Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37254
VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13 (https://dejure.org/2013,37254)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2013 - 6 K 3259/13 (https://dejure.org/2013,37254)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 6 K 3259/13 (https://dejure.org/2013,37254)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,37254) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtlichen Privilegierung einer im Außenbereich geplanten Blindleistungskompensationskondensatoranlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bauen im Außenbereich: Bauplanungsrechtliche Privilegierung einer Blindleistungskompensationskondensatoranlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur bauplanungsrechtlichen Privilegierung einer im Außenbereich geplanten Blindleistungskompensationskondensatoranlage - Baurecht Außenbereich; Umweltschutz; Energieversorgung; Blindleistungskompensationskondensatoranlage; Außenbereich; Einvernehmen; Ortsgebundenheit; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kondensatoranlage im Außenbereich privilegiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen Erweiterung des Umspannwerks Goldshöfe erfolglos

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag der Gemeinde Hüttlingen gegen Erweiterung des Umspannwerks Goldshöfe erfolglos.

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 737 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Artenschutzrechtliche Verbote im Sinne des § 44 BNatSchG sind gemäß dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2013 -4 C 1/12-, BauR 2013, 1828, nach dem Prüfprogramm von § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zugleich Belange des Naturschutzes im Sinne von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB, die einem privilegierten Außenbereichsvorhaben bauplanungsrechtlich nicht entgegenstehen dürfen.

    Das Gericht hat dabei zu prüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 a.a.O.).

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Antragstellerin auf das Vorkommen der Zauneidechse sowie auf ein Jagdhabitat (beispielsweise Greifvögel, Fledermäuse) hinweist, ist dem mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.06.2013 a.a.O. entgegenzuhalten, dass der Tatbestand des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nur dann erfüllt ist, wenn sich durch das Vorhaben das Kollisionsrisiko für die geschützten Tiere signifikant erhöht (vgl. auch Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 44 BNatSchG Rdnr. 9).

  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Das Landschaftsbild würde nur dann verunstaltet, wenn das Bauvorhaben ihm in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen wäre und von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden würde (BVerwG, Urteil vom 22.06.1990 -4 C 6/87-,  NVwZ 1991, 64).

    Hierbei ist kein kleinräumiger Maßstab anzulegen (BVerwG, Urteil vom 22.06.1990 a.a.O.), sodass entgegen der Ansicht des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin nicht nur auf die neu in Anspruch genommenen Flächen abgestellt werden darf.  Es bedarf keiner weiteren Begründung, dass das vorhandene Umspannwerk eine solche Verunstaltung ausschließt.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.1994 - 10 S 1767/94

    Wiedereinsetzung - Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten; Antragsgegner

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Diese Entscheidung ist kein Verwaltungsakt, und daher ist der Widerspruch dagegen nicht statthaft (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.08.1994 -10 S 1767/94-, juris und den vom Antragstellerin-Vertreter im Widerspruchsschreiben vom 30.08.2013 selbst zitierten Kommentar von Kopp/Schenke, VwGO, 19. Auflage, § 80 Rdnr. 78).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 4 C 2.12

    Außenbereich; Mobilfunksendeanlage; Ortsgebundenheit; Raum-/Gebietsgebundenheit;

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Im Urteil vom 20.06.2013  -4 C 2/12-, NVwZ 2013, 1288 hat das Bundesverwaltungsgericht dies nochmals bekräftigt, es allerdings für Mobilfunksendeanlagen modifiziert und insoweit um eine Verhältnismäßigkeitsprüfung ergänzt.
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Die erforderlichen fachgutachtlichen Untersuchungen werden sich regelmäßig aus zwei Quellen speisen, nämlich erstens aus einer Bestandsaufnahme vor Ort und zweitens aus einer Auswertung der vorhandenen Erkenntnisse und Literatur (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 09.07.2008 -9 A 14/07- BVerwGE 131, 274).
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass auch Einrichtungen der öffentlichen Versorgung zu dem vorgesehenen Standort eine der Ortsgebundenheit gewerblicher Betriebe vergleichbare Beziehung haben, die allenfalls graduell abgeschwächt sei (BVerwG, Urteile vom 21.01.1977 -4 C 28.75-, Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 39 und vom 16.06.1994 -4 C 20/93-, BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 21.01.1977 - 4 C 28.75

    Geltung der Neufassung des BBauG

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Das Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass auch Einrichtungen der öffentlichen Versorgung zu dem vorgesehenen Standort eine der Ortsgebundenheit gewerblicher Betriebe vergleichbare Beziehung haben, die allenfalls graduell abgeschwächt sei (BVerwG, Urteile vom 21.01.1977 -4 C 28.75-, Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 39 und vom 16.06.1994 -4 C 20/93-, BVerwGE 96, 95).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VG Stuttgart, 12.12.2013 - 6 K 3259/13
    Eine Verunstaltung ist daher nur dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (BVerwG, Beschluss vom  18.03.2003 -4 B 7/03-, BauR 2004, 295).
  • VGH Bayern, 11.07.2016 - 15 ZB 14.400

    Baugenehmigung für einen Pferdestall im Außenbereich

    Entsprechendes dürfte hinsichtlich der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts i. S. von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 BauGB (vgl. z. B.) gelten (zur Berücksichtigung einer Vorbelastung insofern vgl. OVG Rh-Pf, U.v. 20.4.2016 - 8 A 11046/15 - juris Rn. 42; VG Stuttgart, B.v. 12.12.2013 - 6 K 3259/13 - NuR 2014, 149 = juris Rn. 36).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht