Rechtsprechung
VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtlicher Umgang mit mängelbehafteten Vorgängen auf dem Gebiet des Staatsangehörigkeitsrechts gem. §§ 30, 35 StAG; Einleitung eines Feststellungsverfahrens von Amts wegen nach § 30 Abs. 1 S. 2 StAG bei nicht wirksamem Eintritt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
StAG § 30, StAG § 35, StAG § 30 Abs. 1 S. 2, StAG § 10, StAG § 11, StAG § 35 Abs. 3
Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Einbürgerungsverfahren, Feststellungsverfahren, falsche Personalien, Falschangaben, Nichtigkeit, Identitätsfeststellung, Klärung der Identität, Identität, Täuschung über Identität
- Justiz Baden-Württemberg
§ 10 Abs 1 RuStAG, § 35 Abs 3 RuStAG, § 30 Abs 1 RuStAG
Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwaltungsakt (Nichtigkeit); Einbürgerung nach StAG - Einbürgerung unter falschem Namen; Einbürgerung unter der Identität einer anderen (realen) Person; Einbürgerungsurkunde; Nichtigkeit der Einbürgerung; Besonders schwerwiegender Fehler; Offenkundiger Fehler; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die "phantasievolle" Einbürgerung
- wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)
Einbürgerung unter Phantasienamen nicht nichtig
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Einbürgerung unter Phantasienamen nicht nichtig
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
Einbürgerung bei Identitätstäuschung
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
5. Lediglich wenn sich ein Einbürgerungsbewerber im vorangegangenen Einbürgerungsverfahren der tatsächlichen Personalien einer anderen realen Person bedient, ergibt sich die Nichtigkeit der Einbürgerung aus dem Umstand, dass ansonsten zwei Personen aus dem Vorgang der Einbürgerung für sich Rechtsfolgen abzuleiten in der Lage wären (Bestätigung von VG Stuttgart, Urt. v. 12.11.2012 - 11 K 3014/12 -, ).Anders als in einem früheren - rechtskräftigen - Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.11.2012 (11 K 3014/12) ausgeführt, habe sich der Kläger hier nicht der tatsächlichen Personalien einer anderen, real existierenden Person bemächtigt, vielmehr habe er sich frei erfundener Personalien bedient.
Soweit die Beklagte zunächst auf § 44 Abs. 2 Nr. 2 LVwVfG verweist, ist dieser für die vorliegende Konstellation von vornherein nicht einschlägig (VG Stuttgart, Urt. v. 12.11.2012 - 11 K 3014/12 -, ).
26 Die Beklagte vermag auch aus der Entscheidung des Einzelrichters der erkennenden Kammer vom 12.11.2012 (- 11 K 3014/12 -, ) nichts anderes zugunsten ihrer Rechtsansicht herzuleiten.
- BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73
Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
4. Eine Einbürgerung unter falschem Namen aufgrund von falschen Angaben stellt keinen jener offenkundigen schweren Mängel dar, die die Nichtigkeit dieser Einbürgerung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zur Folge hat (Bestätigung von BVerwG, Urt. v. 08.03.1977 - I C 15.73 -, NJW 1977, 1603, ).Bereits mit Urteil vom 08.03.1977 (- I C 15.73 -, NJW 1977, 1603, ) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass eine Einbürgerung unter falschem Namen aufgrund von falschen Angaben keinen jener offenkundigen schweren Mängel aufweist, die die Nichtigkeit dieser Einbürgerung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts zur Folge hätte.
- BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81
Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Andere als im angefochtenen Bescheid genannte Normen sind nur dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch eine Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides eintreten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989 - 9 C 28/89 - und grundlegend schon Urt. v. 27.1.1982 - 8 C 12/81 -, jeweils ).
- BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10
Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte; …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Die Beklagte vermag sich zuletzt aber auch nicht darauf berufen, das Bundesverwaltungsgericht selbst habe in seiner Entscheidung vom 01.09.2011 (- 5 C 27/10 -, BVerwGE 140, 311 = ImfAuslR 2012, 27 = NVwZ 2012, 707 = ) entschieden, dass die Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil der Prüfung der in §§ 10 und 11 StAG genannten Einbürgerungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe ist, woraus eben geschlossen werden müsse, dass Mängel insoweit zu einer Nichtigkeit der gleichwohl vorgenommenen Einbürgerung führen müssten. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09
Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 01.09.2011 hat er aber im dortigen Verfahren selbst noch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 18.08.2010 (- 19 A 1412/09 -, ) die gegenteilige Ansicht vertreten, wonach es gerade keine Pflicht zur Identitätsklärung als Regelvoraussetzung im Einbürgerungsverfahren gebe, da nach der Systematik des Gesetzes die Identität im ausländerrechtlichen Verfahren geklärt und eine erneute Prüfung vom Staatsangehörigkeitsrecht daher nicht verlangt werde. - VG Stuttgart, 22.03.2012 - 11 K 3604/11
Einbürgerungsbewerber; gesicherte Identität; Anforderungen an Identitätsnachweis
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Zwar trifft es zu, dass im Einbürgerungsverfahren von einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Klärung der Identität ausgegangen werden muss (so bereits zuvor VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2010 - 11 K 223/09 -, und ebenso Urteil vom 22.03.2012 - 11 K 3604/11 -, ). - VG Stuttgart, 01.03.2010 - 11 K 223/09
Identitätsermittlung zur Einbürgerung; Verpflichtungsklage eines Sudanesen bei …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Zwar trifft es zu, dass im Einbürgerungsverfahren von einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der Klärung der Identität ausgegangen werden muss (so bereits zuvor VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2010 - 11 K 223/09 -, und ebenso Urteil vom 22.03.2012 - 11 K 3604/11 -, ). - BVerwG, 21.11.1989 - 9 C 28.89
Gesetzesbegriff der Aufenthaltsermöglichung - Vom Asylverfahren losgelöste …
Auszug aus VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13
Andere als im angefochtenen Bescheid genannte Normen sind nur dann nicht heranzuziehen, wenn dadurch eine Wesensveränderung des angefochtenen Bescheides eintreten würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1989 - 9 C 28/89 - und grundlegend schon Urt. v. 27.1.1982 - 8 C 12/81 -, jeweils ).