Rechtsprechung
VG Stuttgart, 13.10.2010 - 7 K 2625/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen an Eisenbahnstrecke zu Arbeitsschutzzwecken; Zuständigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Anordnung zum Aufstellen von Schildern neben einer Gleissperrung wegen Arbeiten an einer eingleisigen Strecke; Maßnahmen eines Arbeitgebers zur Abwendung einer besonderen Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten i.R.v. Gleisarbeiten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbeordnungsrecht; besonderes Verwaltungsrecht - Arbeitsschutzmaßnahme; Zuständigkeit des Eisenbahnbundesamts; Sicherheitsraum neben den Gleisen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 12.11.1992 - 7 ER 300.92
Nachbarklage gegen den Ausbau einer Bundesbahnstrecke - vorläufiger Rechtsschutz
Auszug aus VG Stuttgart, 13.10.2010 - 7 K 2625/10
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432;… s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390). - VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96
Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse …
Auszug aus VG Stuttgart, 13.10.2010 - 7 K 2625/10
Bei der Abwägung auf Grund summarischer Erfolgsprüfung gilt nach ständiger Rechtsprechung, dass das Suspensivinteresse umso größeres Gewicht hat, je mehr der Rechtsbehelf Aussicht auf Erfolg hat, und dass umgekehrt das Vollzugsinteresse umso mehr Gewicht hat, je weniger Aussicht auf Erfolg der Rechtsbehelf hat (…vgl. BVerwG, B.v. 12.11.1992 - 7 ER 300.92 -, DÖV 1993, S. 432; s.a. VGH BW, B.v. 13.3.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, S. 390).
- OLG Koblenz, 13.12.2018 - 1 U 296/18
Auf klar erkennbare Gefahren muss der Auftraggeber nicht hinweisen!
Grundsätzlich bleibt es jedoch dabei, dass auch dann, wenn mehrere Unternehmer zusammenarbeiten, jeder Arbeitgeber für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner eigenen Beschäftigten selbst verantwortlich ist (…vgl. Wiebauer, a.a.O., Rn. 7; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.10.2010 - 7 K 2625/10 = BeckRS 2010, 55602). - VG Köln, 09.09.2020 - 1 K 3530/19 vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 8. November 2017 - 1 B 198/17 -, juris Rn. 8; OLG Köln, Urteil vom 17. Februar 2004 - 22 U 145/03 -, juris Rn. 22; VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 7 K 2625/10 -, juris Rn. 19; Felz, in: KassKomm SozVersR, 107 EL 2019, § 15 SGB VII Rn. 3b.
So auch VG Stuttgart, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 7 K 2625/10 -, juris Rn. 19.