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   VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08   

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https://dejure.org/2008,5264
VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2008,5264)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.06.2008 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2008,5264)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juni 2008 - 2 K 90/08 (https://dejure.org/2008,5264)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung orientiert am Vorteilsprinzip; Gesetzliche Anforderungen an eine Ermessensentscheidung i.R.d. Festlegung eines Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung; Rechtmäßigkeit einer auf § 23 Abs. 1 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG (n.F.) § 23 Abs. 1 § 37 Abs. 2
    Aufschiebende Wirkung; Erschließungsbeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils in der Satzung; Abschnittsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 820 (Ls.)
  • VBlBW 2009, 152
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96

    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    (vgl. BVerwG,, Urt. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 26.09.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und Urt. v. 27.09.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378).

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (vgl. BVerwG, Urt.v. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Die Befugnis, das Teilstück einer Erschließungsanlage als Abschnitt ordnungsgemäß zu verselbständigen, setzt das Vorhandensein dieser Anlage, d.h. die erfolgte Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176).

    Ein Fall der Planunterschreitung in der Länge gemäß § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB liegt hier nicht vor, weil die Antragsgegnerin den Mweg weiter verlängern will und der verkürzte Ausbau keine endgültige planungsrechtliche Änderung darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 25.93

    Erforderlichkeit einer Anbaustraße - Erschließungsvorteil - Erschließungsfunktion

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Zudem vermittelt dieser Weg auch dem Grundstück des Antragstellers (s.o.) eine bessere Qualität der Erschließung (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1995 - 8 C 25/93 - NVwZ 1995, 1208).
  • BVerwG, 31.01.1968 - IV C 221.65

    Voraussetzungen für einen Anspruch hinsichtlich einer Vorausleistung auf künftige

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Auch eine Differenzierung nach Straßentypen war nach der bundesrechtlichen Rechtslage in der Regel nicht geboten (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.01.1968 - IV C 221.65 - BVerwGE 29, 90).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Insoweit unterscheidet sich die landesrechtliche Vorgabe des § 23 Abs. 1 KAG auch deutlich von der bisherigen Regelung des § 129 Abs. 1 S. 3 BauGB, wo es als zulässig angesehen wurde, einen (schon gesetzlich höher angesetzten) Gemeindeanteil von 10 Prozent ungeprüft festzulegen und bei Fehlen einer entsprechenden Satzungsbestimmung auf diesen gesetzlichen Mindestsatz zurückzugreifen (vgl. Driehaus, a.a.O., § 16 Rdnr. 3; § 11 Rdnr. 39; BVerwG, Urt. v. 22.03.1974 - IV C 23.72 - BauR 1974, 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1986 - 2 S 2272/85

    Beratung auf Beschlußfassung über eine Entwässerungsbeitragssatzung - Entstehung

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Diese gesetzgeberische Obliegenheit ist für die Gemeinden in Baden-Württemberg auch keine neue Vorgabe des Landesgesetzgebers: Vielmehr war für die bei Anschlussbeiträgen bisher bereits geltende Vorschrift des § 10 Abs. 2 Satz 3 KAG 1996 unbestritten, dass die Gemeinden im Rahmen dieser Vorschrift eine am Vorteilsprinzip ausgerichtete Ermessensentscheidung zu treffen hatten und nicht berechtigt waren, ohne nähere Begründung den gesetzlichen Mindestanteil von 5 Prozent festzusetzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.10.1986 - 2 S 2272/85 - ESVGH 37, 29).
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Selbst geschaffene Hindernisse auf dem eigenen Grundstück, wie Einfriedigungen und sonstige bauliche Anlagen stehen einer Erschließung grundsätzlich nicht entgegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.01.1988, BVerwGE 79, 1).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    (vgl. BVerwG,, Urt. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 26.09.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und Urt. v. 27.09.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 S 1518/97

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    (vgl. zu diesem Maßstab Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 18.08.1997 - 2 S 1518/97 und vom 21.01.2008 - 2 S 1974/07 -).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 8 C 77.86

    Erschließung von Grundstücken in Wohngebieten; Maßgeblichkeit des Inhalts eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
    Die verkehrliche Erschließung erfordert bauplanungsrechtlich, dass die Möglichkeit besteht, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren um es von dort aus zu betreten (BVerwG, urt. v. 3.11.1987 - 8 C 77.86 - BVerwGE 78, 327).
  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

  • VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2665/08

    Rechtsschutz gegen die Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit die Erschließungsanlage auch dem Vorteil der Allgemeinheit dient." Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 -) ergibt sich daraus, dass § 23 Abs. 1 KAG die Gemeinden nicht ermächtigt, ohne nähere Begründung und Abwägung den Eigenanteil auf den Mindestanteil von 5 Prozent festzusetzen.
  • VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2964/08

    Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag

    Zum anderen hat der Gemeinderat neben dem landesrechtlich durch das KAG vorgegebenen Vorteilsbegriff auch die im Abgabenrecht verfassungsrechtlich zu beachtenden Vorgaben, nämlich das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz bei der Ausgestaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. hierzu VG Stuttgart, Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 - u. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 152 ff.).
  • VG Stuttgart, 15.12.2008 - 2 K 2794/08

    Festsetzung des Eigenanteils der Gemeinde an Erschließungskosten für Anbaustraßen

    Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit die Erschließungsanlage auch dem Vorteil der Allgemeinheit dient." Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 -) ergibt sich daraus, dass § 23 Abs. 1 KAG die Gemeinden nicht ermächtigt, ohne nähere Begründung und Abwägung den Eigenanteil auf den Mindestanteil von 5 Prozent festzusetzen.
  • VG Stuttgart, 23.09.2009 - 2 K 1438/09

    Kommunales Beitragsrecht: Beteiligung einer Gemeinde an den beitragsfähigen

    Zum anderen hat der Gemeinderat neben dem landesrechtlich durch das KAG vorgegebenen Vorteilsbegriff auch die im Abgabenrecht verfassungsrechtlich zu beachtenden Vorgaben, nämlich das Äquivalenzprinzip und den Gleichheitssatz bei der Ausgestaltung der satzungsrechtlichen Bestimmungen im Rahmen einer Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. hierzu VG Stuttgart, Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 - u. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 152 ff.).
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