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   VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10   

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VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10 (https://dejure.org/2012,3943)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.04.2012 - 7 K 3041/10 (https://dejure.org/2012,3943)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. April 2012 - 7 K 3041/10 (https://dejure.org/2012,3943)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenbeitrag nach SGB 8 §§ 91 ff nicht nur von zivilrechtlich Unterhaltsverpflichteten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB VIII bei einer zivilrechtlichen Unterhaltspflicht des Kostenbeitragspflichtigen nach Maßgabe der §§ 1601 ff. BGB; Heranziehung zu den Kosten für die bewilligte Jugendhilfe für junge Volljährige; Rangverhältnis der Jugendhilfemaßnahmen zu den ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinder- und Jugendhilfe ( SGB VIII ) - Kostenbeitrag; Zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch; Unterhaltsrechtliche Vergleichsberechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - auch ohne bestehende Unterhaltspflicht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1679 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2010 - 4 ME 2/10

    Zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangene

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Angemessene Unterkunftskosten wie etwa Mietkosten sind als typischer Bedarf der allgemeinen Lebensführung schon bei der Festsetzung der Einkommensgruppen und der diesen zugeordneten Kostenbeiträge in der Kostenbeitragsverordnung berücksichtigt und gehören daher nicht zu den nach § 93 Abs. 3 SGB VIII abzugsfähigen Belastungen (vgl. etwa die Nachweise im Beschluss des OVG Lüneburg vom 26.01.2010 - 4 ME 2/10 -, juris).

    Sind die Einkommensgruppen und die entsprechenden Kostenbeiträge aber schon unter Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten festgesetzt worden, stellen Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eingegangen worden sind, nur insoweit Belastungen i.S.d. § 93 Abs. 3 SGB VIII dar, als sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.01.2010, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 18.10.2008 - 12 E 1458/08 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2007 - 9 K 2738/06 -, juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 10.09

    Angemessenheit; Düsseldorfer Tabelle; Eigenbedarf; notwendiger ~; Einkommen;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 19.08.2010 (- 5 C 10.09 -, juris) darauf hingewiesen, dass mit der Novellierung der §§ 91 ff. SGB VIII die Heranziehung zu den Kosten der gewährten Leistungen öffentlich-rechtlich ausgestaltet wurde und der Gesetzgeber damit eine Entflechtung und Verwaltungsvereinfachung angestrebt hat.

    Auch der nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.08.2010 (a.a.O.) dem erwerbstätigen Kläger zu belassende unterhaltsrechtliche Selbstbehalt wird durch die Festsetzung eines Kostenbeitrags in Höhe von monatlich 525, 00 EUR nicht beschnitten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1458/08
    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Sind die Einkommensgruppen und die entsprechenden Kostenbeiträge aber schon unter Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten festgesetzt worden, stellen Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eingegangen worden sind, nur insoweit Belastungen i.S.d. § 93 Abs. 3 SGB VIII dar, als sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.01.2010, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 18.10.2008 - 12 E 1458/08 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2007 - 9 K 2738/06 -, juris).
  • VG Stuttgart, 05.06.2007 - 9 K 2738/06

    Kindergeld ist kein Einkommen iSd SGB 8 § 93 Abs 1; Darlehensraten für Eigenheim

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Sind die Einkommensgruppen und die entsprechenden Kostenbeiträge aber schon unter Berücksichtigung angemessener Unterkunftskosten festgesetzt worden, stellen Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums eingegangen worden sind, nur insoweit Belastungen i.S.d. § 93 Abs. 3 SGB VIII dar, als sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 26.01.2010, a.a.O.; OVG NRW, Beschl. v. 18.10.2008 - 12 E 1458/08 -, juris; VG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2007 - 9 K 2738/06 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 12 S 2823/08

