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   VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09   

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https://dejure.org/2009,6741
VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09 (https://dejure.org/2009,6741)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.2009 - 6 K 2312/09 (https://dejure.org/2009,6741)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 2009 - 6 K 2312/09 (https://dejure.org/2009,6741)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verringerung der Grenzbebauung durch Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise zulässige Unterschreitung einer Abstandsflächentiefe zu einem Nachbargrundstück anlässlich tatsächlicher oder rechtlicher Besonderheiten (energetische Modernisierung eines bereits bebauten, die nachbarschützenden Abstandsflächen unterschreitenden ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauordnungsrecht; Abstandsfläche; Nachbarschutz Bauordnungsrecht; Rechtliche Sondersituation; Vorhaben zur Energieeinsparung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unterschreitung der Abstandsflächen bei Modernisierung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Neben diesen tatsächlichen Gegebenheiten können auch rechtliche Besonderheiten vorliegen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht deutlich mindern und deshalb eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO ausschließen (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - Verwirkung; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1308.2008 - 3 S 1668/07 - bei einer terrassiert angelegten Stützmauer; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - bei einem Doppelhaus).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Für eine sachgerechte Beurteilung des Einzelfalles kommt es wesentlich auf eine Abwägung zwischen dem an, was einerseits dem Rücksichtnahmebegünstigten und andererseits dem Rücksichtnahmepflichtigen nach Lage der Dinge zuzumuten ist (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - 4 C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; seit dem ständige Rechtsprechung, etwa Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, ZfBR 1999, 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 3 S 2205/94

    Nachbarschutz: Unterschreitung der Abstandsflächentiefe - erhebliche bzw nicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - und Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - (juris)).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2006 - 3 S 787/06

    Nachbarwiderspruch gegen Bauvorhaben; einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert:

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Das Gericht nimmt dabei keine Halbierung des Streitwerts vor, nachdem die Einwendungen der Antragstellerin gegen das Bauvorhaben nicht allein die Nutzung der genehmigten Anlage betreffen (dazu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2006 - 3 S 787/06 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Neben diesen tatsächlichen Gegebenheiten können auch rechtliche Besonderheiten vorliegen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht deutlich mindern und deshalb eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO ausschließen (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - Verwirkung; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1308.2008 - 3 S 1668/07 - bei einer terrassiert angelegten Stützmauer; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - bei einem Doppelhaus).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Es ist deshalb kaum anzunehmen, dass die Antragstellerin in den nachbarlichen Belangen ausreichender Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie der Begrenzung von Einsichtsmöglichkeiten (siehe zu diesen Kriterien BVerwG, Beschl. v. 10.01.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786) unzumutbar beeinträchtigt wird oder das Bauvorhaben für sie erdrückende Wirkung haben könnte (zu einem solchen Fall BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1999 - 3 S 1437/99

    Abgrenzung eines Nebenraums von einem Aufenthaltsraum

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Nachbarliche Belange sind mithin nur dann nicht "erheblich" beeinträchtigt, wenn auf dem Nachbargrundstück besondere Umstände vorliegen, die eine vom Regelfall abweichende Beurteilung rechtfertigen, weil die vorhandene Situation durch bestimmte Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung des nachbarschützenden Teils der Abstandsfläche deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.10.1996 - 3 S 2205/94 - und Urt. v. 15.09.1999 - 3 S 1437/99 - (juris)).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Es ist deshalb kaum anzunehmen, dass die Antragstellerin in den nachbarlichen Belangen ausreichender Belichtung, Belüftung und Besonnung sowie der Begrenzung von Einsichtsmöglichkeiten (siehe zu diesen Kriterien BVerwG, Beschl. v. 10.01.1999 - 4 B 128.98 -, DVBl. 1999, 786) unzumutbar beeinträchtigt wird oder das Bauvorhaben für sie erdrückende Wirkung haben könnte (zu einem solchen Fall BVerwG, Urt. v. 13.03.1981 a.a.O. und VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Neben diesen tatsächlichen Gegebenheiten können auch rechtliche Besonderheiten vorliegen, welche die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit des Nachbarn in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht deutlich mindern und deshalb eine "erhebliche" Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen im Sinne des § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO ausschließen (vgl. z.B. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.12.2007 - 3 S 2107/07 - Verwirkung; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 1308.2008 - 3 S 1668/07 - bei einer terrassiert angelegten Stützmauer; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 29.04.2009 - 3 S 569/09 - bei einem Doppelhaus).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.08.2009 - 6 K 2312/09
    Dabei sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels von Bedeutung, wobei bei einer offenen Rechtslage zur Vermeidung von vollendeten Tatsachen in der Regel die sofortige Vollziehbarkeit auszusetzen ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.06.1991, NVwZ 1991, 104).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.1997 - 8 S 1958/97

    Kostentragung bei notwendiger Beiladung - Erstattungsfähigkeit der

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. August 2009 - 6 K 2312/09 - wird zurückgewiesen.
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