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   VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21   

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VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21 (https://dejure.org/2021,4891)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.03.2021 - 18 K 641/21 (https://dejure.org/2021,4891)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. März 2021 - 18 K 641/21 (https://dejure.org/2021,4891)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Eilantrag einer Pflegeheimbetreiberin gegen heimrechtliche Anordnungen des Landratsamtes Esslingen größtenteils erfolgreich.

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Pflegeheim: Drei Corona-Tests pro Woche für Mitarbeiter?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine rechtliche Grundlage für Corona-Tests von Pflegeheimkräften

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2020 - 1 S 2087/20

    Corona-Krise; CoronaVSchlachtBtrV BW vom 07.07.2020; Pflicht der Beschäftigten in

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG ermächtigt zu Maßnahmen gegenüber Nichtstörern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020 - 1 S 2087/20 -, juris).

    Bei der Coronavirus-Krankheit handelt es sich um eine übertragbare Krankheit (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020 - 1 S 2087/20 -, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2020 - 29 L 2547/20 -, juris Rn. 20).

    Es wurden auch zahlreiche Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider festgestellt, und es ist belegt, dass Verstorbene krank waren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 44).

    Unerheblich ist, ob die von der Norm adressierten Angehörigen des Personals von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf selbst als "Kranke", "Krankheitsverdächtige", "Ansteckungsverdächtige" oder "Ausscheider" angesehen werden können, da § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG nach seinem Wortlaut, Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern ermächtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 45).

    Sie kann dazu beitragen, bei asymptomatischen Personen Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen, und diese Personen bei Bedarf zu isolieren, um so die anderenfalls drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 46).

    Damit erfüllt er seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 48; VG Berlin, Beschl. v. 13.11.2020 - 11 L 420/20 -, juris Rn. 15).

    Die Testung des Personals von Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf kann dazu beitragen, Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitig zu erkennen und die drohende Weiterverbreitung des Virus zu verhindern (siehe oben; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 50).

    Auch kommt als milderes Mittel in Betracht, den Normadressaten zumindest die Möglichkeit einzuräumen, eine Ausnahme von der grundsätzlich bestehenden Testpflicht bei der zuständigen Behörde zu beantragen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 57).

    Das Robert-Koch-Institut selbst geht erkennbar davon, dass in den Einrichtungen, in denen anlasslose Testungen aufgrund infektionsschutzbedingter Besonderheiten in Betracht kommen, die konkrete Ausgestaltung dieser Testung nicht pauschal, sondern nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls erfolgen sollte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 56).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 20 NE 21.353

    Corona-Pandemie; Beobachtung; Testungspflicht (hier: Beschäftigte von

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Diesem Verständnis steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin auch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 02.03.2021 (Beschl. v. 02.03.2021 - 20 NE 21.353 -, abrufbar unter https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/20_ne_21-00353_anonym_.pdf , Rn. 10 u. 14), mit der dieser die dem § 1h Abs. 3 Satz 2 CoronaVO inhaltlich entsprechende Regelung in § 9 Abs. 2 Nr. 4 Teilsätze 1 und 2 11. BayIfSMV vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, da die von § 9 Abs. 2 Nr. 4 Teilsätze 1 und 2 11. BayIfSMV adressierten Beschäftigten von Einrichtungen nach 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 11. BayIfSMV nicht ansteckungsverdächtig im Sinne des § 2 Nr. 7 IfSG seien und die Bestimmung deshalb nicht in Einklang mit der Ermächtigungsgrundlage stehe, nicht entgegen.

    Denn anders als die hier zu beurteilende Bestimmung in § 1h Abs. 3 Satz 2 CoronaVO beruht die Regelung in § 9 Abs. 2 Nr. 4 Teilsätze 1 und 2 11. BayIfSMV nicht auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG, sondern auf § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 29 IfSG (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2021, a.a.O. Rn. 10 f.).

    Zudem hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung selbst ausdrücklich offengelassen, ob eine dem Schutz der Bewohner von Einrichtungen vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 dienende Testungspflicht auf andere Rechtsgrundlagen gestützt werden könnte (vgl. BayVGH, Beschl. v. 02.03.2021, a.a.O. Rn. 21).

