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   VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09   

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https://dejure.org/2009,5497
VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09 (https://dejure.org/2009,5497)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.11.2009 - 12 K 1587/09 (https://dejure.org/2009,5497)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. November 2009 - 12 K 1587/09 (https://dejure.org/2009,5497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zum Beihilfeanspruch für Beamte ohne zusätzliche private Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Beihilfe; Beihilfe i.R. von nicht gedeckter Aufwendungen im Krankheitsfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrige Ausschlussregelung einer Beihilfeverordnung bei fehlender Deckung durch landesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Zwang zur privaten Krankenversicherung für Beamte

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Landesbeamte

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Landesbeamte unwirksam

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zwang zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Landesbeamte unwirksam - Bestimmung verstößt gegen Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2009 - 4 S 1028/07

    Beihilfe für Aufwendungen im Rahmen der bei der Lebenspartnerin eines Beamten

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09
    Entscheidet sich der Dienstherr wie in Baden-Württemberg, seiner Fürsorgepflicht durch die Zahlung von Beihilfen nachzukommen, die zu der aus der gewährten Alimentation zu bestreitenden Eigenvorsorge ergänzend hinzutreten, so muss er gewährleisten, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht absichern kann (vgl. wiederum BVerfG, Urt. v. 7.11.2002, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.6.2009 - 4 S 1028/07 - ).
  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 2.07

    Fürsorgepflicht; Alimentation; amtsangemessener Lebensunterhalt; unzumutbare

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09
    Zwar verstößt sie nicht gegen Art. 33 Abs. 5 GG, da die Gewährung von Beihilfe nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört (BVerfG, Urt. v. 7.11.2002, BVerfGE 106, 252; BVerwG, Urt. v. 26.6.2008, BVerwGE 131, 234).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2004 - 3 L 96/02

    Kindertagesstätte, Förderung, Ermächtigungsgrundlage, Verordnung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09
    Jede Rechtsverordnung muss sich, um dem Vorrang des Gesetzes zu genügen, im Rahmen, den die Verordnungsermächtigung (vgl. Art. 61 Abs. 1 LVerf) absteckt, halten (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 6.10.2004 - 3 L 96/02 - ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 49.07

    Beihilferechtliche Kostendämpfungspauschale; Gesetzesvorbehalt für pauschale

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09
    Er kann sowohl die Dienst- oder Versorgungsbezüge erhöhen als auch die Beihilfekürzung (teilweise) rückgängig machen (BVerwG, Urt. v. 20.3.2008, BVerwGE 131, 20).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.11.2009 - 12 K 1587/09
    Ob einer Landesbeamtin Beihilfe gewährt werden kann, richtet sich nach der auf Grund von § 101 Landesbeamtengesetz - LBG - ergangenen Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Beihilfe in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen (Beihilfeverordnung - BVO -) und zwar in der zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen geltenden Fassung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 15.12.2005, BVerwGE 125, 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2010 - 10 S 2821/09

    Zum Ausschluss von Beihilfeansprüchen wegen Nichterfüllung der allgemeinen

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. November 2009 - 12 K 1587/09 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 11. November 2009 - 12 K 1587/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Stuttgart, 19.10.2011 - 8 K 3031/11

    Ausschluss von Beihilfeansprüchen; Versicherungspflicht; Verfassungsmäßigkeit

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Schriftsätze der Beteiligten und den Inhalt der beigezogenen Akten des Beklagten sowie der Gerichtsakte 12 K 1587/09 Bezug genommen.

    Für die restlichen 30% bzw. 20% sind die Klägerin und ihre Tochter somit seit 01.01.2009 versicherungspflichtig (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; VG Stuttgart, Urteil vom 11.11.2009 - 12 K 1587/09 - ).

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