    Am jugendhilferechtlichen Bewilligungsverfahren nicht beteiligte Person kann

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Beachtliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der bewilligten Jugendhilfemaßnahme bestehen nicht (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.03.2011 - 12 S 2823/08 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.04.2012 - 7 K 3041/10
    Dabei ist zu beachten, dass es sich bei der Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts um das Ergebnis eines kooperativen pädagogischen Entscheidungsprozesses unter Mitwirkung des Jugendlichen und der Fachkräfte des Jugendamtes handelt, welches nicht den Anspruch objektiver Richtigkeit erhebt, jedoch eine angemessene Lösung zur Bewältigung der festgestellten Belastungssituation enthält, die fachlich vertretbar und nachvollziehbar sein muss; die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich darauf zu beschränken, ob allgemein fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999 - 5 C 2498 - Rdnr. 39; BVerwGE 109, 155 ff.).
  • VG Karlsruhe, 03.12.2019 - 8 K 7612/18

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für Hilfe für junge Volljährige;

    Erst durch § 92 SGB VIII wird konkretisiert, wer im Kostenbeitragsrecht als eine dem Grunde nach unterhaltspflichtige Person zu den Kosten von stationären und teilstationären Leistungen sowie vorläufigen Maßnahmen herangezogen werden soll (vgl. VG Münster, Urteil vom 19.05.2015 - 6 K 2474/13 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2012 - 7 K 3041/10 -, juris; offen lassend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.05.2008 - 3 M 169/06 -, juris).
  • VG Freiburg, 11.10.2017 - 4 K 4413/16

    Kostenbeitrag in der Jugendhilfe - Zurechnung der Schweizer Kinderzulage -

    Nachgewiesene Schulden zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum sind zwar grundsätzlich im Rahmen von § 93 Abs. 3 SGB VIII abzugsfähig, sie können allerdings nur insoweit berücksichtigt werden, als sie über den Wohnwert hinausgehen, denn angemessene Unterkunftskosten sind als typischer Bedarf der allgemeinen Lebensführung schon bei der Festsetzung der Einkommensgruppen und der diesen zugeordneten Kostenbeiträge in der Kostenbeitragsverordnung berücksichtigt worden (Nieders. OVG, Beschluss vom 26.01.2010 - 4 ME 2/10 -, juris; VG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2012 - 7 K 3041/10 -, juris; VG Minden, Beschluss vom 02.12.2014 - 6 K 1149/14 -, juris).
  • VG Münster, 19.05.2015 - 6 K 2474/13

    Sicherstellung des Unterhalts eines jungen Menschen im Rahmen der

    vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2012 - 7 K 3041/10 -, juris, Rn. 29; VG Münster, Urteil vom 17. Mai 2011 - 6 K 1143/09 -, juris, Rn. 18.
  • VG Saarlouis, 26.04.2017 - 3 K 2125/14

    Jugendhilferechtliche Unterrichtungspflicht gegenüber dem Unterhalts- und

    Angemessene Unterkunftskosten wie die vom Kläger im Verwaltungsverfahren(Vgl. das klägerische Schreiben vom 11.06.2012, Bl. 100 f. der Verwaltungsakte des Beklagten für den Sohn ....) ebenfalls angeführte Miete i. H. v. 613, 55 EUR sind als typischer Bedarf der allgemeinen Lebensführung schon bei der Festsetzung der Einkommensgruppen und der diesen zugeordneten Kostenbeiträge in der Kostenbeitragsverordnung berücksichtigt und gehören daher nicht zu den nach § 93 Abs. 3 SGB VIII abzugsfähigen Belastungen.(OVG Lüneburg, B. v. 26.01.2010 - 4 ME 2/10 -, juris; VG Stuttgart, U. v. 13.04.2012 - 7 K 3041/10, juris.) Auch die von ihm angeführten(Vgl. das klägerische Schreiben vom 11.06.2012, Bl. 100 f. der Verwaltungsakte des Beklagten für den Sohn ....) Telefonkosten i. H. v. 100, 72 EUR stellen als allgemeine Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts keine abzugsfähigen Belastungen i. S. v. § 93 SGB VIII dar.(Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar zum SGB VIII, § 93, Rn 26.) Das demnach verbleibende Einkommen von 1.290,57 EUR ist der Stufe 6 der Anlage zu § 1 der Kostenbeitragsverordnung zuzuordnen.
  • VG Minden, 24.05.2013 - 6 K 1775/12

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Vaters zu einem Kostenbeitrag zu

    vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.8.2009 - 2 MB 12/09, 2 O 28/09 -, FamRZ 2010, 406; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 PA 67/10 -, FamRZ 2011, 70 = NJW 2010, 2970 (Leitsatz); VG Stuttgart, Urteil vom 13.4.2012 - 7 K 3041/10 -, EuG 67, 34 = juris.
  • VG Münster, 29.04.2014 - 6 K 1702/13

    Heranziehung eines Vaters zum Kostenbeitrag zu der für seine Tochter gewährten

    Es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichts, im Rahmen dieses öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrages inzident Einzelheiten des zivilrechtlichen Unterhaltsanspruchs zu prüfen, VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2012 - 7 K 3041/10 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 30/13

    Zur Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom

    Vielmehr ist der geforderte Kostenbeitrag von dem unterhaltsrechtlich ermittelten Einkommen des Betroffenen abzuziehen und zu prüfen, ob er dann noch über den unterhaltsrechtlich relevanten Selbstbehalt verfügt (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 29. April 2013 - 12 C 13.686 - VG Ansbach, Urt. v. 17. Oktober 2013 - AN 6 K 13.01029 - VG Stuttgart, Urt. v. 13. April 2012 - 7 K 3041/10 - vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 368/11 - wohl auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. März 2011 - 4 PA 275/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2014 - 4 L 32/13

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach der Kostenbeitragsverordnung vom 1.

    Vielmehr ist der geforderte Kostenbeitrag von dem unterhaltsrechtlich ermittelten Einkommen des Betroffenen abzuziehen und zu prüfen, ob er dann noch über den unterhaltsrechtlich relevanten Selbstbehalt verfügt (vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 29. April 2013 - 12 C 13.686 - VG Ansbach, Urt. v. 17. Oktober 2013 - AN 6 K 13.01029 - VG Stuttgart, Urt. v. 13. April 2012 - 7 K 3041/10 - vgl. auch OVG Saarland, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 368/11 - wohl auch OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. März 2011 - 4 PA 275/10 -, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Minden, 21.08.2014 - 6 K 353/14
    vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 24.8.2009 - 2 MB 12/09, 2 O 28/09 -, FamRZ 2010, 406; OVG Lüneburg, Beschluss vom 14.4.2010 - 4 PA 67/10 -, FamRZ 2011, 70 = NJW 2010, 2970 (Leitsatz); VG Minden, Urteil vom 29.5.2009 - 6 K 2664/08 -, a.a.O., und Beschluss vom 16.8.2013 - 6 K 2169/13 - VG Stuttgart, Urteil vom 13.4.2012 - 7 K 3041/10 -, EuG 67, 34 = juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2013 - 12 A 892/13

    Erfolgsaussichten eines Zulassungsantrags bei Geltendmachung fehlender

    Namentlich lässt sich die Zulassungsbegründung nicht dazu ein, was - wie das in der angefochtenen Entscheidung zitierte Verwaltungsgericht Stuttgart herausgearbeitet hat -, vgl. Urteil vom 13. April 2012 - 7 K 3041/10 -, EuG 2013, 34, juris, das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 19. August 2010 - 5 C 10.09 - (BVerwGE 137, 357, juris) mit der unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 15/3676, S. 28) getroffenen Feststellung gemeint hat, es sei bei der Neuregelung des Kostenbeitragswesens auch der Wille des Gesetzgebers gewesen, dass die Entflechtung von bürgerlich-rechtlichem Unterhaltsrecht und öffentlich-rechtlichem Kostenbeitragsrecht "nicht zu materiellen Wertungswidersprüchen mit dem Unterhaltsrecht" führe und welche Folgerungen hieraus für die hier maßgebende Fallkonstellation zu ziehen sind.
  • VG Düsseldorf, 16.12.2013 - 10 K 5746/13

    Elternteil; Jugendhilfe; Kostenbeitrag; Unterhaltspflicht

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