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   VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12   

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https://dejure.org/2012,40646
VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12 (https://dejure.org/2012,40646)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.11.2012 - 11 K 3014/12 (https://dejure.org/2012,40646)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. November 2012 - 11 K 3014/12 (https://dejure.org/2012,40646)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einbürgerung bei Identitätstäuschung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit der Einbürgerung eines sich die Identität einer anderen, real existierenden Person aneignenden Ausländers

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    LVwVfG § 44 Abs. 1, StAG § 35
    Einbürgerung, deutsche Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit, Identitätsfeststellung, Täuschung über Identität, offene Identitätsfragen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung - Bekanntgabe der Einbürgerung; Nichtigkeit der Einbürgerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die falsche Identität bei der Einbürgerung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Einbürgerung bei falscher Identität nichtig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einbürgerung bei falscher Identität nichtig - Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen war auf Grund falscher Identität objektiv nicht durchführbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 22.03.2012 - 11 K 3604/11

    Einbürgerungsbewerber; gesicherte Identität; Anforderungen an Identitätsnachweis

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Danach ist zwingendes, wenn auch ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer sog. Anspruchseinbürgerung, dass die Identität des Einbürgerungsbewerbers geklärt ist und feststeht (vgl. auch Urteil der erkennenden Kammer vom 22.03.2012, - 11 K 3604/11 -, ; OVG NRW, Urteil vom 23.05.2012, - 19 E 1113/11 -, ).

    Dieser Rechtsprechung des BVerwG hat sich die erkennende Kammer angeschlossen (vgl. z.B. Urteil vom 22.03.2012, aaO.).

  • BVerwG, 08.03.1977 - I C 15.73

    Unwirksamkeitserklärung einer Einbürgerung - Rücknahme - Ausschlußfrist

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Es handelt sich bei der Vortäuschung einer anderen, echten Identität auch nicht um einen Fall, in welchem der Adressat nur falsch angesprochen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.03.1977, - 1 C 15/73 -, NJW 1977, 1603: der Kläger war unter einer frei erfundenen Identität eingebürgert worden) oder in dem die Zuordnung eines rechtliches Status etwa aufgrund eines Fotos ohne Weiteres möglich ist (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2004, - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137: Aufenthaltserlaubnis auf einen falschen Namen; vgl. weiter: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.10.2002, - W 7 01.1310 -, ).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Das Gericht hält deshalb die Anforderungen, wie sie das BVerwG nunmehr mit Urteil vom 01.09.2011 (- 5 C 27/10 -, ) schon im Hinblick auf die Notwendigkeit der Identitätsklärung auf der Grundlage des StAG 2005 erkannt hat, insoweit auf die seinerzeitige Rechtslage ohne weiteres übertragbar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 19 A 1657/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Die Identitätsprüfung stelle daher nicht nur einen unverzichtbaren Teil der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 StAG vorgesehenen Statusprüfung dar (unter Hinweis auf OVG Münster, Beschluss vom 5. März 2009 - 19 A 1657/06 - NVwZ-RR 2009, 661).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - 19 E 1113/11

    Qualifizierung einer vorgelegten Urkunde über die irakische Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Danach ist zwingendes, wenn auch ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer sog. Anspruchseinbürgerung, dass die Identität des Einbürgerungsbewerbers geklärt ist und feststeht (vgl. auch Urteil der erkennenden Kammer vom 22.03.2012, - 11 K 3604/11 -, ; OVG NRW, Urteil vom 23.05.2012, - 19 E 1113/11 -, ).
  • VG Karlsruhe, 09.08.2011 - 8 K 1402/11

    Führerschein - Angaben falscher Personalien - Umschreibung - Nichtigkeit

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Hierunter fallen auch nicht die Fälle, in welchen eine Fahrerlaubnis unter falschem Namen, jedoch aufgrund eigener Prüfungsleistung erworben wurde (vgl. dazu ausführlich Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.08.2011, - 8 K 1402/11 -, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2004 - 13 S 422/04

    Nichtigkeit einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Es handelt sich bei der Vortäuschung einer anderen, echten Identität auch nicht um einen Fall, in welchem der Adressat nur falsch angesprochen wird (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 08.03.1977, - 1 C 15/73 -, NJW 1977, 1603: der Kläger war unter einer frei erfundenen Identität eingebürgert worden) oder in dem die Zuordnung eines rechtliches Status etwa aufgrund eines Fotos ohne Weiteres möglich ist (vgl. dazu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.05.2004, - 13 S 422/04 -, NVwZ-RR 2005, 137: Aufenthaltserlaubnis auf einen falschen Namen; vgl. weiter: Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 07.10.2002, - W 7 01.1310 -, ).
  • VGH Bayern, 12.08.1996 - 24 BA 94.31838
    Auszug aus VG Stuttgart, 12.11.2012 - 11 K 3014/12
    Da die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde ein konstituierender Akt ist, der zugleich die Person des Einzubürgernden bestimmt und mit Verbindlichkeit für den Rechtsverkehr feststellt, dass die in der Urkunde bezeichnete Person die deutsche Staatsangehörigkeit wirksam erlangt (vgl. dazu Marx in StAR, GK, Anm. 7 und 10 zu § 16), kann Adressat nur derjenige sein, dessen Person mit den der Einbürgerungsurkunde zugrundeliegenden Identitätsmerkmalen ausgestattet ist (insoweit nicht vergleichbar: Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 12.08.1996, - 24 BA 94.31838 -, ; vgl. aber auch BFH, Urteil vom 17.03.1970, - II 65/63, , wonach die Bezeichnung der falschen Person im Steuerbescheid nicht geheilt werden kann).
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

    Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen (InfAuslR 2013, 162).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2013 - 1 S 49/13

    Unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung; fehlende

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12. November 2012 - 11 K 3014/12 - geändert.

    Mit Urteil vom 12.11.2012 (- 11 K 3014/12 - InfAuslR 2013, 162) wies das Verwaltungsgericht die Klage als unbegründet ab.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.11.2012 - 11 K 3014/12 - zu ändern und den Bescheid der Beklagten vom 11.05.2012 sowie den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.08.2012 aufzuheben;.

  • VG Stuttgart, 11.09.2013 - 11 K 1272/13

    Keine Nichtigkeit einer Einbürgerung bei Verwendung erfundener Personalien

    5. Lediglich wenn sich ein Einbürgerungsbewerber im vorangegangenen Einbürgerungsverfahren der tatsächlichen Personalien einer anderen realen Person bedient, ergibt sich die Nichtigkeit der Einbürgerung aus dem Umstand, dass ansonsten zwei Personen aus dem Vorgang der Einbürgerung für sich Rechtsfolgen abzuleiten in der Lage wären (Bestätigung von VG Stuttgart, Urt. v. 12.11.2012 - 11 K 3014/12 -, ).

    Anders als in einem früheren - rechtskräftigen - Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 12.11.2012 (11 K 3014/12) ausgeführt, habe sich der Kläger hier nicht der tatsächlichen Personalien einer anderen, real existierenden Person bemächtigt, vielmehr habe er sich frei erfundener Personalien bedient.

    Soweit die Beklagte zunächst auf § 44 Abs. 2 Nr. 2 LVwVfG verweist, ist dieser für die vorliegende Konstellation von vornherein nicht einschlägig (VG Stuttgart, Urt. v. 12.11.2012 - 11 K 3014/12 -, ).

    26 Die Beklagte vermag auch aus der Entscheidung des Einzelrichters der erkennenden Kammer vom 12.11.2012 (- 11 K 3014/12 -, ) nichts anderes zugunsten ihrer Rechtsansicht herzuleiten.

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