    Vielmehr ist als ein im Hinblick auf den Infektionsschutz ebenso geeignetes, aber für die Normadressaten milderes Mittel eine Ausgestaltung der Testpflicht denkbar, welche nach dem für die Bewohner einer Einrichtung tatsächlich bestehenden Risiko differenziert, indem das Bestehen der Testpflicht beispielsweise vom gegenwärtigen Bestehen einer COVID-19-Infektion in der Einrichtung, von der Inzidenz des jeweiligen Gebiets, von der Impfquote in der Einrichtung und vom Impfstatus des Normadressaten abhängig gemacht wird (vgl. zu Letzterem BayVGH, Beschl. v. 02.03.2021, a.a.O. Rn. 21).

    Starke Indizien deuten zudem darauf hin, dass eine Impfung auch das Transmissionsrisiko deutlich senken oder sogar ausschließen dürfte (vgl. Internetseite des SWR, Können Geimpfte das Coronavirus weiterverbreiten?, 08.03.2021, abrufbar unter https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html ; BayVGH, Beschl. v. 02.03.2021, a.a.O. Rn. 14).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Ein Gesetz ist geeignet, wenn mit seiner Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann, wobei dem Gesetzgeber bei der Beurteilung der Eignung ein Beurteilungsspielraum zusteht (stRspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92 -, juris Rn. 122 m.w.N.).

    Ein Gesetz ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei dem Gesetzgeber auch insoweit ein Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994, a.a.O. Rn. 122).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Eine "geltungserhaltende Reduktion" beziehungsweise ein Austausch des Regelungsgehalts der Anordnung in Nummer 2 des angegriffenen Bescheids ist der Kammer verwehrt (vgl. OVG Sachs.-Anh., Beschl. v. 09.07.2019 - 3 L 79/16 -, juris Rn. 89).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Damit erfüllt er seinen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzauftrag, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 48; VG Berlin, Beschl. v. 13.11.2020 - 11 L 420/20 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Unerheblich ist, ob die von der Norm adressierten Angehörigen des Personals von stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf selbst als "Kranke", "Krankheitsverdächtige", "Ansteckungsverdächtige" oder "Ausscheider" angesehen werden können, da § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG nach seinem Wortlaut, Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers zu Maßnahmen auch gegenüber Nichtstörern ermächtigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11 -, juris Rn. 26; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020, a.a.O. Rn. 45).
  • BVerwG, 24.10.2018 - 4 B 15.18

    Abwehranspruch; Behördliche Normverwerfungskompetenz; Einzelhandel;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    § 1h Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 Alt. 1 CoronaVO ist jedoch aller Voraussicht nach rechtswidrig und deshalb ungültig (vgl. zur gerichtlichen Normverwerfungskompetenz BVerwG, Beschl. v. 24.10.2018 - 4 B 15.18 -, juris Rn. 14, und Urt. v. 28.06.2000 - 11 C 13.99 -, juris Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Dauerverwaltungsakte ist bei der Entscheidung, ob die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO anzuordnen oder wiederherzustellen ist, auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, juris Rn. 4).
  • VG Düsseldorf, 22.12.2020 - 29 L 2547/20

    Corona Testverpflichtung Allgemeinverfügung Zeitarbeitsfirma Fleischindustrie

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Bei der Coronavirus-Krankheit handelt es sich um eine übertragbare Krankheit (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.07.2020 - 1 S 2087/20 -, juris Rn. 44; VG Düsseldorf, Beschl. v. 22.12.2020 - 29 L 2547/20 -, juris Rn. 20).
  • OVG Niedersachsen, 18.10.2004 - 1 ME 205/04

    Nutzungsverbot und Beseitigungsverfügung in Form einer Allgemeinverfügung ;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 K 641/21
    Eine nur formelhafte und sich nicht mit dem konkreten Einzelfall auseinandersetzende Begründung genügt nicht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.10.2004 - 1 ME 205/04 -, juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 03.05.2018 - 20 CS 17.1797

    Erfolglose Beschwerde: Formelle Anforderungen an die Anordnung des

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1607

    Konkurrentenstreit um die MVV-Linie 216

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2012 - 9 B 818/12

    Notwendigkeit einer vorherigen Stellung eines Aussetzungsantrag bei der Behörde

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 09.04.2018 - 11 CS 18.564

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

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