellt hat, kommt es hierfür auf eine ohne Fahrerlaubnis gewonnene Fahrpraxis nicht an (vgl. VG Stuttgart, U.v. 11.4.2018 - 1 K 8555/17 - juris Rn. 33; VG Meiningen, U.v. 19.8.2014 - 2 K 106/14 Me - Blutalkohol 51, 369 = juris Rn. 24; VG Bremen, GB.v. 30.1.2012 - 5 K 1036/11 - juris Rn. 16).
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