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   VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07   

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https://dejure.org/2007,18265
VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07 (https://dejure.org/2007,18265)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2007 - 7 K 187/07 (https://dejure.org/2007,18265)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2007 - 7 K 187/07 (https://dejure.org/2007,18265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG 2004 bei Übersendung der Mehrausfertigung per Telefax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch der Gerichtskasse auf eine Dokumentenpauschale bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax an das Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten: Dokumentenpauschale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 06.06.1990 - 1 S 1598/90

    Gerichtskosten: Schreibauslagen für Abschriften eines per Telefax übermittelten

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07
    Werden bei einem durch Telefax eingereichten Schriftsatz wie hier sogleich auf demselben Weg die erforderlichen "Ablichtungen" mitgeliefert, entsteht für die Partei oder den Beteiligten keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG, da er dann eine "Beifügung" nicht unterlassen hat (vgl. VGH Kassel, NJW 1991, 316; NJW 1992, 3055; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 28 GKG, Rdnr. 5; Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Aufl., § 28 Rdnr. 6).
  • VGH Hessen, 19.03.1992 - 4 TH 967/91

    Einreichen eines Antrages per Telefax - spätere Nachsendung des Originalantrags -

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2007 - 7 K 187/07
    Werden bei einem durch Telefax eingereichten Schriftsatz wie hier sogleich auf demselben Weg die erforderlichen "Ablichtungen" mitgeliefert, entsteht für die Partei oder den Beteiligten keine Zahlungspflicht nach § 28 GKG, da er dann eine "Beifügung" nicht unterlassen hat (vgl. VGH Kassel, NJW 1991, 316; NJW 1992, 3055; Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 28 GKG, Rdnr. 5; Meyer, Gerichtskostengesetz, 7. Aufl., § 28 Rdnr. 6).
  • OLG Brandenburg, 22.09.2022 - 1 Ws 118/21

    Weitere Vollstreckung nach § 459g Abs. 5 S. 1 StGB a.F. Entreicherung durch

    Die Grundstücke "Y" (1/3 Miteigentümeranteil) und "Z" (1/4 Miteigentümeranteil) seien im Wege der Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung (Beschlüsse des Amtsgerichts Neuruppin vom 26. April 2007, 7 K 187/07, 7 L 50/07 und vom 06. Juni 2007, 7 K 224/07) veräußert worden, wobei die Immobilien mit Grundschulden und Zwangssicherungshypotheken wertausschöpfend belastet gewesen seien (S. 29 ff. Anwaltsschriftsatz vom 26. August 2022).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2007 - 4 S 1610/07

    Dokumentenpauschale bei Übersendung der Mehrfertigungen per Telefax

    Auf die Beschwerde des Vertreters der Staatskasse wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. Juni 2007 - 7 K 187/07 - geändert.
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