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   VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96   

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https://dejure.org/1996,18539
VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96 (https://dejure.org/1996,18539)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13.11.1996 - 3 K 896/96 (https://dejure.org/1996,18539)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 13. November 1996 - 3 K 896/96 (https://dejure.org/1996,18539)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2531/96

    Unverhältnismäßiger Platzverweis - Treffpunkt für Mitglieder der Drogenszene

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96
    Das Urteil entspricht hinsichtlich der Bestätigung der grundsätzlichen Zulässigkeit des Versuchs der Bekl., die Entstehung und Verfestigung einer offenen Drogenszene zu verhindern, der Problematik der Bestimmtheit des Adressatenkreises und der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung durch den Polizeivollzugsdienst auch der Auffassung, zu der der VGH Mannheim im späteren Beschl. v. 30.9.1996 (NVwZ-RR 1997, 225) gelangt ist.

    Der VGH Mannheim hat in dem genannten Beschl. v. 30.9.1996 (NVwZ-RR 1997, 225) ausdrücklich im Zusammenhang mit den Aufenthaltsverboten die Auffassung der Kammer bestätigt, daß mit dem Vorgehen mittels Allgemeinverfügung nahezu zwangsläufig der Vielgestaltigkeit der Fallgestaltungen bei der Bekämpfung der offenen Drogenszene nicht Rechnung getragen werden kann.

    Das Problem, zwischen der Kontaktaufnahme zur Drogenszene und einem Aufenthalt im inkriminierten Bereich zu sonstigen Zwecken zu unterscheiden (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 1997, 225), lösen die Beamten vor Ort aufgrund ihrer beruflichen Kompetenz und Erfahrung.

    Im Beschl. v. 30.9.1996 hat der VGH Mannheim (NVwZ-RR 1997, 225) die Auffassung der Kammer bestätigt, daß - abgesehen vom ersten Platzverweis, der sich im Wegschicken der betroffenen Person vom Antreffort erschöpft - die Bekl. gegen Angehörige der Drogenszene nicht mit Aufenthaltsverboten in der Form der Allgemeinverfügung vorgehen darf.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96
    Es fällt auf, daß die Bekl. bisher z.B. nicht zwischen denjenigen unterscheidet, die Cannabisprodukte in geringen Mengen nur zum Eigenkonsum erwerben und wegen der Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 90, 145 = NJW 1994, 1577 = NStZ 1994, 397 L) strafrechtlich praktisch nicht mehr belangt werden, und denjenigen, die durch Drogenverkauf andere gefährden.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Auszug aus VG Stuttgart, 13.11.1996 - 3 K 896/96
    Sein Antrag ist trotz der Formulierung als Feststellungsantrag wegen des Vorrangs der Gestaltung- oder Leistungsklage nach § 43 II 1 VwGO sachdienlich als vorbeugende Unterlassungsklage auszulegen (zu ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit gegenüber polizeilichen Maßnahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr vgl. Lisken/Denninger, Hdb. PolR, 2. Aufl. (1997), Rdnrn. K 31ff.; zum Vorrang gegenüber der Feststellungsklage vgl. VGH Mannheim, DVBl 1995, 367 = MDR 1995, 539 = VBlBW 1995, 354 (356)).
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