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   VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16   

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https://dejure.org/2018,18314
VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16 (https://dejure.org/2018,18314)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2018 - 5 K 1945/16 (https://dejure.org/2018,18314)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2018 - 5 K 1945/16 (https://dejure.org/2018,18314)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz

    Widerruf von Waffenbesitzkarten aufgrund eines rechtskräftigen Strafbefehls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 1a WaffG
    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Verurteilung durch Strafbefehl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 45 Abs. 2 S. 1; WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 1 a )
    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; Strafbefehl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.07.2008 - 3 B 12.08

    Jagdschein; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; Regelvermutung; Neuregelung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, juris Rn. 7).

    Etwas anderes gilt allenfalls in Sonderfällen, etwa wenn für die Behörde ohne Weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn sie ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

    Die Regelvermutung kann auch grundsätzlich nicht schon dann entkräftet sein, wenn der Betroffene - wie der Kläger hier - ansonsten strafrechtlich nicht aufgefallen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16
    24 Soweit der Kläger einwendet, dass ein Strafbefehl nicht als Verurteilung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG angesehen werden könne und daher die Regelvermutung nicht vorliege, weil der Strafbefehl nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung erfolgt sei, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht (ebenso für die Gleichstellung eines Strafbefehls mit einem Strafurteil BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 19 CS 05.2394 -, juris; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage, Rn. 767b; a.A. Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 41, 21).

    Es kommt daher nicht darauf an, ob eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in der das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Betroffenen gewinnen konnte (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16
    Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Beschluss vom 21.07.2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 5; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.04.2007 - 1 S 2751/06 -, juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 13.10.2005 - 19 CS 05.2394
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.03.2018 - 5 K 1945/16
    24 Soweit der Kläger einwendet, dass ein Strafbefehl nicht als Verurteilung im Sinne des § 5 Abs. 2 Nr. 1 a) WaffG angesehen werden könne und daher die Regelvermutung nicht vorliege, weil der Strafbefehl nicht aufgrund einer mündlichen Verhandlung erfolgt sei, folgt das Gericht dieser Auffassung nicht (ebenso für die Gleichstellung eines Strafbefehls mit einem Strafurteil BVerwG, Urteil vom 13.12.1994 - 1 C 31.92 -, juris Rn. 30; Bay. VGH, Beschluss vom 13.10.2005 - 19 CS 05.2394 -, juris; Heller/Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage, Rn. 767b; a.A. Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 41, 21).
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