Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22594
VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02 (https://dejure.org/2002,22594)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.12.2002 - 6 K 4792/02 (https://dejure.org/2002,22594)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 6 K 4792/02 (https://dejure.org/2002,22594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,22594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1996 - 1 S 1366/96

    Erstattung von Bestattungskosten durch Angehörige des Verstorbenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02
    Wie schon im Widerspruchsbescheid zutreffend dargelegt wurde, handelt es sich bei der Bestattungspflicht um eine öffentlich-rechtliche Pflicht, die von zivilrechtlichen Pflichten wie gerade auch der Unterhaltspflicht strikt zu unterscheiden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 05.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02
    Zwar darf eine Verwaltungsgebühr nicht prohibitiv wirken, doch ist gerade für eine Widerspruchsgebühr der Gesichtspunkt nicht unbeachtlich, dass durch ihre Erhebung - auch durch ihre Höhe - einer leichtfertigen oder gar missbräuchlichen Einlegung von Rechtsbehelfen entgegengewirkt werden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.02.1979 - 2 BvL 5.76 - BVerfGE 50, 217).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2001 - 1 S 1596/00

    Höhe der Widerspruchsgebühr

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.12.2002 - 6 K 4792/02
    Demgegenüber ist zu berücksichtigen, dass die Widerspruchsgebühr nicht nur Entgelt für den Aufwand der Widerspruchsbehörde selbst ist, sondern auch für die zeitlich vorhergehende und verfahrensnotwendige Tätigkeit der Ausgangsbehörde (vgl. hierzu und zum folgenden VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.09.2001 - 1 S 1596/00 -, veröffentlicht in VENSA).
  • VG Hamburg, 12.05.2005 - 15 K 4271/04

    Bestattungspflicht naher Angehöriger; Kostentragung; Aufrechnung mit

    Es besteht keine Pflicht des Landesgesetzgebers, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme oder Einschränkungen der Verpflichtung - etwa bei gestörten Familienverhältnissen - vorzusehen (VGH Mannheim, Urteil vom 19.10.2004, - 1 S 681/04 -, Juris, Rn. 24, und Urteil vom 5.12.1996, NJW 1997, 3113 f., Juris Rn. 17; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 10.9.2001, NJW 2002, 3491 f.; VG Stuttgart, Urteil vom 11. Dezember 2002, - 6 K 4792/02 -, Juris Rn. 16 - jeweils zu den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht