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   VG Stuttgart, 11.07.2013 - 5 K 1614/11   

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https://dejure.org/2013,40367
VG Stuttgart, 11.07.2013 - 5 K 1614/11 (https://dejure.org/2013,40367)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.07.2013 - 5 K 1614/11 (https://dejure.org/2013,40367)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 5 K 1614/11 (https://dejure.org/2013,40367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begrenzung der waffenrechtlichen Erlaubnis für die Munition durch die Akzessorietät der waffenrechtlichen Erlaubnis für Munition von der waffenrechtlichen Erlaubnis für die Schusswaffe; Kein Schießen mit Sammlerwaffen zur Erprobung durch eine Waffenbesitzkarte für ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 AWaffV, § 1 WaffG 2002, § 2 Abs 2 WaffG 2002, § 10 Abs 5 WaffG 2002, § 12 Abs 2 Nr 2 WaffG 2002
    Begrenzung der waffenrechtlichen Erlaubnis für Munition - Schießen mit Sammlerwaffen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Waffenrecht - Besitz; Brauchtumsschütze; Erlaubnisschein; Erwerb; Jäger; Munitionserwerbserlaubnis; Sammler; Schießen; Sportschütze; Umgang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG München, 22.07.2015 - M 7 K 14.3079

    Sprengstoffrechtliche Bedürfnis ist nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem

    Eine Sammlung dient lediglich der Zusammenstellung und Dokumentation von Waffen innerhalb eines bestimmten Sammelthemas, so dass das Bedürfnis des Sammlers nicht das Schießen mit Sammelwaffen umfasst (vgl. Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffR, 10. Aufl. 2015, § 9 AWaffV Rn. 2; VG Darmstadt, U v. 1. Oktober 2007 - 5 E 1211/06 - juris Rn. 24 ff.; VG Stuttgart, U. v. 11. Juli 2013 - 5 K 1614/11 - juris Rn. 17) und folglich auch kein sprengstoffrechtliches Bedürfnis zum Wiederladen von Sammlerwaffen anzuerkennen ist.
  • VG München, 15.02.2017 - M 7 K 16.1347

    Sprengstoffrechtliches Bedürfnis nach dem Wiederladen von Sammlerwaffen

    Eine Sammlung dient lediglich der Zusammenstellung und Dokumentation von Waffen innerhalb eines bestimmten Sammelthemas, so dass das Bedürfnis des Sammlers nicht das Schießen mit Sammlerwaffen umfasst (Rspr. der Kammer, U.v. 22.7.2015 - M 7 K 14.3079 - juris Rn. 22; vgl. auch Papsthart in Steindorf/Heinrich/Papsthart, WaffR, 10. Aufl. 2015, § 9 AWaffV Rn. 2; VG Darmstadt, U.v. 1.10.2007 - 5 E 1211/06 - juris Rn. 24 ff.; VG Stuttgart, U.v. 11.7.2013 - 5 K 1614/11 - juris Rn. 17) und folglich auch kein sprengstoffrechtliches Bedürfnis zum Wiederladen von Sammlerwaffen anzuerkennen ist.
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